1. Einleitung Zu den Kernaufgaben des Staates gehört es, ein funktionierendes Justizwesen mit Rechtsprechung und Strafvollzug bereitzustellen. Damit das Justizwesen seinen Aufgaben gerecht werden kann, müssen seine Institutionen ausreichend finanziell und personell ausgestattet sein. Diese Studie untersucht die Finanzierungsgrundlage sowie die Gewichtung der Justizausgaben anhand von Haushaltsdaten im internationalen Vergleich. Angesichts der föderalen Struktur des Justizwesens werden zudem die Entwicklungen in den Haushaltsdaten der einzelnen Bundesländer analysiert. Die deskriptive Darstellung von Ausgabendaten der Justiz im internationalen Vergleich zeigt im Querschnitt für 2023, dass Deutschland in der EU im Mittelfeld liegt. Die Ausgaben für das Justizwesen sind hier als alle Ausgabenposten definiert, die an Gerichte oder in den Strafvollzug fließen. Deutschlands Platzierung im Mittelfeld hält sowohl, wenn man die Ausgaben zum Bruttoinlandsprodukt(BIP) in Bezug setzt, als auch, wenn man sie in Bezug zu den Gesamtausgaben des Staates(was die Priorisierung innerhalb des Haushalts widerspiegelt) setzt. Aus der Entwicklung seit dem Jahr 2000 bis zum Jahr 2022 lässt sich kein Trend ablesen, vielmehr entwickeln sich die Justizausgaben in Deutschland und anderen europäischen Ländern sehr konstant. Demnach gibt Deutschland etwa 0,5 Prozent seines BIP für das Justizwesen aus, was circa 1,1 Prozent des Gesamthaushalts entspricht. Für die 16 Bundesländer, die im föderalen System Deutschlands Mitspracherechte und Kompetenzen im Justizwesen haben, liegen keine einheitlich erhobenen Ausgabendaten nach diesen Kategorien vor. Daher wertet diese Studie die einzelnen Haushaltspläne der Bundesländer aus. Daraus lassen sich erstmals systematisch Rückschlüsse auf die Mittel, die ins Justizwesen fließen, gewinnen. Die Daten legen nahe, dass durchaus Unterschiede in der Priorisierung der Justizausgaben innerhalb der Landeshaushalte bestehen. So gab beispielsweise Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 circa 5,5 Prozent seiner Haushaltsmittel für das Justizwesen aus, während es in Bremen nur knapp drei Prozent waren. Neben den Ausgaben werden im Justizbereich aber auch Einnahmen beispielsweise durch Gebühren und Verfahrensgelder generiert. Die geplanten Solleinnahmen des Justizwesens werden ebenfalls in dieser Studie erstmals strukturell erhoben und über einen Zeitraum von 24 Jahren dargestellt. Seit dem Jahr 2000 steigen in den Bundesländern die Ausgaben in absoluten Werten. Über die Zeit bleibt die Priorisierung innerhalb des Haushalts jedoch relativ konstant bei etwa vier Prozent des durchschnittlichen Landeshaushalts. Die Ausgabenstruktur wird von hohen Anteilen für Personal geprägt, gefolgt von Verwaltungsausgaben. Bauausgaben und Investitionen spielen hingegen nur eine geringe Rolle. Eine Analyse der Personalstellen im Justizwesen zeigt einen leichten Anstieg der absoluten Stellenanzahl seit dem Jahr 2015 nach einer zuvor leicht negativen Entwicklung zu Beginn der 2000er Jahre vor allem in den westdeutschen Bundesländern. Für Richter- und Staatsanwaltschaft fällt der Aufwuchs der Personalstellen nach 2015 stärker aus. Ein Vergleich der Ausgaben für das Polizeiwesen und das Justizwesen im Verhältnis zum Gesamthaushalt der Bundesländer zeigt, dass die Polizeiausgaben im Durchschnitt aller Länder höher ausfallen. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, wo die Ausgaben für die Justiz höher sind als die für die Polizei. Die Entwicklung von Polizei- und Justizausgaben verläuft im betrachteten Zeitraum sehr ähnlich. Während in westdeutschen Bundesländern die Summe aus Polizei- und Justizausgaben(gemessen als Anteil am Gesamthaushalt, siehe Abb. 28) tendenziell leicht gesunken ist, haben ostdeutsche Bundesländer diese Ausgaben zunehmend priorisiert, speziell zu Beginn der 2000er Jahre. Justizhaushalte im Vergleich 5
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Justizhaushalte im Vergleich : Entwicklung, Struktur und Handlungsbedarfe für einen resilienten Rechtsstaat
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