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Vom Potenzial zur Wirkung : Ergebnisse einer Verbleib- und Evaluationsstudie der Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung
Entstehung
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Ein klares Ziel: Mehr Bildungsgerechtigkeit In Deutschland sollte jede und jeder studieren können unabhängig von Geschlecht, Her­kunft oder dem Bildungsgrad der Eltern. Das ist der Anspruch. Die Wirklichkeit sieht oft anders aus. Zu mehr Bildungsgerechtigkeit beizutragen, ist deshalb eines der wichtigsten Ziele der Fried­rich-Ebert-Stiftung, ganz im Einklang mit ihrem Leitbild www.fes.de/ueber-uns/ueber-die­friedrich-ebert-stiftung/unser-selbstverstaend­nis und Gründungsauftrag. Soziale Demokratie kann ihre Wirkung nur entfalten, wenn alle Men­schen ungeachtet ihrer sozialen und kulturellen Herkunft die gleichen Chancen erhalten. Des­halb fördert die Stiftung begabte und engagierte junge Menschen und legt einen besonderen Schwerpunkt auf diejenigen, die bei ihrem Hoch­schulzugang vor strukturellen Herausforderun­gen stehen. Denn auch im Jahr 2025 gibt es an den deutschen Universitäten und Hochschulen noch Bevölkerungsgruppen, die vergleichsweise unterrepräsentiert sind. Deswegen fördert die Friedrich-Ebert-Stiftung vorrangig folgende Fokusgruppen: Erstakademiker:innen Frauen Studierende/Promovierende mit Einwanderungsgeschichte Eine zweite Fokussierung betrifft die Ausweitung der Förderung auf bislang in der Studienförde­rung der FES weniger beachteten Gruppen von Studierenden und Promovierenden. Die Stiftung hat eine starke Tradition vor allem in den Uni­versitäten, und dort im sozialwissenschaftlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder geisteswissen­schaftlichen Bereich. Um den Anteil dieser bisher in der Förderung unterrepräsentierten Gruppen zu erhöhen, legt die Friedrich-Ebert­Stiftung besonderes Augenmerk auf: Studierende/Promovierende an Fachhochschulen und Studierende/Promovierende in Mathematik, Informatik, Naturwissen­schaften und Technik(MINT). Info Eine Einwanderungsgeschichte ist dann vorhanden, wenn die Hochschulzugangs­berechtigung in Deutschland erworben wurde und die betroffene Person oder zu­mindest ein Elternteil nicht in Deutschland geboren wurde. Als internationale Studierende gelten alle, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben und zum Studium nach Deutschland gekommen sind. Abteilung Studienförderung 15