Friedrich-Ebert-Stiftung Arbeitskreis Mittelstand zierung der Regulierungsdichte einher. So wurden in den Novellierungsentwürfen eine Vielzahl der Regulierungen lediglich aus dem Verordnungstext in den umfangreichen Anhang übertragen. ð Stand des Gesetzgebungsverfahrens Ein erster Entwurf zur Novellierung der Arbeitsstättenverordnung wurde im Mai 2003 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit(BMWA) erstellt. Auf Grundlage der Stellungnahmen zu diesem Entwurf von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, den Berufsgenossenschaften, sowie den im Arbeitsschutz tätigen Fachvertretern, wurde im September 2003 ein zweiter Entwurf erstellt und dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Bundesrat wurden auf Betreiben des federführenden Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik, des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung, 60 Korrekturwünsche zu einzelnen Formulierungen und Regelungen des BMWA Entwurfes vorgebracht. In der Sitzung des Bundesrates vom 28. November 2003 wurde weiterer Beratungsbedarf festgestellt und die Abstimmung über die Annahme des BMWA-Entwurfes von der Tagesordnung abgesetzt. Ebenfalls von der Tagesordnung genommen wurde in dieser Sitzung des Bundesrates ein vom Freistaat Bayern vorgelegter eigenständiger Entwurf zur Novellierung der Arbeitsstättenverordnung. Dieser Entwurf(im Folgenden: Entwurf des Bundesrates) wurde in der Sitzung des Bundesrates vom 12. März 2004 nach geringfügigen Änderungen gemäß Artikel 80 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesregierung zugeleitet. Am 26. Mai 2004 wurde schließlich ein modifizierter Entwurf des BMWA zur Novellierung der Arbeitsstättenverordnung vom Bundeskabinett beschlossen. Es ergab sich somit die Situation, dass sich zwei Gesetzesinitiativen zur Arbeitsstättenverordnung parallel im Gesetzgebungsverfahren befanden. Zusammenfassend ist jedoch festzustellen, dass sich die inhaltlichen Differenzen der Entwürfe zur Novellierung der Arbeitsstättenverordnung von Bundesregierung und Bundesrat im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens verringert haben. Durch die weitere inhaltliche Annäherung des Entwurfs zur Arbeitsstättenverordnung der Bundesregierung vom Mai 2004 an den Entwurf des Bundesrates zeichnet sich bei der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung jetzt ein Kompromiss zwischen Bundesrat und Bundesregierung ab 10 . Da sic h die nachfolgenden Darstellungen vornehmlich mit grundlegenden Aspekten der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung auseinandersetzen, wird terminologisch nicht zwischen den Entwürfen unterschieden, wenn auf die in beiden Entwürfen verfolgte Regelungssystematik der gesetzlichen Fixierung von Zielvorgaben im Arbeitsschutz abgestellt wird. Beziehen sich einzelne Ausführungen auf einen spezifischen Novellierungsentwurf, so wird auf diesen Umstand gesondert hingewiesen. 10 Eine Beschlussfassung oder Stellungnahme des Bundesrates zu diesem neuerlichen Entwurf der Bundesregierung lag bei Drucklegung der vorliegenden Ausarbeitungen noch nicht vor. 6
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Der schmale Grat zwischen Entbürokratisierung und Arbeitsschutz : die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung
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