Peter Hurrelbrink Die Bedeutung der Erinnerung für die Demokratie III. Erinnerung, Gedächtnis und Identität 3.1 Erinnerung Nach dieser Skizze verschiedener Dimensionen der„Aufarbeitung der Vergangenheit“ sollen nun einige der Medien, in denen diese Prozesse stattfinden, etwas näher betrachtet werden. Das entscheidende Medium ist dabei die Erinnerung. Sie lässt sich näherungsweise als„das unwillkürliche oder willentliche Wiederauftauchen von Bewusstseinsinhalten beschreiben, die dem ursprünglichen Erleben mehr oder weniger ähnlich sind oder zu sein scheinen.“ 25 Dabei spielt, gerade im Kontext fehlgeschlagenen Verhaltens in der Vergangenheit, die Erkenntnis eine wichtige Rolle,„dass Erinnerung an eigenes und fremdes Verhalten immer mit inneren Wertebilanzierungen(...) einhergeht. Die Erinnerung sagt mir nicht einfach: ‚So war es.’ Sie verbindet damit die Einschätzung: ‚So war ich, so bin ich von meinem Selbstbild, von meinen Werten abgewichen oder nicht, und dies kommt durch die Erinnerung für die Einschätzung meines Selbstwertes heraus.’“ 26 Bei den psychoanalytisch gut bekannten Phänomenen Verdrängung, Verleugnung oder Projektion besteht der interne psychische Mechanismus darin, einen schuldbehafteten Tatbestand aus eben dieser Wertebilanzierung herauszunehmen und damit das eigene Selbstbild scheinbar unberührt zu lassen. Erinnerung, die sich als„kritisches Erinnern“ bezeichnen ließe, meint in diesem Kontext vor allem die Fähigkeit und die Bereitschaft des einzelnen,„seine Rolle innerhalb des überwundenen Systems zu reflektieren, seine eigene Lebensgeschichte in die durch das System geprägten Rahmenbedingungen seiner eigenen Existenz zu stellen und schließlich zu einer politisch-ethischen oder moralischen Einschätzung seiner eigenen Verhaltensweise, seiner ‚Verantwortung’ oder ‚Schuld’ zu kommen.“ 27 Die Inhalte dieser Erinnerung sind dabei keineswegs kontextlos, konstant oder jederzeit abrufbar. Sie sind vielmehr zeitlich und sozial gebunden und geprägt. Im Prozess des Erinnerns wird die Vergangenheit nicht nur durch die eigenen psychischen Dispositionen geordnet, sie steht,„gleichgültig ob individuell, familial, gruppenspezifisch, staatlich, immer im Dienst der Gegenwart“. 28 Welche Erfahrungen aus der Vergangenheit für die Gegenwart und das eigene Selbstbild als relevant betrachtet werden, hängt auch von normativen Voraussetzungen ab, die aus der jeweiligen Gegenwart an das erinnernde Subjekt und die sich erinnernde Gesellschaft herangetragen werden. 25 MOLTMANN 1993, S.18. 26 SCHWAN 1997b, S.97. 27 STEINBACH 1994, S.30f. 28 ASSMANN/ FREVERT 1999, S.173. www.fes-online-akademie.de Seite 10 von 20
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