Peter Hurrelbrink Die Bedeutung der Erinnerung für die Demokratie falls hinreichende Dimension des Umgangs mit der Vergangenheit. Aufarbeitung allein mit den Mitteln des Strafrechtes müsste unweigerlich zu kurz greifen und würde ohnehin mit dem Aussterben der„Tätergeneration“ ihr natürliches Ende finden. 2.5 Politisch-moralische Selbstverständigung Im Vergleich zu den bislang angedeuteten Ebenen werden politisch-moralische Dimensionen häufig gering geschätzt. Ohne sie aber wäre die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit nicht nur unvollständig, sondern müsste insgesamt scheitern. Erschöpfte sich diese nur in rechtlichen Kategorien oder in der personellen und institutionellen Erneuerung, wird Schuld ausschließlich als strafrechtlich relevante kriminelle Schuld gefasst, dann würden wesentliche Ziele des Aufarbeitungsprozesses verfehlt. Allein aus dieser verkürzten Perspektive könnte es tatsächlich einen zeitlichen und generationellen „Schlussstrich“ geben. Bei der„Aufarbeitung der Vergangenheit“ geht es aber wesentlich um die nachwirkende Relevanz einer diktatorischen und unrechtsgeprägten Staats- und Lebensform in überkommenen Wert- und Verhaltensdispositionen der einzelnen Menschen und der Gesellschaft insgesamt. Ohne diese Aufarbeitungsdimension kann kein demokratisches Selbstverständnis, das sich individuell und kollektiv im Medium der Erinnerung an die Vergangenheit bildet, entwickelt werden. Die Befreiung von einer Diktatur ist in einem doppelten Sinne zu verstehen: Als Befreiung von den faktischen Herrschaftsstrukturen und als Befreiung von alten Wertvorstellungen und Verhaltensdispositionen. Letzteres ist der eigentliche Weg für die Entwicklung eines Systemvertrauens gegenüber der Demokratie. 15 Um eine umfassende demokratische Qualität und Wirksamkeit entfalten zu können, müssen die Delegitimierung diktatorischer und verbrecherischer Vergangenheiten und die Reflexionen über Schuld und Verantwortung in einen öffentlichen Kontext eingegliedert werden. Für die an einem Aufarbeitungsprozess Beteiligten geht es zugleich um individuelle und kollektive Identitätsfragen. Dazu ist nach Habermas eine„öffentlich ausgetragene ethisch-politische Selbstverständigung“ notwendig, die„eine mentalitätsbildende Kraft erlangen und für eine freiheitliche politische Kultur Anstöße geben kann.“ 16 Die Vergangenheit als Forschungsgegenstand, als Objekt personeller, institutioneller und strafrechtlicher Auseinandersetzung wird auf diese Weise zum zentralen Bezugspunkt moralischer Selbstbefragung. Erst in der Verschränkung von objektivierenden und subjektiven Momenten wird sie zur Grundlage und Herausforderung einer neuen gesellschaftlichen 15 Vgl. z.B. LEPSIUS 1994, S.706. 16 HABERMAS 1992, S.245 bzw. S.247. www.fes-online-akademie.de Seite 7 von 20
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