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Justizhaushalte im Vergleich : Entwicklung, Struktur und Handlungsbedarfe für einen resilienten Rechtsstaat
Entstehung
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1. Einleitung Zu den Kernaufgaben des Staates gehört es, ein funktionie­rendes Justizwesen mit Rechtsprechung und Strafvollzug bereitzustellen. Damit das Justizwesen seinen Aufgaben gerecht werden kann, müssen seine Institutionen ausrei­chend finanziell und personell ausgestattet sein. Diese Stu­die untersucht die Finanzierungsgrundlage sowie die Ge­wichtung der Justizausgaben anhand von Haushaltsdaten im internationalen Vergleich. Angesichts der föderalen Struktur des Justizwesens werden zudem die Entwicklun­gen in den Haushaltsdaten der einzelnen Bundesländer analysiert. Die deskriptive Darstellung von Ausgabendaten der Justiz im internationalen Vergleich zeigt im Querschnitt für 2023, dass Deutschland in der EU im Mittelfeld liegt. Die Ausga­ben für das Justizwesen sind hier als alle Ausgabenposten definiert, die an Gerichte oder in den Strafvollzug fließen. Deutschlands Platzierung im Mittelfeld hält sowohl, wenn man die Ausgaben zum Bruttoinlandsprodukt(BIP) in Be­zug setzt, als auch, wenn man sie in Bezug zu den Gesamt­ausgaben des Staates(was die Priorisierung innerhalb des Haushalts widerspiegelt) setzt. Aus der Entwicklung seit dem Jahr 2000 bis zum Jahr 2022 lässt sich kein Trend ab­lesen, vielmehr entwickeln sich die Justizausgaben in Deutschland und anderen europäischen Ländern sehr kon­stant. Demnach gibt Deutschland etwa 0,5 Prozent seines BIP für das Justizwesen aus, was circa 1,1 Prozent des Ge­samthaushalts entspricht. Für die 16 Bundesländer, die im föderalen System Deutsch­lands Mitspracherechte und Kompetenzen im Justizwesen haben, liegen keine einheitlich erhobenen Ausgabendaten nach diesen Kategorien vor. Daher wertet diese Studie die einzelnen Haushaltspläne der Bundesländer aus. Daraus lassen sich erstmals systematisch Rückschlüsse auf die Mittel, die ins Justizwesen fließen, gewinnen. Die Daten le­gen nahe, dass durchaus Unterschiede in der Priorisierung der Justizausgaben innerhalb der Landeshaushalte beste­hen. So gab beispielsweise Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 circa 5,5 Prozent seiner Haushaltsmittel für das Jus­tizwesen aus, während es in Bremen nur knapp drei Pro­zent waren. Neben den Ausgaben werden im Justizbereich aber auch Einnahmen beispielsweise durch Gebühren und Verfahrensgelder generiert. Die geplanten Solleinnahmen des Justizwesens werden ebenfalls in dieser Studie erst­mals strukturell erhoben und über einen Zeitraum von 24 Jahren dargestellt. Seit dem Jahr 2000 steigen in den Bun­desländern die Ausgaben in absoluten Werten. Über die Zeit bleibt die Priorisierung innerhalb des Haushalts jedoch relativ konstant bei etwa vier Prozent des durchschnittli­chen Landeshaushalts. Die Ausgabenstruktur wird von ho­hen Anteilen für Personal geprägt, gefolgt von Verwal­tungsausgaben. Bauausgaben und Investitionen spielen hingegen nur eine geringe Rolle. Eine Analyse der Personalstellen im Justizwesen zeigt ei­nen leichten Anstieg der absoluten Stellenanzahl seit dem Jahr 2015 nach einer zuvor leicht negativen Entwicklung zu Beginn der 2000er Jahre vor allem in den westdeut­schen Bundesländern. Für Richter- und Staatsanwaltschaft fällt der Aufwuchs der Personalstellen nach 2015 stärker aus. Ein Vergleich der Ausgaben für das Polizeiwesen und das Justizwesen im Verhältnis zum Gesamthaushalt der Bundesländer zeigt, dass die Polizeiausgaben im Durch­schnitt aller Länder höher ausfallen. Allerdings gibt es Aus­nahmen, wie Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, wo die Ausgaben für die Justiz höher sind als die für die Poli­zei. Die Entwicklung von Polizei- und Justizausgaben ver­läuft im betrachteten Zeitraum sehr ähnlich. Während in westdeutschen Bundesländern die Summe aus Polizei- und Justizausgaben(gemessen als Anteil am Gesamthaushalt, siehe Abb. 28) tendenziell leicht gesunken ist, haben ost­deutsche Bundesländer diese Ausgaben zunehmend priori­siert, speziell zu Beginn der 2000er Jahre. Justizhaushalte im Vergleich 5