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Die Wirtschaft entfesseln: Bürokratie konsequent abbauen : ein Diskussionsbeitrag zur Entlastung des Mittelstands
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Friedrich-Ebert-Stiftung Arbeitskreis Mittelstand über dem Staat erfolgen. Letzteres ist ebenfalls über Zertifizierungen möglich, wie dies beispielsweise im Umweltrecht in Form des Umwelt-Audits geschieht. Unternehmen haben bereits in der Vergangenheit bewiesen, dass sie sich Ihrer gesellschaftlichen Verantwortung durchaus bewusst sind, wie auch eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn gezeigt hat. Insofern ist es auch überlegenswert, Unternehmen mehr Spielraum bei der Einhaltung eines vom Gesetzgeber zu definierenden Rahmens zu geben. Eine solche Selbstregulierung kann ihre entlastenden Wirkungen aber nur dann entfalten, wenn damit nicht gleichzeitig der Aufwand durch vermehrte Kontrollen steigt. Ähnlich kontraproduktiv wirken sich hohe Zusatzkosten durch eine Auditierung auf die Akzeptanz bei den Unterneh­men aus. Insbesondere kleine und mittlere Unterneh­Empfehlung men scheuen diese Investitionen. In Zusammenhang mit der Selbstregulierung steht auch die Frage der Haftung. Steht einem Unternehmen auf der einen Seite zwar die Wahl der Mittel frei, ein vom Gesetzgeber gewünschtes Ziel zu erreichen, steht es aber auf der anderen Seite dafür dann auch in Haf­tung. Sind Unternehmen damit der Willkür von Auf­Selbstregulierungen können in be­stimmten Bereichen eine Entlastung für Unternehmen darstellen. Diese dürfen aber nicht mit einer Zunahme an Kontrollen oder Kosten sowie will­kürlichen Entscheidungen von Be­hörden einhergehen. sichtsbehörden ausgeliefert, stellen solche Regelungen nach Ansicht der Wirt­schaft durch die damit verbundene Rechtsunsicherheit keine wirkliche Alternati­ve dar. Von Bedeutung ist hierbei vor allem die Frage der Beweislast. 5.4 Innovationsregionen Öffnungsklauseln, die die Aussetzung bundesrechtlicher Vorschriften ermögli­chen, sind ein Instrument, kommunalen Gebietskörperschaften mehr Flexibilität für Entscheidungen vor Ort zu schaffen. Diese Spielräume ermöglichen, so die Vorstellung, die Identifizierung und Beseitigung von Hemmnissen auf regionaler Ebene, die aus der Umsetzung von Bundesrecht resultieren. Da die Mitarbeiter und Entscheider vor Ort die Wirkungen bundesrechtlicher Regelungen besser einschätzen können als der Bund, erscheint der Modellversuch"Innovationsre­gionen" des BMWA vielversprechend. Dieser Feldversuch ist zurzeit auf die Regionen Bremen, Ostwestfalen-Lippe sowie West-Mecklenburg und auf fünf Jahre begrenzt. Das Projekt befindet sich im Augenblick noch in der Implemen­tierungsphase. Eine abschließende Entscheidung über die Durchführung wird für Anfang 2004 erwartet. Allerdings sollten die Risiken dieses Vorhabens sehr genau abgeschätzt werden, wenn eineföderale Entbürokratisierung unterschiedliche Regulie­rungsniveaus und damit z.B. auch Wettbewerbsbedingungen schafft. Das heißt, binnenregionale Folgen müssen im Kontext mit den überregionalen, unbeab­sichtigten Auswirkungen beurteilt werden. Dazu gehört u.a. die Überprüfung ih­rer verfassungsrechtlichen Zulässigkeit. Aufgrund der noch frühen Phase des Projekts ist eine Einschätzung der entlastenden Effekte noch nicht möglich. 15