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Der schmale Grat zwischen Entbürokratisierung und Arbeitsschutz : die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung
Entstehung
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Friedrich-Ebert-Stiftung Arbeitskreis Mittelstand zierung der Regulierungsdichte einher. So wurden in den Novellierungsentwürfen eine Vielzahl der Regulierungen lediglich aus dem Verordnungstext in den umfangreichen An­hang übertragen. ð Stand des Gesetzgebungsverfahrens Ein erster Entwurf zur Novellierung der Ar­beitsstättenverordnung wurde im Mai 2003 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit(BMWA) erstellt. Auf Grundlage der Stellungnahmen zu diesem Entwurf von Ar­beitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, den Berufsgenossenschaften, sowie den im Ar­beitsschutz tätigen Fachvertretern, wurde im September 2003 ein zweiter Entwurf erstellt und dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Bundesrat wurden auf Betrei­ben des federführenden Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik, des Wirtschaftsaus­schusses und des Ausschusses für Städte­bau, Wohnungswesen und Raumordnung, 60 Korrekturwünsche zu einzelnen Formulierun­gen und Regelungen des BMWA Entwurfes vorgebracht. In der Sitzung des Bundesrates vom 28. November 2003 wurde weiterer Be­ratungsbedarf festgestellt und die Abstim­mung über die Annahme des BMWA-Ent­wurfes von der Tagesordnung abgesetzt. Ebenfalls von der Tagesordnung genommen wurde in dieser Sitzung des Bundesrates ein vom Freistaat Bayern vorgelegter eigenstän­diger Entwurf zur Novellierung der Arbeits­stättenverordnung. Dieser Entwurf(im Fol­genden: Entwurf des Bundesrates) wurde in der Sitzung des Bundesrates vom 12. März 2004 nach geringfügigen Änderungen gemäß Artikel 80 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesregierung zugeleitet. Am 26. Mai 2004 wurde schließlich ein modifizierter Entwurf des BMWA zur Novellierung der Arbeitsstät­tenverordnung vom Bundeskabinett be­schlossen. Es ergab sich somit die Situation, dass sich zwei Gesetzesinitiativen zur Arbeitsstätten­verordnung parallel im Gesetzgebungsverfah­ren befanden. Zusammenfassend ist jedoch festzustellen, dass sich die inhaltlichen Diffe­renzen der Entwürfe zur Novellierung der Arbeitsstättenverordnung von Bundesregie­rung und Bundesrat im Laufe des Gesetzge­bungsverfahrens verringert haben. Durch die weitere inhaltliche Annäherung des Entwurfs zur Arbeitsstättenverordnung der Bundesre­gierung vom Mai 2004 an den Entwurf des Bundesrates zeichnet sich bei der Novellie­rung der Arbeitsstättenverordnung jetzt ein Kompromiss zwischen Bundesrat und Bun­desregierung ab 10 . Da sic h die nachfolgenden Darstellungen vornehmlich mit grundlegenden Aspekten der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung auseinandersetzen, wird terminologisch nicht zwischen den Entwürfen unterschieden, wenn auf die in beiden Entwürfen verfolgte Regelungssystematik der gesetzlichen Fixie­rung von Zielvorgaben im Arbeitsschutz abgestellt wird. Beziehen sich einzelne Aus­führungen auf einen spezifischen Novellie­rungsentwurf, so wird auf diesen Umstand gesondert hingewiesen. 10 Eine Beschlussfassung oder Stellungnahme des Bundesra­tes zu diesem neuerlichen Entwurf der Bundesregierung lag bei Drucklegung der vorliegenden Ausarbeitungen noch nicht vor. 6