Peter Hurrelbrink Die Bedeutung der Erinnerung für die Demokratie (im Guten wie im Schlechten) niemals abgelegt werden kann- der jeweiligen Gegenwart und dem politischen und gesellschaftlichen Handeln in ihr als Orientierung gebender Bezugsrahmen dient, in dem politische, normative und identitätsbildende Vereinbarungen getroffen und erstritten werden. Erinnerung ist sehr viel mehr als ein folgenloser Blick zurück. Die hier vorgestellte Perspektive auf den Zusammenhang von Geschichte, Erinnerung und Demokratie geht davon aus, dass Erinnerung und Gedächtnis nicht als wertfreie und voraussetzungslose Registraturen, sondern als subjektive, normativ geleitete und sozial bedingte Bilanzierungen zu begreifen sind. Auseinandersetzungen über den Umgang mit der Vergangenheit sind nicht in erster Linie als geschichtswissenschaftliche Kontroversen zu betrachten, sondern als politisch-moralische Diskurse, in denen unter Bezug auf die Vergangenheit die Legitimation und die Identität der jeweiligen Gegenwartsgesellschaften beschrieben und das politisch-kulturelle Selbstverständnis entwickelt wird. Sie sind Indikatoren und Medien der Delegitimierung autoritärer, diktatorischer und nichtdemokratischer Politik und zeigen sehr viel mehr über die Verankerung demokratischer Werte als über die Vergangenheit selbst. Deshalb wächst dem politischen System eines nachdiktatorischen Staates und seiner Gesellschaft eine demokratische politische Kultur dauerhaft nur in dem Maße zu, wie den kritischen Erinnerungen an die schuldhafte Vergangenheit ebenso dauerhaft Raum gegeben wird. Die Feststellung, dass nur die Erinnerung den Weg in die Zukunft frei macht, ist – nach langen Jahrzehnten der Verzögerung – inzwischen fast zum Allgemeingut geworden. Als oftmals nur rhetorisch verwendete Formel wird sie inhaltlich selten gefüllt. Was bedeutet sie aber konkret, sowohl individuell als auch politisch-kulturell? Zur Annäherung an die Beantwortung dieser Frage werden im folgenden die inhaltlichen Dimensionen der„Aufarbeitung der Vergangenheit“ umrissen und spezifische Verständnisse von Erinnerung und Gedächtnis skizziert. Abschließend wird dargelegt, was aus diesen Überlegungen für ein politisch-kulturelles Verständnis von Demokratie gefolgert werden kann. II. Was bedeutet„Aufarbeitung der Vergangenheit“? Die Grundlage für eine inhaltliche Bestimmung von dem, was unter„Aufarbeitung der Vergangenheit“ verstanden werden kann, wird durch den Umgang eines demokratischen Rechtsstaates und einer demokratischen Gesellschaft mit ihrer verbrecherischen und undemokratischen Vergangenheit gebildet. Folglich geht es nicht in erster Linie, wie der Begriff suggerieren mag, um die Auseinandersetzung mit Vergangenem, sondern um die nachwirkende Relevanz der Vergangenheit in der Gegenwart. www.fes-online-akademie.de Seite 2 von 20
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten