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Justizhaushalte im Vergleich : Entwicklung, Struktur und Handlungsbedarfe für einen resilienten Rechtsstaat
Entstehung
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Polizei- und Justizausgaben 2023 Angaben in Euro pro Kopf. 0 Hamburg Berlin Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt Hessen Sachsen Bremen Bayern Mecklenburg-Vorpommern Saarland Brandenburg Rheinland-Pfalz Thüringen Niedersachsen Schleswig-Holstein Baden-Württemberg A A b b b b . . 2 2 9 9 Polizeiausgaben in Euro pro Kopf Justizausgaben in Euro pro Kopf Die Abbildung zeigt die Ausgaben für Polizei und Justiz in den Haushalten der Bundesländer in Euro pro Kopf des jeweiligen Bundeslands im Jahr 2023. Datenquelle: Haushaltspläne der Bundesländer, Destatis, Darstellung: ifo Institut. ben weitestgehend konstant bei etwa 3,6 Prozent des Haushalts verharren. In den ostdeutschen Bundesländern ist ein gegenläufiger Trend beobachtbar: Von einem niedri­geren Ausgangsniveau kommend steigen die Anteile der Polizei- und Justizausgaben an den Gesamtausgaben ab 2003 bis ins Jahr 2012 stark an. Während die Polizeiaus­gaben danach auf einem hohen Niveau von etwa 4,8 Pro­zent und damit deutlich über den Polizeiausgaben der westlichen Bundesländer verbleiben, sinken die Justizaus­gaben ab 2015 wieder und nähern sich zuletzt stark den westdeutschen Werten von circa 3,5 Prozent des Haus­halts an. Insgesamt spricht diese Betrachtung dafür, dass die Polizei einen höheren Ausgabenanteil an den Landes­haushalten aufweist und sich die Priorisierung von Justiz­und Polizeiausgaben nahezu parallel entwickelt. Eine Aus­nahme bildet die Entwicklung in den ostdeutschen Bun­desländern in den vergangenen zehn Jahren, wo das Justizwesen gemessen am Ausgabenanteil an Bedeutung verloren hat. Bis jetzt wurde der Vergleich der Justizausgaben mit den Polizeiausgaben der Länder nur in der Größe relativ zum Gesamthaushalt präsentiert, um die Priorisierung beider Ausgabenbereiche zu vergleichen. Abbildung 29 zeigt bei­de Ausgabenbereiche in Euro pro Kopf. Die beiden Stadt­staaten Hamburg und Berlin weisen wieder die höchsten absoluten Ausgaben im Jahr 2023 auf, wie es auch schon bei den Justizausgaben zu sehen war(vgl. Abbildung 16). Des Weiteren geben die meisten Bundesländer mehr für die Polizei als für das Justizwesen aus. Ausnahmen bilden Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, wo zumindest im Jahr 2023 die Ausgaben für das Justizwesen die für die Polizei übersteigen. Diese Unterschiede in der Ausgaben­struktur verschiedener Bundesländer gehen bei der Be­trachtung in Länderaggregaten wie in Abbildung 28 verlo­ren. Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg geben ge­messen pro Kopf am wenigsten für den Bereich der inneren Sicherheit aus, wenn man darunter die Summe der Polizei­und Justizausgaben versteht. 5.6. Personal im Justizwesen Eine ausreichende personelle Ausstattung des Justizwe­sens in den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justiz­vollzugsanstalten ist essenziell, um unter anderem eine effiziente und zügige Rechtsprechung sicherzustellen. In den letzten Jahren ist der Bedarf an qualifiziertem Perso­nal stetig gestiegen(Deutscher Richterbund 2024). Auf­grund immer komplexerer Rechtsstreitigkeiten, steigender Fallzahlen und neuer Anforderungen hinsichtlich der Digi­talisierung der Justiz ist es interessant, sich mit der Ent­wicklung der Personalstellen im Justizbereich auseinan­derzusetzen. Justizhaushalte im Vergleich 35