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Die Wirtschaft entfesseln: Bürokratie konsequent abbauen : ein Diskussionsbeitrag zur Entlastung des Mittelstands
Entstehung
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Friedrich-Ebert-Stiftung Arbeitskreis Mittelstand disches Korsett auf Basis der Erfahrungen von Fachleuten bevorzugt, empfiehlt der Mandelkern-Bericht die Anwendung konsequenter Leitlinien auf Basis der Checkliste der OECD. Vorteil einer solchen Checkliste ist zum einen die Trans­parenz der GFA gegenüber den Beteiligten und Betroffenen, zum anderen die Verpflichtung, sämtliche relevanten Fragen zu beantworten. Ein Nachteil könnte wiederum die Gefahr sein, dass die Fragen nur formal beantwortet werden oder dass so eine neue Bürokratie entsteht. In diesem Zusammenhang ist das im Rahmen des Programms der BundesregierungModerner Staat Moderne Verwaltung im Auftrag des Bundesministeriums des Innern sowie des Innen­ministeriums Baden-Württemberg von der Deutschen Hochschule für Verwal­tungswissenschaften Speyer erstellte Handbuch zur GFA zu erwähnen. Das Handbuch stellt keine bis ins Detail verbindliche Anleitung zur GFA dar, son­dern ist vielmehr eine für Anpassungen an das jeweilige Projekt offene Arbeits­hilfe. Die Fragen bzw. Prüfkriterien können entsprechend dem Sachverhalt for­muliert werden. Auch wenn keine allgemeingültige Anweisung zur GFA möglich ist, so könnten sich durchaus bei vergleichbaren Sachverhalten Synergieeffekte durch eine Standardisierung ergeben. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine solche Arbeitshilfe das Verfahren effizienter gestalten kann, sofern sie den Gutachtern eine ausreichende Flexibilität bietet. In Zusammenhang mit der Prüfung der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung wird die Bedeutung einer stichhaltigen Begründung betont. Gefordert wird eineUmkehr der Beweislast in der Form, dass der Entwurf eine Begrün­dung enthalten soll, warum ein Ziel nicht auch ohne Regulierung erreicht wer­den kann. Besonders hervorgehoben im Rahmen einer GFA wird außerdem die Prü­fung der Nutzbarkeit so genannterSunset undReview Clauses, die noch im Folgenden erläutert werden. Eine vorgebrachte Kritik bezieht sich auf die häufig mangelnde Praxisorien­tierung bei der Einschätzung von Folgeeffekten. Gerade bei komplexen in den Ablauf der Geschäftprozesse des Unternehmens eingreifenden Vorschriften wird angeregt, Praxis- bzw. Umsetzungstests in die GFA mit einzubeziehen. 5.1.2 Institutionalisierung der GFA Für die Wirksamkeit einer GFA ist aber nicht nur entscheidend, was geprüft wird, sondern auch von wem dies vorgenommen wird. Der erste Schritt zu einer wirksamen GFA ist mit der Festschreibung derselben durch die GGO bereits er­folgt. Die dort aufgestellten Anforderungen würden bei einer konsequenten An­wendung den oben dargestellten Prinzipien generell genügen. Jedoch ist be­reits aus der Verwaltungswissenschaft bekannt, dass nur das wirklich existiert, was institutionalisiert ist. Diese Gesetzmäßigkeit war wohl auch der Mandel­kern-Gruppe bekannt, denn der Bericht empfiehlt einorganisatorisch-struktu­relles Gerüst zur Festlegung der Bedingungen,unter denen ein bestmöglicher Normsetzungsprozess auch durchgesetzt werden kann. 12