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Dezentralisierung in Venezuela unter der Regierung Chávez 1999 - 2010
Entstehung
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3 Beteiligungsorgane vor, nämlich die Räte für Politikplanung und-abstimmung der Bundesstaaten(Art. 166), die Räte für Politikplanung und –abstimmung auf Gemeindeebene(Art. 182) und den Bundesregierungsrat(Art. 185). Was die beiden ersteren angeht, so gibt es zwar Gesetze und Vorschriften für deren Einrichtung und Funktionen, sie sind aber nur unzureichend umgesetzt worden. Bezüglich des Bundesregierungsrats wurde kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das wie noch zu zeigen sein wird –Zweck, Zusammentsetzung und Reichweite dieses in der Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela vorgesehenen Instruments verdreht. Das Organgesetz zur Öffentlichen Verwaltung wiederum (Gesetzblatt Nr. 5.554 vpm 13. November 2001) präzisiert in den Art. 23 und 24 die Verbindlichkeit der Abstimmung von Masshnahmen zwischen den Gewalten und Regierungsebenen. 5 Und das Organgesetz zur Planung schliesslich verpflichtet die Gebietskörperschaften auf die Abstimmung der Pläne auf nationaler, bundesstaatlicher und Gemeindeebene als grundsätzliche Voraussetzung für die Harmonisierung der Massnahmen auf den verschiedenen Ebenen. II. Dezentralisierungpraxis von 1999 bis 2002: ernüchternder Stillstand Der verfassungsrechtliche Rahmen und ein Gutteil der anfangs aus ihm hervorgegangenen Gesetze weckten zwar Hoffnungen auf eine Vertiefung des Dezentralisierungsprozesses, sogar unterhalb der Gemeindeebene, aber der Lauf der Politik zwischen 1999 und 2002 bewirkte eher einen Stillstand. Ohne jeden Zweifel war der fehlende politische Konsens hinsichtlich der Bedeutung und Reichweite der Dezentralisierung, insbesondere innerhalb der chavistischen Bewegung, der Grund für diesen Stillstand. Das Spannungsfeld zwischen Föderalismus und Zentralismus, wie manche Fachleute diese zwiespältige Haltung zwischengewollter und nicht gewollter Dezentralisierung bezeichnet haben, charakterisierte die Politik der Regierung in diesen Jahren. Während der rechtliche Rahmen Träume weckte, vertiefte die politische und Regierungspraxis die Skepsis der Dezentralisierungsbefürworter, sowohl in den Reihen der Opposition als auch im Lager der Anhänger der bolivarischen Ideologie. Tatsächlich wurden in dieser Zeit die Dezentralisierung und die Autonomie der verschiedenen Gebietskörperschaften eher als Basis für parteipolitische Auseinandersetzungen und Propaganda denn als Instrumente zur Entwicklungsförderung benutzt. Die Spannung zwischen Föderalismus und Zentralismus wirkte politisch zunehmend als Polarisierung zwischen Opposition und Regieurng und verlor damit ihren Charakter als Debatte zwischen föderalen und zentralistischen Positionen. Die ungelösten Fragen zur Dezentralisierung von 1999 blieben ungelöst. Es gab keine wirkliche Debatte darüber geschweige denn konkrete Schritte wie dieReform ohne Ende in Richtung Dezentralsierung festgeschrieben werden sollte, die ohne klare Zeitvorstellungen und Strategien zur Übertragung von Aufgaben, Zuständigkeiten und Dienstleistungen begonnen hatte und sich zur Reformbremse entwickelte. Es wurde auch nichts unternommen, um Verantwortlichkeiten 5 Art. 23:Die Massnahmen der Organe und Körperschaften der Öffentlichen Verwaltung sind auszurichten auf die Umsetzung der Staatsziele; sie stimmen ihr Vorgehen ab im Sinne des Grundsatzes der Organeinheit. Die Organisation der Öffentlichen Verwaltung umfasst die Zuständigkeit, Beziehungen, Instanzen und Koordinationssysteme, die für die institutionelle Ausrichtung erforderlich sind, in Übereinstimmung mit..... Art. 24:Die Nationale Öffentliche Verwaltung, die der Hauptstadtbezirke und die der Gemeinden arbeiten zur Umsetzung der Staatsziele untereinander ebenso zusammen wie mit den übrigen Organen der Öffentlichen Gewalt.