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Die Mongolei im Reformtief : Dauerkrise oder "zweiter Aufbruch"?
Entstehung
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FES-Analyse: Mongolei betriebenen Gemeinschaftsunternehmen: der Mitte der 70er Jahre gegründeten Erdenet Mining Corp. im Nordwesten von Ulan Bator, die mit einer Jahrespro­duktion von 500.000 t Kupferkonzentrat zu den zehn größten Kupferminen der Welt gehört, und von Mon­golrostsvetmet Co., dem führenden Flussspat­Produzenten des Landes mit einem jährlichen Ausstoß von 170.000 t. Um welche Dimensionen es im mongolischen Res­sourcen-Monopoly unter den veränderten Wettbe­werbsbedingungen geht, wird an zwei aktuellen Großprojekten deutlich. Im Wüstengebiet von Oyu Tolgoi hat Ivanhoe als Lizenznehmer seine Hand auf Lagerstätten gelegt, aus denen sich nach eigenen Be­rechnungen über einen Zeitraum von 40 Jahren im Schnitt jährlich 660.000 t Kupferkonzentrat und 23 t Gold gewinnen lassen. Den Investitionsaufwand für das Gesamtvorhaben, einschließlich Infrastruktur, veranschlagt der Konzern auf 5,6 Mrd. US-Dollar. Weiter westlich schließen sich die Kokskohlevor­kommen von Tavan Tolgoi(geschätztes Volumen 5-6 Mrd. t) an, um deren Abbau japanische und südkorea­nische Unternehmen sowie die russische Severstal­Gruppe konkurrieren. In beiden Fällen liegt mit China ein unersättlicher Markt vor der Haustür, der schon jetzt der mit Abstand größte Abnehmer der mongoli­schen Rohstoffexporte(85% der mongolischen Kup­ferförderung) ist. An diesen Projekten und an einer Reihe kleinerer Projekte hat sich eine Verteilungsdebatte entzündet, die auch mit der im Sommer verabschiedeten Novelle zum Bergbaugesetz von 1997 noch längst nicht abge­schlossen ist. Dabei geht es um zwei Kernprobleme: zum einen die Rechtsgrundlagen, mit denen sich der mongolische Staat einen angemessenen, also möglichst großen Anteil an den von ausländischen Minenbetreibern beanspruchten Gewinnen si­chert; zum anderen im Binnenverhältnis um die vor dem Hintergrund eskalierender sozialer Span­nungen entscheidende Frage, wie die Rohstoffein­nahmen zwischen Zentralregierung und Gebiets­körperschaften gerechter aufgeteilt werden können und wie gleichzeitig zu gewährleisten ist, dass die Mittel zielgerichtet für die wirtschaftliche Ent­wicklung und Armutsbekämpfung eingesetzt wer­den. Der Konflikt weist über den Bergbau hinaus, weil es unter dem Stichwort Verteilungsgerechtigkeit um grundsätzliche Weichenstellungen für eine nachhalti­ge wirtschaftliche, soziale, aber auch ökologisch ver­11 tretbare Entwicklung und damit um die Schwachpunk­te und Deformationen der wirtschaftlichen Reformpo­litik insgesamt geht. Dass sich der Korruptionsvor­wurf vor allem am Bergbau festmacht, ist das Er­gebnis eines Privatisierungsverfahrens, von dem die Angehörigen der alten und neuen Nomenklatu­ra am meisten profitiert haben. Auf der langen Liste von Privatpersonen, die in der Regel nur gegen die Entrichtung einer Registrierungsgebühr Bergbaulizen­zen als lukrative Spekulationsobjekte erworben haben, sind ehemalige und aktive Politiker aus Parlament und Regierung besonders zahlreich und prominent vertre­ten. Die deutlichsten, in den längerfristigen Auswir­kungen schwer abzuschätzenden Spuren hat der öf­fentliche Druck auf dem Feld hinterlassen, das die Regierung besonders sorgsam gegen Störungen abzu­schirmen versucht hatte: bei den Investitionsbedin­gungen. So konnte auch der energische Einspruch von Ministerpräsident Enkhbold nicht verhindern, dass das Parlament, unterstützt von seiner eigenen Fraktion, im Mai im Handstreichverfahren eine Sondersteuer auf Bergbaugewinne einführte. Diese Windfall Profits Tax, die über den Rohstoffsektor hinaus für erhebliche Unruhe bei den ausländischen Investoren sorgte, ist an die Weltmarktpreise für Kupfer und Gold gekoppelt. Danach werden die Erträge über einem bestimmten Preisniveau(500 US-Dollar je Feinunze Gold/2.600 US-Dollar pro Tonne Kupfer) mit einer Zusatzsteuer in Höhe von 68% belegt. Obwohl das neue Bergbaugesetz mit mehr Au­genmaß zwischen nationalen und Investoreninte­ressen zu vermitteln sucht, enthält es ebenfalls Be­stimmungen, die je nach Auslegung für einen roh­stoffpolitischen Kurswechsel genutzt werden kön­nen. Danach hat der Staat bei Lagerstätten von strategischer Bedeutung das Recht, Unterneh­mensanteile in Höhe von 34% bzw. 50% zu erwer­ben, je nachdem, ob die Exploration privat oder mit öffentlichen Mitteln finanziert wurde. Strukturpolitik statt sozialer Trostpflaster Um sich ein Bild von den sozialen Verwerfungen und der tiefen Kluft in den Lebensverhältnissen zu machen, die das Land spaltet, braucht der Besu­cher der Mongolei keine Statistik. Sie sind im Stadtbild von Ulan Bator mit seinen offiziell 900.000, nach realistischen Schätzungen dagegen