3. Verwandte Literatur Die Literatur zur Entwicklung von Justizhaushalten in Europa und Deutschland ergibt ein gemischtes Bild. So finden sich sehr detaillierte und für den Vergleich von Ländern geeignete deskriptive Analysen der Justizhaushalte und weiterer Variablen der nationalen Justizsysteme. Insbesondere die regelmäßigen Evaluierungen der Europäischen Kommission für die Wirksamkeit der Justiz(CEPEJ) können als eine wichtige Referenz für die Debatte herangezogen werden. Die letzte stammt aus dem Jahr 2024(Europarat 2024). In Kapitel 3.1 fassen wir ihre Kernergebnisse für Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern kurz zusammen. Für die deutschen Bundesländer liegt eine solche deskriptive und vergleichende Analyse von Justizhaushalten bisher nicht vor. Mit Kapitel 5 trägt die vorliegende Studie dazu bei, diese Forschungslücke zu füllen. Kapitel 3.2 liefert einen knappen Überblick der Forschung zu Determinanten und Konsequenzen öffentlicher Haushalte im Allgemeinen und zur Oberkategorie der Ausgaben für öffentliche Ordnung und Sicherheit, der für zukünftige spezifischere Forschung zu Determinanten und Konsequenzen von Justizhaushalten Orientierung bieten könnte. Die Literatur lässt erkennen, dass der Bereich der Justizhaushalte noch Potenzial für weitere Forschung bietet, was im Ausblick in Kapitel 6 näher erörtert wird. 3.1. Report zur Effizienz des Justizwesens Der Report der CEPEJ, eines Gremiums des Europarats, befasst sich unter anderem mit Staatsausgaben für das Justizwesen in den 46 Mitgliedsländern des Europarats(Europarat 2024). Der Bericht gruppiert die betrachteten Länder nach BIP pro Kopf. Deutschland gehört zur Gruppe mit einem BIP pro Kopf von über 40.000 Euro. Innerhalb dieser Gruppe liegen die deutschen Justizausgaben mit 136,1 Euro pro Kopf im Mittelfeld. Ausgedrückt als Anteil am BIP hebt sich Deutschland jedoch von den Ländern in der Vergleichsgruppe ab: Mit 0,3 Prozent des BIP gibt kein anderes Land in dieser Gruppe mehr für das Justizsystem aus. Außerhalb der Vergleichsgruppe gibt es Länder mit ähnlich hohen Ausgabenanteilen für das Justizwesen, darunter Italien(0,31 Prozent) und Spanien(0,34 Prozent). In dem Bericht werden die Justizausgaben in drei Hauptkategorien gegliedert: Gerichte, Staatsanwaltschaften und Prozesskostenhilfe. In Deutschland ist eine detaillierte Aufschlüsselung dieser Ausgaben jedoch kaum möglich, da die Justiz primär von den Bundesländern, nicht vom Bund finanziert wird. Dadurch ist die Vergleichbarkeit Deutschlands mit anderen Ländern nicht komplett gewährleistet. Nur zur Prozesskostenhilfe liegen in Deutschland konsolidierte Daten vor. Deutschland gibt laut CEPEJ-Bericht 0,015 Prozent des BIP für Prozesskostenhilfe aus, das entspricht 4,9 Prozent der gesamten Justizausgaben. Der durchschnittliche Anteil der Ausgaben für Prozesskostenhilfe an den Gesamtausgaben für Justiz unter allen betrachteten Ländern liegt bei rund 9,7 Prozent. Betrachtet man die Personalstruktur, liegt Deutschland sowohl bei der Richter- als auch bei der Staatsanwaltsdichte 1 im Mittelfeld(Europarat 2024). Ein mögliches strukturelles Problem ergibt sich aus dem Rückgang der Bewerberzahlen für juristische Berufe und dem vergleichsweise niedrigen Lohnniveau im höheren Dienst. Bei der Effizienz und Effektivität des Justizwesens gibt Deutschland in den meisten Bereichen ein stabiles, funktionales Bild ab. Der Bericht nutzt Effizienzkategorien zur Abstufung der Leistungsfähigkeit der Justizsysteme. Bei den Verfahren der ersten Instanz wird Deutschland durchweg der Kategorie „Standard“ zugeordnet. Es liegen allerdings keine Daten zu Strafverfahren vor. Auffällig hohe Anteile an Verfahren, die länger als zwei Jahre dauern, finden sich insbesondere in Italien und Kroatien, während Deutschland in dieser Hinsicht durchgehend unauffällig bleibt oder keine Daten verfügbar sind. Im Vergleich der EU-Staaten lassen sich drei Ländertypen unterscheiden: 1. Länder mit hoher Verfahrenseffizienz, wie Dänemark oder Bulgarien, teils mit sehr hohen Erledigungsquoten 2. Länder mit strukturellen Rückständen, wie Italien, Malta oder Griechenland, die durch lange Verfahrensdauern auffallen 3. Länder wie Deutschland, die eine solide, aber durchschnittliche Performance zeigen – mit Reformpotenzial vor allem bei der Finanzierung des Justizwesens und der Personalgewinnung 1 Die Friedrich-Ebert-Stiftung legt in ihrer Kommunikation Wert auf eine geschlechtergerechte Sprache und präferiert hierfür die Verwendung von Genderzeichen, wie zum Beispiel dem Unterstrich beziehungsweise Gender Gap. Die Autorinnen und Autoren der Studie verwenden in diesem Text mit Blick auf die Lesbarkeit und auf eigenen Wunsch das generische Maskulinum. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter. Justizhaushalte im Vergleich 7
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Justizhaushalte im Vergleich : Entwicklung, Struktur und Handlungsbedarfe für einen resilienten Rechtsstaat
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