Friedrich-Ebert-Stiftung Arbeitskreis Mittelstand nehmern eine größere Verantwortung für die konkrete Umsetzung des Arbeitsschutzes im jeweiligen Betrieb. Diese Stärkung der Verantwortung der Unternehmen bedingt neben der Chance zur individuellen Anpassung des Arbeitsschutzes an die spezifischen Gegebenheiten des Betriebes jedoch ebenfalls eine Reduzierung der Rechtssicherheit auf Seiten der Unternehmen. Da gerade für KMU die Fehlinterpretation der Zielvorgaben ein existentielles Unternehmensrisiko bedeuten kann, werden diese verstärkte Anstrengungen unternehmen, bereits im Vorfeld einer Investition die Auslegung der Zielvorgaben durch die staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen in den eigenen Planungen zu berücksichtigen. Es ist somit ein starker Anstieg des Beratungsbedarfs der KMU in Fragen des Arbeitsschutzes anzunehmen. In vielen Bundesländern haben die Arbeitsschutzverwaltungen der Gewerbeaufsicht, bzw. der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bereits in der Vergangenheit ihre Aktivitäten von einer vornehmlich kontrollierenden hin zu einer vermehrt beratenden Tätigkeit verlagert 12 . Die positiven Resonanzen der Unternehmen auf die themenspezifischen„Schwerpunktaktionen“ der Arbeitsschutzverwaltungen beweisen ihre hohe Kompetenz im Bereich der Beratung und Information von Unternehmen. Trotz der Ausweitung der Aktivitäten in diesem Segment durch die Arbeitsschutzverwaltung ist anzunehmen, dass die für die Beratung eingesetzten Ressourcen bei stark ansteigendem individuellen Beratungsbedarf nicht ausreichen werden. 12 Beispielhaft sei auf die Neuausrichtung der Aufgabendefinition der Arbeitsschutzverwaltung in NRW verwei sen.„Der staatliche Auftrag im Arbeitsschutz lautet: informieren, beraten, überwachen. Diesen Dreiklang der nordrhein-westfälischen Arbeitsschutzpolitik erfüllt die Arbeitsschutzverwaltung, indem sie ihren Gestaltungsauftrag gegenüber ihrem klassischen Überwachungsauftrag in den Vordergrund stellt.“ Siehe Landesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.)/(2001): Wandel gestalten – gesünder arbeiten. Konzept für einen zukunftsorientierten A rbeitsschutz in NRW, S. 2. Eine qualitativ hochwertige Beratung der Arbeitsschutzverwaltung kann Rechtssicherheit bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes auf Seiten der Unternehmer und Arbeitnehmer herstellen und auf diesem Wege gerichtliche Streitigkeiten verhindern helfen. Hohe Relevanz besitzt die Möglichkeit zur Information über Fragen des Arbeitsschutzes ebenfalls für Berufsgruppen, die sich aus gewerblichen Gründen mit Fragen des Arbeitsschutzes auseinandersetzen. So müssen beispielsweise Architekten oder Ingenieure bei der Bearbeitung eines Bau- oder Konstruktionsauftrages arbeitsschutzrechtliche Restriktionen berücksichtigen. Ein unzureichendes Beratungsangebot würde diese Berufsgruppen in unverhältnismäßig starkem Ausmaß belasten. ð Die Diskussion über den Arbeitsschutz in den Unternehmen fördern Die gesetzlichen Zielvorgaben ermöglichen den Unternehmern einen größeren Gestaltungsspielraum bei der konkreten Umsetzung des Arbeitsschutzes. Neben der bereits angesprochenen Reduzierung der Rechtssicherheit bietet die novellierte Fassung der Arbeitsstättenverordnung den Unternehmen zugleich auch die Chance zur Nutzung arbeitsschutztechnischen Know-hows der Belegschaft. Auf diesem Wege ließen sich Regelungen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes entwickeln, die das spezifische Gefährdungspotenzial einzelner Arbeitsplätze berücksichtigen. Durch eine solche Ausgestaltung des Arbeitsschutzes könnten für den einzelnen Arbeitsplatz nicht notwendige Maßnahmen des Arbeitsschutzes vermieden und somit Ressourcen bei der Implementierung des Arbeitsschutzes eingespart werden. Sowohl Maßnahmen des Arbeitsschutzes, als auch die Produktionsprozesse ließen sich auf diesem Wege im Vergleich zur aktuellen Rechts8
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Der schmale Grat zwischen Entbürokratisierung und Arbeitsschutz : die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung
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