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Dezentralisierung in Venezuela unter der Regierung Chávez 1999 - 2010
Entstehung
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10 Änderungen belegt deren Verfassungswidrigkeit ebenso wie ihre tödlichen Konsequenzen für den politisch-administrativen Dezentralisierungsprozess des venezolanischen Staates. 20 Art. 8 der Novelle ändert eine Rechtsnorm des Gesetzes von 1989, die nicht einmal in der Novelle von 2003 an die geltende Verfassung angepasst worden war und die das Verfahren regelte, wie eine übertragene Zuständigkeit wieder von der nationalen Ebene übernommen werden konnte. So wird eine verfassungswidrige Norm durch eine andere, ebenfalls verfassungswidrige Norm ersetzt, denn die Verfassung von 1999 sieht keine Rückgabe übertragener Zuständigkeiten vor, weil sie diese als ausschliessliche Kompetenzen der Bundesstaaten definiert. Ausserdem werden so schwammige Formulierungen wieSchutz des gesellschaftlichen Allgemeininteresses, strategische, angemessene oder zweckmässige Gründe als hinreichende Kriterien für die Rezentralisierung einer vorher dezentralisierten Zuständigkeit angeführt. Es wird damit der Willkür der nationalen Rgierung überlassen, ob sie Zuständigkeiten und Aufgaben subnationaler Regierungsinstanzen sequestriert. In gleicher Weise werden derSchutz des gesellschaftlichen Allgemeininteresses und die Sicherung des Staatsvermögens zur Rechtfertigung der Novelle herangezogen, d.h. die Territorialeinheiten werden der nationalen Regierung unterstellt. Das widerspricht dem Art. 159 der geltenden Verfassung, in dem es heisst:Die Bundesstaaten sind autonome und politisch gleichwertige Körperschaften mit voller Rechtspersönlichkeit.... LODDT 2003 (nicht an die Verfassung von 1999 angepasst) Art. 8:Die in Übereinstimmung mit den Art. 5 und 6 dieses Gesetzes übertragenen Dienstleistungen könne von der nationalen Regierung durch das nachfolgende Verfahren zurückgenommen werden: 1. Die nationale Regierung oder der Gouverneur beantragt die Rückgabe der Dienstleistung beim Senat; 2. Der Senat genehmigt die Rücgabe oder verweigert die Genehmigung innerhalb der im Art. 6 genannten Frist und teilt seine Entscheidung je nach Fall der Nationalen Regierung oder dem Gouverneur mit; 3. Bei Beantragung der Rücknahme durch den Gouverneur ist die vorherige Zustimmung der Gesetzgebenden Versammlung erforderlich. Verfassung von 1999 Legt fest, dass die übertragenen Bereiche oder Dienstleistungen in die ausschliessliche Zuständigkeit der Bundesstaaten übergehen. Aus diesem Grund wird deren Rücknahme nicht erwähnt. LODDT Novelle (März 2009) Art. 8:...zum Schutz des gesellschaftlichen Allgemeininteresses und der Sicherung des Vermögens der Republik kann die Nationale Gewalt durch die Exekutive aus strategischen, angemessenen oder zweckmässigen Gründen die an die Bundesstaaten übertragenen Kompetenzen zum Zwecke der Verwaltung und Nutzung der Güter und Dienstleistungen von allgemeinem öffentlichen Interesse zurücknehmen, im Rahmen des Rechts und dieser Verordnung. Die in diesem Artikel vorgesehene Rücknahme erfolgt entsprechend dem in Art. 10 festgelegten Verfahren. 20 Die Schemata wurden der ArbeitEn defensa de la descentralización entnommen, CONVITE/ILDIS, S. 22-23.