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Die Wirtschaft entfesseln: Bürokratie konsequent abbauen : ein Diskussionsbeitrag zur Entlastung des Mittelstands
Entstehung
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Friedrich-Ebert-Stiftung Arbeitskreis Mittelstand 2.2 Better Regulation Task Force Ganz im Sinne der Empfehlungen der Europäischen Kommission haben die Mitgliedsländer eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen zur Entbürokratisie­rung ergriffen. Eine davon, die an dieser Stelle besonders erwähnenswert ist, wurde in Form der Einrichtung der unabhängigen Better Regulation Task Force 1997 in Großbritannien umgesetzt. Diese hat zur Beurteilung von Regulierun­gen fünf Principles of Good Regulation formuliert: Transparenz ! Der regulierte Sachverhalt sollte deutlich abgegrenzt und kommuniziert werden. ! Vor der Einführung einer Regulierung sollten angemessene Konsultatio­nen stattfinden. ! Strafen für die Nichteinhaltung sollten deutlich formuliert sein. ! Regulierungen sollten einfach und in deutlichen Worten anleiten. ! Die von einer Regulierung Betroffenen sollten sich ihrer Pflichten bewusst werden können und Zeit zur Einhaltung sowie Beispiele zur Umsetzung durch die zuständigen Behörden erhalten. Verantwortlichkeit ! Regulierende und die Regulierung durchsetzenden Stellen sollten gegen­über Regierung, Bürgern und Parlament deutlich erkennbar in der Verant­wortung stehen. ! Die von einer Regulierung Betroffenen müssen ihre Verantwortung für ihr Handeln verstehen. ! Es sollte ein allgemein bekanntes, faires und effizientes Beschwerdever­fahren geben. ! Die zur Durchsetzung zuständigen Stellen sollten die Befugnis haben, Re­gulierungen wirksam, aber fair umzusetzen. Verhältnismäßigkeit ! Jede Form der Durchsetzung sollte im Verhältnis zum Risiko stehen, ebenso wie Strafen zum verursachten Schaden. ! Der Aufwand zur Einhaltung sollte für den von der Regulierung Betroffe­nen zumutbar sein Regulierende sollten zuerst inkleinen Dimensionen denken. ! Alternativen zu einer staatlichen Regulierung sollten ernsthaft berücksich­tigt werden, sofern sie wirksamer und günstiger anwendbar sind. Konsistenz ! Neue Regulierungen sollten konsistent zu bestehenden Regulierungen sein. ! Die einzelnen Ressorts sollten sich untereinander abstimmen. ! Die zur Durchsetzung zuständigen Stellen sollten Regulierungen landes­weit übereinstimmend anwenden. ! Regulierungen sollten kompatibel zu internationalen Handelsvorschriften, 6