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Quo vadis, Japan? : Sicherheitspolitik zwischen Washington, Peking - und Europa?
Entstehung
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einer Tätigkeit als Fellow im US-Kongress für ­die demokratische Abgeordnete Pat Schroeder (1940–2023) wurde sie 1993 erstmals als Unab ­hängige ins Parlament gewählt. Später trat sie der Neuen Fortschrittspartei(New Frontier Party, NFP) bei, bevor sie 1996 zur LDP wechselte. In den folgenden Jahren entwickelte sie sich zu einer prominenten Vertreterin des konservativen Parteiflügels. Takaichi hat wiederholt Margaret Thatcher(1925–2013) als ihr Vorbild genannt. Dies zeigt sich auch in ihrem äußeren Erschei­nungsbild, das durch maßgeschneiderte Rock­anzüge mit gepolsterten Schultern, hochhackige Schuhe und Perlenketten geprägt ist. Takaichis konservative Haltung deckt sich weit­gehend mit der Politik der JIP. Während ihres Wahlkampfs um den LDP-Parteivorsitz im Jahr 2025 betonte sie die Notwendigkeit, Japans »nationale Stärke« auszubauen und Investitio­nen in das Krisenmanagement zu fördern. 10 ­Die Koalition mit der JIP begann jedoch auf ungewöhnliche Weise: Die JIP forderte zu­­nächst keine Ministerposten und übernahm auch später keine, auch nicht nach der Kabi­nettsumbildung infolge der Neuwahlen im Feb­ruar 2026. Zudem lehnte sie eine Beteiligung am Kabinett ab und ist dort derzeit nicht ver­treten(Stand: April 2026). Stattdessen erfolgt die Koordinierung der Regierungsgeschäfte über ein sogenanntes»Verbindungsgremium der Regierung und der Regierungsparteien«. Mit der Koalition zwischen LDP und JIP ver­fügt Japan erstmals über eine Regierungs­bündnis aus zwei konservativen Parteien. Die JIP wurde ursprünglich als regionale Interes­senvertretung der Kansai-Region gegründet, hat sich inzwischen jedoch zu einer rechtsge­richteten, teils populistischen Partei entwickelt. Sicherheitspolitik im Koalitionsvertrag Im Koalitionsvertrag, der am 20. Oktober 2025 unterzeichnet und nach der Unterhauswahl im Februar 2026 bestätigt wurde, legen beide Par ­teien ihre außen- und sicherheitspolitischen Zie­le dar. 11 Bereits in der Präambel betonen sie, dass Japan eine»unabhängige Nation« sei, die auf Grundlage des japanisch-amerikanischen Sicherheitsbündnisses zur Stabilität in Ostasien und zur globalen Sicherheit beitragen wolle. Zugleich rufen sie zu mehr»Realismus« auf, um Frieden und Unabhängigkeit in einem sich wan­delnden Sicherheitsumfeld zu sichern. Beide Parteien sprechen sich zudem für eine Revision der Verfassung aus, insbesondere von Artikel 9, der um eine Notfallklausel ergänzt werden soll. 12 Angesichts der knappen Mehrheitsverhältnisse im Unterhaus dürfte eine solche Änderung aller­dings schwer durchzusetzen sein. Darüber hinaus plant die Koalition, die soge­nannten»drei strategischen Dokumente« die Nationale Sicherheitsstrategie, die Nationale Verteidigungsstrategie und den Plan zur Ent­wicklung der Verteidigungsfähigkeiten zu überarbeiten. Diese erst 2022 verabschiedeten Dokumente sollen bis 2026 in aktualisierter Form vorliegen. Zu den zentralen Prioritäten zählen die Stärkung der Abschreckungs- und Gegenangriffsfähigkeiten, etwa durch die Be­­schaffung von Langstreckenraketen und den Ausbau dafür notwendiger Militärbasen. Zudem befürwortet die Koalition die Weiterentwicklung von U-Booten mit vertikalen Abschusssystemen (VLS) sowie von»Antriebssystemen der nächsten Generation«, einschließlich nuklearer Antriebe. Bereits im September 2025 empfahl ein Exper­10  Ergebnisse der Wahlen zum LDP-Parteivorsitzwahlen: Takaichi Sanae[auf Japanisch], https://www.jimin.jp/election/results/sousai24/candi­date/takaichi_sanae.html 11  Nihon Ishin no Kai(2025): Koalitionsvertrag zwischen LDP und JIP, https://o-ishin.jp/news/2025/10/20/17558.html[auf Japanisch]. 12  Artikel 9 der japanischen Verfassung gilt als zentrale Grundlage für den Pazifismus Japans nach dem Zweiten Weltkrieg. Er ist der einzige Artikel in Kapitel II der Verfassung von 1947 und lautet:»In aufrichtigem Streben nach einem auf Gerechtigkeit und Ordnung gegründeten in­ternationalen Frieden verzichtet das japanische Volk für alle Zeiten auf den Krieg als ein souveränes Recht der Nation und auf die Androhung oder Ausübung von Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten. Um das Ziel des vorhergehenden Absatzes zu erreichen, ­werden keine Land-, See- und Luftstreitkräfte oder sonstige Kriegsmittel unterhalten. Ein Recht des Staates zur Kriegführung wird nicht aner­kannt.« Vgl. The Constitution of Japan, https://www.ndl.go.jp/constitution/shiryo/03/076a_e/076a_etx.html Neue Regierungskoalition in Japan 7