Friedrich-Ebert-Stiftung Arbeitskreis Mittelstand Vorwort Niemand wird daran zweifeln, dass zum Schutze von Arbeitnehmern in den Betrieben verbindliche Regelungen erforderlich sind. Arbeitsbedingte Erkrankungen oder gar Unfälle stören betriebliche Abläufe und führen schließlich zu einer Belastung der sozialen Sicherungssysteme. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz in den Betrieben durch eine vor rund 30 Jahren geschaffene Verordnung geregelt. Wer ist noch nicht mit ihnen in Berührung gekommen, den Vorschriften zum Abstand des Schreibtisches zum Fenster, der Ausführung von Abfallbehältern oder auch der Ausgestaltung von Toilettenräumen? Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen führte das nahezu undurchdringbare Dickicht von Verordnungen, Richtlinien und Regeln zu hohen Kostenbelastungen. Im Rahmen ihrer im Juli 2003 vorgestellten Initiative„Bürokratieabbau“ hat es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, die bisher bestehenden Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung auf den Prüfstand zu stellen und deutlich zu vereinfachen. Ziel der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung ist die Reduzierung der aus ihr resultierenden Belastungen vor allem in mittelständischen Unternehmen. Der Arbeitskreis Mittelstand der Friedrich-Ebert-Stiftung hat sich daher auf seiner Sitzung im März 2004 aus aktuellem Anlass mit den Fragen des Arbeitsschutzes im Allgemeinen und der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung im Speziellen auseinandergesetzt. Im Zentrum der Diskussion standen neben der Notwendigkeit einer generellen Neuordnung des Arbeitsschutzes vor allem auch die mittelstandsbezogenen Konsequenzen einer Novellierung der Arbeitsstättenverordnung. Die grundlegenden Aspekte einer gesetzlichen Definition von Arbeitsschutzzielen, der Konkretisierung dieser Schutzziele durch den „Ausschuss für Arbeitsstätten“, sowie der organisatorischen Ausgestaltung dieses Ausschusses, wurden in Bezug auf ihre Konsequenzen für den Mittelstand erörtert und in die vorliegenden Empfehlungen des Arbeitskreises überführt. Als ein wichtiges politisches Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich der Staat – wie in so vielen Bereichen – auch aus dem Arbeitsschutz zurückzieht. Damit einher geht eine Stärkung der Selbstverwaltung der beteiligten Gruppen, in deren Zentrum der neu zu schaffende„Ausschuss für Arbeitsstätten“ steht. Die Gefahr ist allerdings nicht von der Hand zu weisen, dass dieser Ausschuss erneut ein umfangreiches neues untergesetzliches Regelwerk schaffen könnte, womit die ursprüngliche Vorgabe einer Deregulierung konterkariert würde. Des weiteren sieht die neue Regelung ein hohes Maß an Flexibilität vor. Diese Flexibilität soll durch Zielvorgaben realisiert werden. Vor allem KMU sollen dabei die Möglichkeit erhalten, die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsschutzes an die Erfordernisse und Möglichkeiten des eigenen Unternehmens anzupassen. Bei allen Reformbemühungen dürfen Flexibilisierung und Entbürokratisierung nicht zu einer Niveauabsenkung des Arbeitschutzes führen. Flexibilisierung beinhaltet auch immer die Gefahr einer machtorientierten Auseinandersetzung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, bei der elementare Arbeitsschutzziele zu Ungunsten der Beschäftigten auf der Strecke bleiben könnten. Der schmale Grat zwischen Bürokratie und Arbeitsschutz, Flexibilität und Rechtssicherheit, kann nur dann eingehalten werden, wenn alle Akteure das Ziel einer Entlastung der Unternehmen und Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer vor Augen haben. 1
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Der schmale Grat zwischen Entbürokratisierung und Arbeitsschutz : die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung
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