Friedrich-Ebert-Stiftung Arbeitskreis Mittelstand 1. Einführung Die Diskussion um Entbürokratisierung und Entlastung der Unternehmen fokussiert sich häufig auf einzelne Felder, wie z.B. das Steuerrecht, Meldungen zur Sozialversicherung oder den Erhalt einer Baugenehmigung. Dies hängt sicherlich damit zusammen, dass in diesen Fällen ein Verfahren – sei es in Form einer Meldung, Erklärung oder einer Genehmigung – unvermeidlich ist. Dies schließt dann in Folge auch den Kontakt mit einer Behörde sowie die Notwendigkeit ein, sich mit den entsprechenden Vorschriften zu befassen. Anders sieht es im Arbeitsschutz aus. Hier hat der Unternehmer zunächst einmal nur die Verpflichtung, die Vorschriften arbeitsschutzrechtlicher Regelwerke zu befolgen, ohne dass dessen Vorkehrungen von einer Behörde oder der Berufsgenossenschaft„genehmigt“ werden müssen. Dennoch darf die aus arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen resultierende Belastung nicht unterschätzt werden. Zwar rangiert der Arbeitsschutz in Bezug auf die Belastung von Unternehmen hinter Steuern und Sozialversicherungen, jedoch muss es nachdenklich stimmen, wenn über 70% der Unternehmen in einer Befragung des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn angeben, die Belastung im Feld Arbeitsrecht/-schutz sei in den letzten fünf Jahren gestiegen bzw. stark gestiegen. Dabei spielen unter anderem die Vorschriften über Räume und Arbeitsmittel – z.B. in Form der Arbeitsstättenverordnung – eine wichtige Rolle, die von rund 53% der Befragten als hoch bzw. sehr hoch belastend beurteilt werden. Die Gründe für dieses Belastungsempfinden sind ebenso vielfältig, wie auch der Arbeitsschutz insgesamt ein weites Spektrum an Regelungen aufweist. Um einerseits sich nicht in technischen Einzelfragen zu verlieren und andererseits aber dennoch die grundlegenden Probleme im Arbeitsschutz nicht nur im abstrakten Raum zu erörtern, soll sich im Folgenden – nicht zuletzt aus politisch aktuellem Anlass – die Diskussion an der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung orientieren. Dies erscheint auch deshalb zielführend, weil das Thema anhand dieser Novelle stellvertretend für andere arbeits schutzrechtliche Regelwerke aufgearbeitet werden kann. 1.1 Ursachen der Belastungen des Mittelstandes durch die Arbeitsstättenverordnung Die Ursachen der aus der Arbeitsstättenverordnung resultierenden Belastungen lassen sich unterteilen in § eine hohe Inflexibilität der gesetzlichen Regelungen bei der Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben, § einen hohen Detaillierungsgrad der Vorschriften und § Regulierungen, die nur einen geringen Bezug zu den Schutzbedürfnissen der Arbeitnehmer aufweisen. ð Inflexibilität der Arbeitsstättenverordnung Die geringe Flexibilität der Regulierungen bei Umsetzung des Arbeitsschutzes nach Maßgabe der Arbeitsstättenverordnung verursachen vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen überdurchschnittlich hohe Kosten. Zurückzuführen ist die relativ stärkere Belastung von KMU im Vergleich zu größeren Unternehmen auf das vielfach hohe Investitionsvolumen durch die Befolgung der Arbeitsstättenverordnung. So ist beispielsweise die bauliche Korrektur einer fehlenden Sichtverbindung der Pausenräume nach außen, wie sie nach der geltenden Arbeitsstättenverordnung verbindlich vorgeschrieben 1 ist , mit Investitionskosten verbunden, die für mittel1 Vgl.§ 7 Abs. 1 der aktuellen ArbStättV. 3
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Der schmale Grat zwischen Entbürokratisierung und Arbeitsschutz : die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung
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