Buch 
Justizhaushalte im Vergleich : Entwicklung, Struktur und Handlungsbedarfe für einen resilienten Rechtsstaat
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

3. Verwandte Literatur Die Literatur zur Entwicklung von Justizhaushalten in Euro­pa und Deutschland ergibt ein gemischtes Bild. So finden sich sehr detaillierte und für den Vergleich von Ländern ge­eignete deskriptive Analysen der Justizhaushalte und wei­terer Variablen der nationalen Justizsysteme. Insbesondere die regelmäßigen Evaluierungen der Europäischen Kom­mission für die Wirksamkeit der Justiz(CEPEJ) können als eine wichtige Referenz für die Debatte herangezogen wer­den. Die letzte stammt aus dem Jahr 2024(Europarat 2024). In Kapitel 3.1 fassen wir ihre Kernergebnisse für Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern kurz zusam­men. Für die deutschen Bundesländer liegt eine solche de­skriptive und vergleichende Analyse von Justizhaushalten bisher nicht vor. Mit Kapitel 5 trägt die vorliegende Studie dazu bei, diese Forschungslücke zu füllen. Kapitel 3.2 liefert einen knappen Überblick der Forschung zu Determinanten und Konsequenzen öffentlicher Haushal­te im Allgemeinen und zur Oberkategorie der Ausgaben für öffentliche Ordnung und Sicherheit, der für zukünftige spe­zifischere Forschung zu Determinanten und Konsequenzen von Justizhaushalten Orientierung bieten könnte. Die Lite­ratur lässt erkennen, dass der Bereich der Justizhaushalte noch Potenzial für weitere Forschung bietet, was im Aus­blick in Kapitel 6 näher erörtert wird. 3.1. Report zur Effizienz des Justizwesens Der Report der CEPEJ, eines Gremiums des Europarats, be­fasst sich unter anderem mit Staatsausgaben für das Jus­tizwesen in den 46 Mitgliedsländern des Europarats(Euro­parat 2024). Der Bericht gruppiert die betrachteten Länder nach BIP pro Kopf. Deutschland gehört zur Gruppe mit ei­nem BIP pro Kopf von über 40.000 Euro. Innerhalb dieser Gruppe liegen die deutschen Justizausgaben mit 136,1 Euro pro Kopf im Mittelfeld. Ausgedrückt als Anteil am BIP hebt sich Deutschland jedoch von den Ländern in der Ver­gleichsgruppe ab: Mit 0,3 Prozent des BIP gibt kein ande­res Land in dieser Gruppe mehr für das Justizsystem aus. Außerhalb der Vergleichsgruppe gibt es Länder mit ähnlich hohen Ausgabenanteilen für das Justizwesen, darunter Ita­lien(0,31 Prozent) und Spanien(0,34 Prozent). In dem Be­richt werden die Justizausgaben in drei Hauptkategorien gegliedert: Gerichte, Staatsanwaltschaften und Prozesskos­tenhilfe. In Deutschland ist eine detaillierte Aufschlüsse­lung dieser Ausgaben jedoch kaum möglich, da die Justiz primär von den Bundesländern, nicht vom Bund finanziert wird. Dadurch ist die Vergleichbarkeit Deutschlands mit anderen Ländern nicht komplett gewährleistet. Nur zur Prozesskostenhilfe liegen in Deutschland konsolidierte Da­ten vor. Deutschland gibt laut CEPEJ-Bericht 0,015 Prozent des BIP für Prozesskostenhilfe aus, das entspricht 4,9 Pro­zent der gesamten Justizausgaben. Der durchschnittliche Anteil der Ausgaben für Prozesskostenhilfe an den Gesamt­ausgaben für Justiz unter allen betrachteten Ländern liegt bei rund 9,7 Prozent. Betrachtet man die Personalstruktur, liegt Deutschland so­wohl bei der Richter- als auch bei der Staatsanwaltsdichte 1 im Mittelfeld(Europarat 2024). Ein mögliches strukturelles Problem ergibt sich aus dem Rückgang der Bewerberzah­len für juristische Berufe und dem vergleichsweise niedri­gen Lohnniveau im höheren Dienst. Bei der Effizienz und Effektivität des Justizwesens gibt Deutschland in den meisten Bereichen ein stabiles, funktionales Bild ab. Der Bericht nutzt Effizienzkategorien zur Abstufung der Leis­tungsfähigkeit der Justizsysteme. Bei den Verfahren der ersten Instanz wird Deutschland durchweg der Kategorie Standard zugeordnet. Es liegen allerdings keine Daten zu Strafverfahren vor. Auffällig hohe Anteile an Verfahren, die länger als zwei Jahre dauern, finden sich insbesondere in Italien und Kroatien, während Deutschland in dieser Hin­sicht durchgehend unauffällig bleibt oder keine Daten ver­fügbar sind. Im Vergleich der EU-Staaten lassen sich drei Ländertypen unterscheiden: 1. Länder mit hoher Verfahrenseffizienz, wie Dänemark oder Bulgarien, teils mit sehr hohen Erledigungsquoten 2. Länder mit strukturellen Rückständen, wie Italien, Malta oder Griechenland, die durch lange Verfahrensdauern auffallen 3. Länder wie Deutschland, die eine solide, aber durch­schnittliche Performance zeigen mit Reformpotenzial vor allem bei der Finanzierung des Justizwesens und der Personalgewinnung 1 Die Friedrich-Ebert-Stiftung legt in ihrer Kommunikation Wert auf eine geschlechtergerechte Sprache und präferiert hierfür die Verwendung von Genderzeichen, wie zum Beispiel dem Unterstrich beziehungsweise Gender Gap. Die Autorinnen und Autoren der Studie verwenden in diesem Text mit Blick auf die Lesbarkeit und auf eigenen Wunsch das generische Maskulinum. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter. Justizhaushalte im Vergleich 7