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Dezentralisierung in Venezuela unter der Regierung Chávez 1999 - 2010
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2 I. Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela von 1999 und Dezentralisierung: Ursprüngliche Hoffnungen Die durch Volksabstimmung angenommene Verfassung von 1999 beflügelte die Erwartungen vieler Vorkämpfer des 1989 mit der Direktwahl der Gouverneure und Bürgermeister 1 begonnenen Dezentralisierungsprozesses. Im Unterschied zur früheren Verfassung von 1961 sichert sie die Grundlage für einen dezentralisierten und partizipativen Bundesstaat. Die Artikel 6, 16, 136, 159 und 168 bekräftigen die Dezentralisierung als Verwaltungsmodell, indem sie die politische Organisation des Staates, die Selbständigkeit der verschiedenen Regierungsebenen und den Zwang zur Zusammenarbeit zwischen den Organen im Sinne der Staatsziele festschreiben. 2 Darüber hinaus unterstreicht Art. 158 der Verfassung 3 die Vorzüge eines dezentralisierten Modells, nicht nur hinsichtlich seiner positiven Auswirkung auf die Leistungsfähigkeit der Staatsausgaben, sondern auch wegen seiner demokratiefördernden Aspeckte. Dieser Gedanke wird im Art. 30 des Organgesetzes zur Öffentlichen Verwaltung aufgegriffen(Gesetzblatt Nr 37.305 vom 17. Oktober 2001), in dem es unter dem TitelPrinzip der territorialen Dezentralisierung heisst:Zur Vertiefung der Demokratie und Steigerung der Leistung und Leistungsfähigkeit der Öffentlichen Verwaltung können Aufgaben und Dienstleistungen der Republik auf die Bundesstaaten und Gemeinden übertragen werden.... Die Dezentralisierung verlangt ständiges Bemühen um Koordination zwischen den verschiedenen Gewalten und Regierungsebenen 4 ; die Verfassung sieht für diesen Zweck Abstimmungs- und 1 Manche Beobachter haben angemerkt, dass die Abschaffung des Senats in der neuen Einkammer­Nationalversammlung im Widerspruch zur föderalen Staatsform steht, weil die Bundesstaaten eine Vertretungsinstanz verlieren; das ist sicher nicht ganz falsch. Wir halten dagegen, dass viele andere Neuerungen der Verfassung von 1999 diese Schwäche mehr als ausgleichen. 2 Art. 6, Titel 1:Die Regierung der Bolivarischen Republik Venezuela und der sie bildenden politischen Körperschaften ist und bleibt für immer demokratisch, partizipativ, durch Wahlen bestimmt, dezentralisiert, alternierend, verantwortlich, pluralistisch und abwählbar; Art. 16, Kapitel II:Zum Zweck der politischen Organisation der Republik wird das Staatsgebiet wie folgt eingeteilt: in das der Bundesstaaten, des Hauptstadtbezirks, der Bundesabhängigen Gebiete und der Bundesterritorien. Die Gebiete werden in Gemeinden unterteilt; Art. 136, Titel IV:Die öffentliche Gewalt unterteilt sich in die Kommunalgewalt, die Bundesstaatsgewalt und die Nationalstaatsgewalt. Die Nationalstaatsgewalt unterteilt sich in Gesetzgebende, Ausführende, Rechtsprechende, Bürgerliche und Wählergewalt. Jeder Zweig der öffentlichen Gewalt hat seine eigene Funktion, doch die jeweiligen Organe arbeiten im Sinne der Staatsziele zusammen; Art. 159, Titel IV: Die Bundesstaaten sind politisch selbständige und gleichwertige Körperschaften mit voller Rechtsfähigkeit; sie sind verpflichtet, ihre Unabhängigkeit, die Souveräntität und die nationale Integrität zu wahren; Art. 168, Titel IV:Die Gemeinden sind die politische Primäreinheit der Staatsorganisation; sie sind im Rahmen der Verfassung und der Gezetze rechtsfähig und unabhängig.... 3 Als Staatspolitik vertieft die Dezentralizierung die Demokratie, indem sie politische Macht dem Bürger nahebringt und die Bedingungen für die Ausübung der Demokratie ebenso schafft wie für die wirksame Erfüllung der Staatsaufgaben. 4 Die Festlegung verbimdlicher Vorschriften zur Abstimmung von Politiken, Massnahmen und Mittelvergabe war eine alte Forderung vieler Fürsprecher der Dezentralisierung unter den beiden Regierungen vor der Amtsübernahme durch Chávez. Nicht ohne Grund argumentieren sie, eine deutliche Verbesserung der Abstimmung zwischen verschiedenen Regierungsebenen und –institutionen sei unerlässliche Voraussetzung dafür ist, dass die Dezentralisierung die Leistung der öffentlichen Ausgaben steigert.