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Soziale Demokratie als gewerkschaftliche Perspektive in Europa : ein Plädoyer
Entstehung
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- Statt umfassender Regelungen durch EG­Gesetzgebung werden den Sozialparteien große Spielräume zur freien Gestaltung der Arbeitsbeziehungen in transnationalen Fir­men an die Hand gegeben. Es liegt nun an den Sozialparteien, was sie aus diesem Angebot machen. Die Gewerk­schaften scheinen diese Chance erkannt zu haben; darauf deuten jedenfalls verstärkte, wenngleich noch keineswegs hinreichende Bemühungen hin, Vereinbarungen über Euro­päische Betriebsräte abzuschließen. 5. Der soziale Dialog als ein weiteres Instru­ment der Einflußnahme auf die Gestaltung des europäischen Sozialraumes ist durch die Maastrichter Verträge aufgewertet worden. Bislang war der Soziale Dialog als tripartisti­sche Gesprächsrunde zwischen Kommission, Arbeitgebern und Gewerkschaften nicht über einige Gemeinsame Erklärungen" hinausge­kommen. Zukünftig stehen den europäischen Tarifparteien erweiterte Anhörungs- und Betei­ligungsrechte zur Verfügung, insbesondere werden ihnen neue Gestaltungsspielräume und Regelungsfreiheiten gewährt: Eine von der EG beabsichtigte Gesetzgebung im Be­reich von Arbeitsbeziehungen und Sozialpoli­tik haben Beratungen mit den Tarifparteien zur Voraussetzung. Sie muß überdies zurück­gestellt werden, wenn die Tarifparteien erklä­ren, sie strebten eine zwischen ihnen bilateral ausgehandelte Vertragslösung an. Der freien Verhandlung zwischen den europäischen Ta­rifparteien wird also Vorrang vor gesetzgebe­rischen Maßnahmen der EG eingeräumt. Den Tarifparteien ist damit die Arena geöff­net, um auch auf europäischer Ebene als pri­vate Interessenregierung ihrer Mitglieder, den Arbeitnehmern einerseits- den Arbeitgebern andererseits, zu agieren. Möglicherweise wur­de mit dieser neuen Vertragsbestimmung die Grundlage für eine staatsfreie Selbstregulie­rung europäischer Arbeitsbeziehungen ge­legt. Bedenken von Verfassungsrechtlern, daß die Gestaltungsautonomie der Tarifparteien zu weit gehe und die Rechte des EG-Parlaments beschränke, verweisen auf die- vielleicht un­geplante- Reichweite dieser Regelung. 8 Es wird abzuwarten bleiben, welchen Nutzen die Gewerkschaften aus diesen Angeboten ziehen werden. Die EG und ihre viel geschol­tene 16 000 Mann/ Frau-starke Bürokratie, das sind weniger als die Angestellten einer deut­schen Großstadt und kaum mehr als die der DGB-Gewerkschaften, haben jedenfalls eine Reihe intelligenter Voraussetzungen für die Gestaltung der Europäischen Sozialunion ge­schaffen. Wer akzeptiert, daß Europa sich in einem Stadium permanenten Experimentie­rens befindet, daß Europa unfertig und unab­geschlossen ist, der versteht, welche Chancen einem engagierten gewerkschaftlichen Euro­Akteur an die Hand gegeben worden sind. Die schlechte Chancenauswertung freilich ha­ben dann die Gewerkschaften selbst zu ver­antworten. Europäische Gewerkschaftsvielfalt und Sozialkultur Über die Vielfalt unterschiedlich strukturierter und politisch orientierter Gewerkschaften und ebenso über den Flickenteppich von Tarifsy­stemen und industriellen Beziehungen ist schon viel geschrieben worden. Meist herrscht die Meinung vor, daß diese Unter­schiedlichkeit noch weiter zunehmen wird und sie als der wichtigste Grund dafür ange­sehen werden muß, daß die Gewerkschaften verspätet auf die europäische Bühne getreten sind und dort noch immer gänzlich unzurei­chend agieren. Diese Mannigfaltigkeit läßt sich anhand eini­ger markanter Kennzeichen gut illustrieren: a) Den mittel- und nordeuropäischen Ländern mit politschen Einheitsgewerkschaften stehen Gewerkschaftssysteme von Belgien über Frankreich bis zum Mittelmeer gegenüber, in denen politische Richtungsgewerkschaften gegeneinader konkurrieren. b) Ein anderes Differenzierungsmerkmal sind Branchengewerkschaften hierzulande, Berufs­gewerkschaften und Allgemeingewerkschaf­ten woanders. Reihe Eurokolleg 21 (1992)