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Der schmale Grat zwischen Entbürokratisierung und Arbeitsschutz : die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung
Entstehung
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Friedrich-Ebert-Stiftung Arbeitskreis Mittelstand nehmern eine größere Verantwortung für die konkrete Umsetzung des Arbeitsschutzes im jeweiligen Betrieb. Diese Stärkung der Ver­antwortung der Unternehmen bedingt neben der Chance zur individuellen Anpassung des Arbeitsschutzes an die spezifischen Gege­benheiten des Betriebes jedoch ebenfalls eine Reduzierung der Rechtssicherheit auf Seiten der Unternehmen. Da gerade für KMU die Fehlinterpretation der Zielvorgaben ein existentielles Unternehmensrisiko bedeuten kann, werden diese verstärkte Anstrengun­gen unternehmen, bereits im Vorfeld einer Investition die Auslegung der Zielvorgaben durch die staatlichen Arbeitsschutzverwaltun­gen in den eigenen Planungen zu berück­sichtigen. Es ist somit ein starker Anstieg des Beratungsbedarfs der KMU in Fragen des Arbeitsschutzes anzunehmen. In vielen Bundesländern haben die Arbeits­schutzverwaltungen der Gewerbeaufsicht, bzw. der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz be­reits in der Vergangenheit ihre Aktivitäten von einer vornehmlich kontrollierenden hin zu ei­ner vermehrt beratenden Tätigkeit verlagert 12 . Die positiven Resonanzen der Unternehmen auf die themenspezifischenSchwerpunktak­tionen der Arbeitsschutzverwaltungen bewei­sen ihre hohe Kompetenz im Bereich der Be­ratung und Information von Unternehmen. Trotz der Ausweitung der Aktivitäten in die­sem Segment durch die Arbeitsschutzverwal­tung ist anzunehmen, dass die für die Bera­tung eingesetzten Ressourcen bei stark ansteigendem individuellen Beratungsbedarf nicht ausreichen werden. 12 Beispielhaft sei auf die Neuausrichtung der Aufgabendefini­tion der Arbeitsschutzverwaltung in NRW verwei sen.Der staatliche Auftrag im Arbeitsschutz lautet: informieren, bera­ten, überwachen. Diesen Dreiklang der nordrhein-westfä­lischen Arbeitsschutzpolitik erfüllt die Arbeitsschutzverwal­tung, indem sie ihren Gestaltungsauftrag gegenüber ihrem klassischen Überwachungsauftrag in den Vordergrund stellt. Siehe Landesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.)/(2001): Wandel gestalten gesünder arbeiten. Kon­zept für einen zukunftsorientierten A rbeitsschutz in NRW, S. 2. Eine qualitativ hochwertige Beratung der Ar­beitsschutzverwaltung kann Rechtssicherheit bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes auf Seiten der Unternehmer und Arbeitnehmer herstellen und auf diesem Wege gerichtliche Streitigkeiten verhindern helfen. Hohe Rele­vanz besitzt die Möglichkeit zur Information über Fragen des Arbeitsschutzes ebenfalls für Berufsgruppen, die sich aus gewerblichen Gründen mit Fragen des Arbeitsschutzes auseinandersetzen. So müssen beispielswei­se Architekten oder Ingenieure bei der Bearbeitung eines Bau- oder Konstruktions­auftrages arbeitsschutzrechtliche Restriktio­nen berücksichtigen. Ein unzureichendes Beratungsangebot würde diese Berufsgrup­pen in unverhältnismäßig starkem Ausmaß belasten. ð Die Diskussion über den Arbeits­schutz in den Unternehmen fördern Die gesetzlichen Zielvorgaben ermöglichen den Unternehmern einen größeren Gestal­tungsspielraum bei der konkreten Umsetzung des Arbeitsschutzes. Neben der bereits ange­sprochenen Reduzierung der Rechtssicherheit bietet die novellierte Fassung der Arbeits­stättenverordnung den Unternehmen zugleich auch die Chance zur Nutzung arbeitsschutz­technischen Know-hows der Belegschaft. Auf diesem Wege ließen sich Regelungen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes entwickeln, die das spezifische Gefährdungspotenzial einzelner Arbeitsplätze berücksichtigen. Durch eine solche Ausgestaltung des Ar­beitsschutzes könnten für den einzelnen Arbeitsplatz nicht notwendige Maßnahmen des Arbeitsschutzes vermieden und somit Ressourcen bei der Implementierung des Arbeitsschutzes eingespart werden. Sowohl Maßnahmen des Arbeitsschutzes, als auch die Produktionsprozesse ließen sich auf die­sem Wege im Vergleich zur aktuellen Rechts­8