Christian Henkes Integration und kulturelle Vielfalt: Eine Herausforderung für die Soziale Demokratie? Die legal-politische Dimension Diese Dimension umfasst die Integration in den Staat als legal-politisches Ordnungsprinzip moderner Gesellschaften. Es ist davon auszugehen, dass Zuwanderer in der Demokratie zunächst von den politischen Entscheidungsprozessen als auch zum Teil von den vorgelagerten Meinungsbildungsprozessen ausgeschlossen sind. Bevor sich aber diese Problematik bürgerschaftlicher Partizipation und Einbindung in das politische System stellen kann, ist für Zuwanderer zunächst der legale Aufenthalt und der Erwerb der Staatsangehörigkeit relevant, die der eigentlichen politischen Integration gewissermaßen vorgelagert sind. Zwar gibt es kein normatives Recht auf Einwanderung 11 , kommt es aber zu einer solchen, dann muss den betroffenen Personen eine faire Chance eröffnet werden, einen legalen Aufenthaltsstatus zu erlangen, an den keine unzumutbaren Bedingungen geknüpft werden sollten. Es steht einer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft entgegen und verhindert eine Integration in die Gesellschaft, wenn Zuwanderern immer nur ein temporäres Aufenthaltsrecht zugestanden wird. Welche Probleme dies aufwirft, wird immer wieder deutlich bei nur geduldeten Flüchtlingen. Deren unsicherer Aufenthaltsstatus – teilweise sogar über Jahrzehnte – verhindert bei vielen eine umfassende Integration in die Aufnahmegesellschaft. Selbst bei gesicherten Aufenthaltstiteln kann eine Demokratie es nicht auf Dauer akzeptieren, dass ein Teil der den Gesetzen Unterworfenen von der Mitgestaltung dieser Gesetze ausgeschlossen ist. Aus diesem Grund muss es eine faire Möglichkeit der Einbürgerung für Zuwanderer geben. 12 Auf die dabei zu erfüllenden Bedingungen kann hier nicht im Detail eingegangen werden, allerdings müssen dies Kriterien sein, die erstens alle Bewerber unabhängig von ethnischen, kulturellen oder religiösen Kriterien gleichbehandelt, also keine Annahmen hinsichtlich bestimmter Gruppen 11 Gerechtigkeitskriterien sind im Grunde Verteilungsprinzipien, die voraussetzen, dass der Kreis der Betroffenen feststeht. Begreift man die Bürgerschaft als Verteilung politischer Mitgliedschaft, so gibt es zurzeit noch keine„Verteilungsebene“ oberhalb des Nationalstaates(siehe hierzu Carens 1995). Nichtsdestotrotz lassen sich auch hier Gerechtigkeitskriterien anlegen. Lässt eine Gesellschaft Zuwanderung zu, dann dürfen für Zuwanderer nur Bedingungen gelten, die eine liberale Gesellschaft prinzipiell auch auf sich selbst anwendet, und diese müssen individuell zu erfüllen sein. Kriterien des Ausschlusses aufgrund ethnischer, rassischer oder religiöser Kriterien sind damit ausgeschlossen. 12 Für diese Fairness gibt es kein absolutes Bewertungskriterium. Besonders hinsichtlich der notwendigen Aufenthaltsdauer und der gegebenenfalls zu erbringenden Sprachkenntnisse lässt sich nur sagen, dass diese nicht extrem restriktiv bzw. hoch sein dürfen. www.fes-online-akademie.de Seite 16 von 26
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Integration und kulturelle Vielfalt : eine Herausforderung für die Soziale Demokratie?
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