Friedrich-Ebert-Stiftung Arbeitskreis Mittelstand lage effizienter gestalten. Eine an das jeweilige Unternehmen möglichst optimal angepasste Ausgestaltung des Ar beitsschutzes kann somit zum strategischen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten werden. Dazu muss in den Unternehmen nicht nur die Diskussion um den Arbeitsschutz intensiv mit allen beteiligten Gruppen geführt werden, sondern es sollte eine„Kultur des Arbeitsschutzes“ im Unternehmen entwickelt werden. Es empfiehlt sich den Unternehmen, die partnerschaftliche Diskussion des Arbeitsschutzes im Unternehmen zu forcieren und die Arbeitnehmer für dieses Thema zu sensibilisieren. Existiert im Unternehmen ein Betriebsrat, so kann dieser geeignet sein, das Gespräch zwischen Unternehmern und Arbeitnehmern über den Arbeitsschutz zu fördern und gegebenenfalls zu moderieren. Sollte kein Betriebsrat im Unternehmen existieren, so können die von den Innungen und Berufsgenossenschaften bereitgestellten Informationsmaterialien und Handlungsempfehlungen als Grundlage einer Diskussion über den Arbeitsschutz dienen. ð Der Ausschuss für Arbeitsstätten ein Instrument zur Stärkung der Selbstverwaltung Gesetzlich fixierte Zielvorgaben bergen die Möglichkeit einer Fehlinterpretation durch die Unternehmer. Da eine solche Fehlinterpretation die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer potenziell gefährden kann, sollen nach den Entwürfen von Bundesregierung und Bundesrat spezifische gesetzliche Zielvorgaben durch den Erlass so genannter „Technischer Regeln“ konkretisiert werden. Diese Technischen Regeln sind zukünftig vom„Ausschuss für Arbeitsstätten“ zu erarbeiten. Die Technischen Regeln sollen, analog zum Konzept der ASR, zur Begründung der Vermutungswirkung dienen 13 und nutzen dem Unternehmen als Richtschnur im Arbeitsschutz. Die Befolgung der Technischen Regeln kann einem Unternehmen somit Rechtssicherheit geben. Welche gesetzlichen Zielvorgaben der novellierten Arbeitsstättenverordnung im Einzelnen durch Technische Regeln konkretisiert werden, ist der Entscheidung des Ausschusses überlassen. Damit ist die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsschutzes vom BMWA an den Ausschuss für Arbeitsstätten delegiert worden. Da der Ausschuss für Arbeitsstätten aus den am Arbeitsschutzsystem beteiligten gesellschaftlichen Gruppen und Fachvertretern zusammengesetzt ist, bedeutet diese Verantwortungsübertragung eine Stärkung der Selbstverwaltung im Arbeitsschutz. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Stärkung der Selbstverwaltung im Arbeitsschutz Vorteile bringen. Durch die Einbeziehung der am Arbeitsschutzsystem beteiligten gesellschaftlichen Gruppen und Fachvertreter kann ein hohes Maß an arbeitsschutztechnischem Know-how aus der Praxis in die Arbeit des Ausschusses einfließen. Zur Gewährleistung der Praxisorientierung der Ausschussarbeit ist darauf zu achten, nicht nur Interessenvertreter, sondern auch unternehmerische Gruppen an der Erarbeitung der Technischen Regeln im Ausschuss zu beteiligen. Nur die Beteiligung der Unternehmer im Ausschuss kann sicherstellen, dass die vom Ausschuss in einem Akt der Selbstverwaltung verabschiedeten Technischen Regeln in den Unternehmen ein hohes Maß an Akzeptanz genießen. 13 Der von der Bundesregierung im Mai 2004 verabschiedete Entwurf einer novellierten Arbeitsstättenverordnung legt die Erarbeitung der Technischen Regeln und die Außerkraftsetzung der ASR in die Verantwortung des Ausschuss für Arbeitsstätten. Es ist daher vorstellbar, dass der Ausschuss nach dem Entwurf der Bundesregierung für spezifische ASR eine Überführung in eine Technische Regel beschließt. 9
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Der schmale Grat zwischen Entbürokratisierung und Arbeitsschutz : die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung
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