Diese Koalition findet sich in abgeschwächter Form im Europäischen Rat wieder. Die EGKommission wiederum wird von einem Sozialisten geführt, der aus der französischen Gewerkschaftsbewegung kommt. Die für Arbeitsbeziehungen zuständige Generaldirektion V der Kommission wie auch der Wirtschaftsund Sozial-Ausschuß sind zum Leidwesen der Arbeitgeber pro-gewerkschaftlich orientiert. Und durchaus beträchtliche Mittel wird für gewerkschaftliche Aktivitäten direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt. So finanziert die EG zum Beispiel in hohem Maß das Europäische Gewerkschafts-Institut und die Europäische Gewerkschaftsakademie; daneben viele internationale Treffen von Gewerkschaftern und Betriebsräten(allein für Treffen von Betriebsräten hat die EG rund 30 Millionen DM bereitgestellt). Nimmt man noch die Ausgaben der EG für sozialwissenschaftliche Forschung, für das berufsbildungspolitische CEDEFOP Institut, für die „ Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen" oder für die umfängliche Sozialberichterstattung im Rahmen des „ European Observatory of Industrial Relations" hinzu, so läßt sich das Zerrbild eines „ Europa des Kapitals" nicht aufrechterhalten. 2. Diese Feststellung findet ihre Bestätigung in der Politik, die die EG in Sachen Sozialschutz und Partizipation betreibt. Ein Grundpfeiler ist die „ Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer", eine- so ihr Status- feierliche Erklärung, eine politische Absichtserklärung, mit der sich die EG zum europäischen Sozialstaat bekennt. Durch diese europäische Sozialcharta sind viele Aktivitäten im Bereich der Arbeitsbeziehungen stimuliert worden. 3. Schon Tradition hat die umfangreiche Mindestgesetzgebung der EG auf den Gebieten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. So hat anläßlich des „ Europäischen Jahres für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz" der DGB kürzlich erklärt, daß über den Umweg Europa viele Verbesserungen in Deutschland erreicht worden seien: „ Das EG-Recht bringt den deutschen Arbeitnehmern in wesentlichen Punkten ein höheres Schutzniveau". Ein Reihe Eurokolleg 21(1992) Ergebnis, das erst recht für die weniger weit entwickelten EG-Länder zutrifft. Wir finden hier eines von vielen Beispielen dafür, daß statt der häufig vorhergesagten Absenkung der Sozialstandards eine Anpassung nach oben stattfindet. In die gleiche Richtung zielt die EG-Kommission mit ihrem Entwurf für eine Entsendungsrichtlinie: Ihrzufolge müssen Unternehmen ihren Belegschaften, wenn sie über eine längere Zeit in einem anderen EGMitgliedsland mit höheren Löhnen und günstigeren Arbeitszeiten als im Heimatland beschäftigt werden, die höheren Tarife des Gastlandes gewähren. 4. Mit Bezug auf Konsultations- und Partizipationsrechten in transnationalen Unternehmen ist der von der EG-Kommission vorgelegte Gesetzesentwurf für die Bildung von Europäischen Betriebsräten von besonderem Interesse. Sie hat damit einen wirklich wichtigen Schritt getan. Gemäß dieser- noch nicht verabschiedeten Direktive sollen in Firmen, die in mindestens zwei EG-Ländern Produktionsstätten mit insgesamt mehr als 1000 Beschäftigten unterhalten, Europäische Betriebsräte gewählt werden. Sie sollen mit Informations- und Konsultationsrechten- nicht jedoch mit Mitbestimmungsrechten ähnlich dem deutschen Betriebsverfassungsgesetz- ausgestattet werden. Diese Europäischen Betriebsräte, die die nationalen Systeme von betrieblichen Arbeitnehmervertretungen nicht ersetzen, sondern um eine transnationale Instanz ergänzen würden, wären eine institutionelle Innovation ersten Ranges. Intelligenz und Qualität dieser Innovation bestehen darin, daß die von der EG vorgesehene Mindestausstattung durch freie Vereinbarungen zwischen den betrieblichen oder tariflichen Sozialparteien auf ein höheres Mitbestimmungsniveau gehievt werden kann. Mit dieser Lösung wird nun dreierlei erreicht: Statt zentralistisch-bürokratischer Vorgaben wird dem Prinzip der Subsidiarität Rechnung getragen, indem dezentrale Regelungen angestrebt werden. - An die Stelle einer Politik gleichmacherischer Harmonisierung treten Unterschiedlichkeit, Vielfalt und Differenzierung. 7
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Soziale Demokratie als gewerkschaftliche Perspektive in Europa : ein Plädoyer
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