in zwei Hälften teilt – die eine Hälfte liegt darüber, die andere darunter –, beträgt 4,28 Prozent. Die Werte reichen in Bayern von 3,83 Prozent(Minimum) im Jahr 2019 bis hin zu einem Wert von 4,76 Prozent(Maximum) im Jahr 2008. Damit weisen die Justizausgaben relativ zum Gesamthaushalt eine geringe Streuung über die Jahre auf. Größer sind die Streuung und damit auch die Veränderungen über die Zeit beispielsweise in Sachsen, wo zwischen dem minimalen Wert 2,89 Prozent(2004) und dem maximalen Wert 4,84 Prozent(2012) knapp zwei Prozentpunkte liegen. Gerade in ostdeutschen Bundesländern zeigt sich ein kontinuierlicher Aufwuchs der Anteile des Justizhaushalts über die Jahre, weil das Maximum immer zu einem späteren Zeitpunkt als das Minimum erreicht wurde. Zudem bestätigt die Übersichtstabelle die schon zuvor gezeigten Ergebnisse im Vergleich der Bundesländer im Querschnitt. Auch in der Betrachtung aller verfügbaren Jahre weist Nordrhein-Westfalen den höchsten Durchschnitt auf(5,99 Prozent), gefolgt vom Saarland(4,37 Prozent). Die geringsten Justizausgaben weisen Schleswig-Holstein(2,82 Prozent) und Bremen (2,23 Prozent) auf. Neben der hier präsentierten Zusammenfassung der Justizausgaben im Verhältnis zum Gesamthaushalt bietet Tabelle A1 in Anhang A eine Übersicht der absoluten, nicht preisbereinigten Ausgaben in Millionen Euro aller Bundesländer für die Jahre 2002 bis 2023. Detailliertere Daten zu den einzelnen Bundesländern finden sich in Anhang B, wo für jedes Bundesland eine Art Steckbrief zum Justizhaushalt zu finden ist. Dieser gibt Auskunft über die Aufteilung der Ausgaben(in Anteilen für Ministerium, ordentliche Gerichtsbarkeit, Staatsanwaltschaft usw.) und die Entwicklung der Ausgaben im Korridor der Ausgabenhöhe aller Bundesländer im jeweiligen Jahr. 5.3. Bundesländervergleich im Zeitverlauf In diesem Kapitel werden die Entwicklungen der Justizhaushalte der einzelnen Bundesländer sowie des Bundes seit dem Jahr 2000 dargestellt. Dabei liegt der Fokus analog zu Kapitel 5.2 auf den Ausgaben und Einnahmen des Justizwesens der einzelnen Bundesländer. Die Betrachtung Übersichtstabelle zu Justizausgaben(2000 bis 2023) Angaben in Prozent des Gesamthaushalts. BUNDESLAND Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Total MITTELWERT 3,71 4,31 3,38 3,80 2,23 4,15 4,07 3,71 1,12 5,9 3,60 4,37 4,02 3,65 2,82 3,21 3,82 MEDIAN 3,69 4,28 3,37 3,85 2,37 4,20 3,94 3,75 4,12 6,07 3,45 4,37 4,34 3,91 2,88 3,17 3,89 STANDARDABWEICHUNG 0,38 0,27 0,27 0,59 0,73 0,21 0,33 0,49 0,28 0,39 0,36 0,53 0,70 0,54 0,32 0,36 0,89 MINIMUM 3,10 3,83 2,84 2,73 0,98 3,83 3,52 2,87 3,22 5,11 3,05 2,80 2,89 2,52 2,03 2,57 0,98 Tab. 2 MAXIMUM 4,41 4,76 4,01 4,56 3,48 4,67 4,79 4,52 4,64 6,58 4,38 4,99 4,84 4,23 3,3,5 3,94 6,58 Die Tabelle fasst den erstellten Datensatz zu den Justizausgaben in den Bundesländern zusammen. Sie zeigt den Mittelwert, den Median, die Standardabweichung als Streumaß, das Minimum und das Maximum für das jeweilige Bundesland über die Jahre 2000 bis 2023. Datenquelle: Haushaltspläne der Bundesländer, Darstellung: ifo Institut. 26 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
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Justizhaushalte im Vergleich : Entwicklung, Struktur und Handlungsbedarfe für einen resilienten Rechtsstaat
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