- Statt umfassender Regelungen durch EGGesetzgebung werden den Sozialparteien große Spielräume zur freien Gestaltung der Arbeitsbeziehungen in transnationalen Firmen an die Hand gegeben. Es liegt nun an den Sozialparteien, was sie aus diesem Angebot machen. Die Gewerkschaften scheinen diese Chance erkannt zu haben; darauf deuten jedenfalls verstärkte, wenngleich noch keineswegs hinreichende Bemühungen hin, Vereinbarungen über Europäische Betriebsräte abzuschließen. 5. Der soziale Dialog als ein weiteres Instrument der Einflußnahme auf die Gestaltung des europäischen Sozialraumes ist durch die Maastrichter Verträge aufgewertet worden. Bislang war der Soziale Dialog als tripartistische Gesprächsrunde zwischen Kommission, Arbeitgebern und Gewerkschaften nicht über einige „ Gemeinsame Erklärungen" hinausgekommen. Zukünftig stehen den europäischen Tarifparteien erweiterte Anhörungs- und Beteiligungsrechte zur Verfügung, insbesondere werden ihnen neue Gestaltungsspielräume und Regelungsfreiheiten gewährt: Eine von der EG beabsichtigte Gesetzgebung im Bereich von Arbeitsbeziehungen und Sozialpolitik haben Beratungen mit den Tarifparteien zur Voraussetzung. Sie muß überdies zurückgestellt werden, wenn die Tarifparteien erklären, sie strebten eine zwischen ihnen bilateral ausgehandelte Vertragslösung an. Der freien Verhandlung zwischen den europäischen Tarifparteien wird also Vorrang vor gesetzgeberischen Maßnahmen der EG eingeräumt. Den Tarifparteien ist damit die Arena geöffnet, um auch auf europäischer Ebene als private Interessenregierung ihrer Mitglieder, den Arbeitnehmern einerseits- den Arbeitgebern andererseits, zu agieren. Möglicherweise wurde mit dieser neuen Vertragsbestimmung die Grundlage für eine staatsfreie Selbstregulierung europäischer Arbeitsbeziehungen gelegt. Bedenken von Verfassungsrechtlern, daß die Gestaltungsautonomie der Tarifparteien zu weit gehe und die Rechte des EG-Parlaments beschränke, verweisen auf die- vielleicht ungeplante- Reichweite dieser Regelung. 8 Es wird abzuwarten bleiben, welchen Nutzen die Gewerkschaften aus diesen Angeboten ziehen werden. Die EG und ihre viel gescholtene 16 000 Mann/ Frau-starke Bürokratie, das sind weniger als die Angestellten einer deutschen Großstadt und kaum mehr als die der DGB-Gewerkschaften, haben jedenfalls eine Reihe intelligenter Voraussetzungen für die Gestaltung der Europäischen Sozialunion geschaffen. Wer akzeptiert, daß Europa sich in einem Stadium permanenten Experimentierens befindet, daß Europa unfertig und unabgeschlossen ist, der versteht, welche Chancen einem engagierten gewerkschaftlichen EuroAkteur an die Hand gegeben worden sind. Die schlechte Chancenauswertung freilich haben dann die Gewerkschaften selbst zu verantworten. Europäische Gewerkschaftsvielfalt und Sozialkultur Über die Vielfalt unterschiedlich strukturierter und politisch orientierter Gewerkschaften und ebenso über den Flickenteppich von Tarifsystemen und industriellen Beziehungen ist schon viel geschrieben worden. Meist herrscht die Meinung vor, daß diese Unterschiedlichkeit noch weiter zunehmen wird und sie als der wichtigste Grund dafür angesehen werden muß, daß die Gewerkschaften verspätet auf die europäische Bühne getreten sind und dort noch immer gänzlich unzureichend agieren. Diese Mannigfaltigkeit läßt sich anhand einiger markanter Kennzeichen gut illustrieren: a) Den mittel- und nordeuropäischen Ländern mit politschen Einheitsgewerkschaften stehen Gewerkschaftssysteme von Belgien über Frankreich bis zum Mittelmeer gegenüber, in denen politische Richtungsgewerkschaften gegeneinader konkurrieren. b) Ein anderes Differenzierungsmerkmal sind Branchengewerkschaften hierzulande, Berufsgewerkschaften und Allgemeingewerkschaften woanders. Reihe Eurokolleg 21 (1992)
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Soziale Demokratie als gewerkschaftliche Perspektive in Europa : ein Plädoyer
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