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Der schmale Grat zwischen Entbürokratisierung und Arbeitsschutz : die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung
Entstehung
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Friedrich-Ebert-Stiftung Arbeitskreis Mittelstand Vorwort Niemand wird daran zweifeln, dass zum Schutze von Arbeitnehmern in den Betrieben verbindliche Regelungen erforderlich sind. Arbeitsbedingte Erkrankungen oder gar Un­fälle stören betriebliche Abläufe und führen schließlich zu einer Belastung der sozialen Sicherungssysteme. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz in den Betrieben durch eine vor rund 30 Jah­ren geschaffene Verordnung geregelt. Wer ist noch nicht mit ihnen in Berührung gekommen, den Vorschriften zum Abstand des Schreibtisches zum Fenster, der Ausfüh­rung von Abfallbehältern oder auch der Aus­gestaltung von Toilettenräumen? Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen führte das nahezu undurchdringbare Dickicht von Verordnungen, Richtlinien und Regeln zu hohen Kostenbelastungen. Im Rahmen ihrer im Juli 2003 vorgestellten InitiativeBürokratieabbau hat es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, die bisher bestehenden Vorschriften der Arbeits­stättenverordnung auf den Prüfstand zu stel­len und deutlich zu vereinfachen. Ziel der Novellierung der Arbeitsstättenver­ordnung ist die Reduzierung der aus ihr resultierenden Belastungen vor allem in mit­telständischen Unternehmen. Der Arbeits­kreis Mittelstand der Friedrich-Ebert-Stiftung hat sich daher auf seiner Sitzung im März 2004 aus aktuellem Anlass mit den Fragen des Arbeitsschutzes im Allgemeinen und der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung im Speziellen auseinandergesetzt. Im Zentrum der Diskussion standen neben der Notwen­digkeit einer generellen Neuordnung des Arbeitsschutzes vor allem auch die mittel­standsbezogenen Konsequenzen einer No­vellierung der Arbeitsstättenverordnung. Die grundlegenden Aspekte einer gesetzlichen Definition von Arbeitsschutzzielen, der Kon­kretisierung dieser Schutzziele durch den Ausschuss für Arbeitsstätten, sowie der organisatorischen Ausgestaltung dieses Aus­schusses, wurden in Bezug auf ihre Konse­quenzen für den Mittelstand erörtert und in die vorliegenden Empfehlungen des Arbeits­kreises überführt. Als ein wichtiges politisches Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich der Staat wie in so vielen Bereichen auch aus dem Arbeitsschutz zurückzieht. Damit einher geht eine Stärkung der Selbstverwaltung der betei­ligten Gruppen, in deren Zentrum der neu zu schaffendeAusschuss für Arbeitsstätten steht. Die Gefahr ist allerdings nicht von der Hand zu weisen, dass dieser Ausschuss erneut ein umfangreiches neues untergesetzliches Re­gelwerk schaffen könnte, womit die ursprüng­liche Vorgabe einer Deregulierung konterka­riert würde. Des weiteren sieht die neue Regelung ein hohes Maß an Flexibilität vor. Diese Flexibili­tät soll durch Zielvorgaben realisiert werden. Vor allem KMU sollen dabei die Möglichkeit erhalten, die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsschutzes an die Erfordernisse und Möglichkeiten des eigenen Unternehmens anzupassen. Bei allen Reformbemühungen dürfen Flexibi­lisierung und Entbürokratisierung nicht zu einer Niveauabsenkung des Arbeitschutzes führen. Flexibilisierung beinhaltet auch immer die Gefahr einer machtorientierten Auseinan­dersetzung zwischen Arbeitgebern und Ar­beitnehmern, bei der elementare Arbeits­schutzziele zu Ungunsten der Beschäftigten auf der Strecke bleiben könnten. Der schmale Grat zwischen Bürokratie und Arbeitsschutz, Flexibilität und Rechtssicherheit, kann nur dann eingehalten werden, wenn alle Akteure das Ziel einer Entlastung der Unternehmen und Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer vor Augen haben. 1