Friedrich-Ebert-Stiftung Arbeitskreis Mittelstand 2 Prinzipien für eine bessere Gesetzgebung Die in die Diskussion eingebrachten Vorschläge zur Gesetzgebung enthalten u.a. allgemein formulierte Ziele, die auch von allen Beteiligten als erstrebenswerte Prinzipien erachtet werden. Umso mehr muss es eigentlich verwundern, dass sich der Gesetzgeber in vielen Fällen nicht an diese Prinzipien hält. Damit wird jedoch bereits der Weg eines Gesamtkonzepts verlassen. Der erste Schritt zu einem solchen Konzept wäre demnach die Verständigung auf die Einhaltung vorher definierter Prinzipien. Empfehlungen dazu gibt auf europäischer Ebene der Mandelkern-Bericht und auf nationaler Ebene – exemplarisch – die britische Better Regulation Task Force. Auch im deutschen Recht sind solche Prinzipien verankert, worauf später jedoch noch eingegangen werden soll. 2.1 Der Mandelkern-Bericht Gemäß der Beschlüsse des Europäischen Rats von Lissabon sind die Mitgliedsländer der EU aufgefordert, unnötigen bürokratischen Aufwand zu beseitigen und die Kosten für unternehmerische Tätigkeit zu senken. Ein Schritt in diese Richtung ist die Schaffung qualitativ besserer und einfacherer Gesetze. Dafür haben die europäischen Minister eine Expertengruppe aus Vertretern der Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission unter Vorsitz von Dieudonné Mandelkern eingerichtet. Der nach dem Vorsitzenden benannte Bericht von 2001 führt sieben Kernprinzipien auf: Empfehlung Prinzipien für eine besser Gesetzgebung sollten konsequent eingehalten werden. Die z.B. von der Mandelkern-Gruppe erarbeiteten Prinzipien, die auch bereits in ähnlicher Form in der Gemeinsamen Geschäftsordnung ! Notwendigkeit der Bundesministerien verankert sind, sollten verbindlich und nach! Verhältnismäßigkeit weislich bei allen Gesetzesvorhaben ! Subsidiarität berücksichtigt werden. ! Transparenz ! Zurechenbarkeit ! Zugänglichkeit ! Einfachheit Auf dieser Basis formuliert der Bericht – ebenfalls sieben – Themenfelder, die Empfehlungen zur Umsetzung enthalten: ! Prüfung politischer Optionen bzw. Alternativen zur Gesetzgebung ! Durchführung einer integrierten Gesetzesfolgenabschätzung(GFA) ! Einbeziehung der durch die Rechtsetzung betroffenen Parteien im Rahmen von Konsultationen ! Vereinfachung durch Reform des bestehenden Regelwerks bei voller Wahrung der politisch beabsichtigten Zwecke ! Ermöglichung eines besseren Zugangs zu Rechtsvorschriften ! Schaffung von organisatorischen und verfahrensmäßigen Strukturen ! Verstärkte Berücksichtigung von europäischen Rechtsvorschriften 5
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Die Wirtschaft entfesseln: Bürokratie konsequent abbauen : ein Diskussionsbeitrag zur Entlastung des Mittelstands
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