Druckschrift 
Integration und kulturelle Vielfalt : eine Herausforderung für die Soziale Demokratie?
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Christian Henkes Integration und kulturelle Vielfalt: Eine Herausforderung für die Soziale Demokratie? Staat und seine Institutionen sollen dem Individuum neutral universalistisch gegenübertreten. Von Bedeutung sei demnach nur eine faktische Umsetzung von Chancengleichheit. (4) Ein kulturell sensitiver Liberalismus hält eine solche Begründung aus gerechtigkeitstheoreti­schen Gründen nicht für ausreichend, besonders bezweifelt er die faktische Möglichkeit einer kultu­rell neutralen Strukturierung des öffentlichen Raums. Ausgehend vom grundlegenden moralischen Recht, als Gleiche(Dworkin 1990: 370 ff.) behandelt zu werden, hat besonders Will Kymlicka eine Theorie multikultureller Rechte entwickelt, die auch die kulturellen Mitgliedschaften der Bürger gleichbehandelt(vgl.: Kymlicka 1995). In einer historisch durch eine bestimmte Kultur geprägte Gesellschaft kann es notwendig sein, An­gehörigen kultureller Minderheiten bestimmte Rechte zu geben, die für die Mehrheitsangehörigen so nicht notwendig sind erst dann sei Gleichberechtigung gegeben. Zentral ist hierbei, dass den Individuen und nicht Kollektiven diese Rechte zustehen und nicht dazu dienen, die Grundrechte einzelner Mitglieder der Gruppe einzuschränken. Dies unterscheidet diesen Ansatz von kommunita­ristischen Vorstellungen. Tabelle 3: Normative Ansätze zur Behandlung kultureller Minderheiten Kommunitarismus (Nation) Kommunitarismus (Gruppen) Universalistischer Liberalismus Kulturell sensitiver Liberalismus Grundidee Besondere Bedeutung der Nation Ziel ist die Assimilation in die nationale Kultur Besondere Bedeutung kultureller Grup­penzugehörigkeit Bürger sind moralisch Gleiche Neutraler Staat nicht möglich Nur ausgleichende Förderung ermöglicht Gleichberechtigung Rechte für kulturelle Minderheiten Keine Minderheitenrechte Minderheitenrechte auf Gruppenebene Im Gegenzug aber möglicherweise Einschränkung individueller Rechte Neutraler Staat gewährt keine besonde­ren Minderheitenrechte Minderheitenrechte auf individueller Ebene Eine Einordnung aus Sicht der Sozialen Demokratie Ausgehend von den Grundsätzen der Sozialen Demokratien besonders der Fundierung in den Rechten des Einzelnen kann eine legitime Position nur zwischen den beiden letztgenannten nor­mativen Ansätzen(universalistischer oder kulturalistischer Liberalismus) zu verorten sein. Nur die­se beiden Positionen erfüllen die Anforderungen der Gleichheit und sind zudem geeignet, nicht eine Zersplitterung der Gesamtgesellschaft zu befördern. www.fes-online-akademie.de Seite 10 von 26