1. Einleitung Städte, Landkreise und Gemeinden sind in Deutschland für die Bereitstellung umfassender Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge verantwortlich und bilden damit das Rückgrat des Gemeinwesens. Zugleich kommt ihnen eine wichtige Rolle bei der sozialökologischen Transformation zu. Eine grundlegende Voraussetzung, um diesen Aufgaben gerecht zu werden, ist eine auskömmliche Finanzausstattung. Seit jeher sind die finanziellen Möglichkeiten unter den deutschen Kommunen allerdings sehr heterogen verteilt. Finanzstärkeren stehen finanzschwache Kommunen gegenüber, die sich zudem regional, beispielsweise in Ostdeutschland, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz und dem Saarland, ballen. Zwar haben die wachstumsstarken Jahre bis 2020 dazu geführt, dass mit Blick auf einschlägige sozioökonomische Kernindikatoren wie Beschäftigung und Einkommen, aber auch fiskalische Variablen wie Steuereinnahmen im Schnitt alle Kommunen eine allgemeine Niveauanhebung verzeichnen konnten. Die grundlegenden regionalen Ungleichheiten haben sich dadurch allerdings nur bedingt verringert (Gohla/Hennicke 2023). Hinzu kommt, dass Bund und Länder der kommunalen Ebene in den vergangenen Jahren zusätzliche Aufgaben übertragen haben, die allerdings nicht immer von einem entsprechenden Mittelzuwachs begleitet waren und damit faktisch das Konnexitätsprinzip 1 unterlaufen haben(stellvertretend: Wieland 2017; Köppen 2022). Insgesamt haben sich darum die finanziellen Spielräume der Kommunen eher verengt als erweitert. Die gegenwärtige und auch absehbare Konjunkturlage führt nicht nur dazu, dass die kommunalen Haushalte insgesamt eine starke Anspannung aufweisen – im Jahr 2024 haben sie gemäß amtlicher Kassenstatistik ein Rekorddefizit von 24,8 Milliarden Euro verzeichnet(Destatis 2025b). Darüber hinaus dürften sich aufgrund dessen auch die regionalen Disparitäten in weiten Teilen Deutschlands weiter verfestigen und die Verwirklichung des grundgesetzlich verankerten Leitbildes einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse (Art. 72 Abs. 2 GG, Art. 91a Abs. 1 GG und Art. 106 Abs. 3 GG) erschweren. Zusammengenommen begründen diese ersten Befunde die analyseleitende These, dass Kommunen in Deutschland im Sinne der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse strukturell unterfinanziert sind. Ihre allgemeine Finanzausstattung ist dauerhaft ungenügend, um mittel- und langfristig einen substanziellen Beitrag zur näherungsweisen Verwirklichung dieses Leitbildes leisten zu können. Zur empirischen Prüfung dieser These hat das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) das vorliegende Gutachten im Auftrag der FES erstellt. Methodisch werden dazu verschiedene Einnahmearten der Städte, Landkreise und Gemeinden ins Verhältnis zu ihren zentralen Ausgabenverpflichtungen gesetzt und zudem eine Analyse der Heterogenität wesentlicher Fiskalvariablen im Zeitverlauf vorgenommen. 2 Die Zusammenschau aus Einnahmen- und Ausgabenseite lässt den Schluss zu, dass aufgrund einer unterdurchschnittlichen Einnahmenbasis bei wachsenden Aufgabenund Ausgabenbelastungen aktuell von einer unzureichenden Finanzausstattung der Kommunen gesprochen werden kann. Hinzu kommt, dass sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten die Heterogenität in der kommunalen Finanzausstattung verschärft hat und die Schere innerhalb der kommunalen Landschaft in Deutschland damit auseinandergegangen ist. Ändert sich an der gegenwärtigen Finanzierungsstruktur nichts, dürfte es in den kommenden Jahren immer schwieriger werden, interkommunale Disparitäten im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse abzubauen. Im Gegenteil: Im Vergleich zwischen den Regionen dürften sich die unterschiedlichen Haushaltsbelastungen der Gemeinden, Städte und Landkreise eher noch verschärfen, wenn das Thema der allgemeinen kommunalen Finanzausstattung in der neuen Legislaturperiode nicht grundlegenden Reformen unterzogen wird. Eine Verschärfung der disparaten Finanz- und Haushaltslage auf kommunaler Ebene wäre vor allem deshalb bedenklich, da die Kommunen in Deutschland über 50 Prozent aller öffentlichen Bauinvestitionen(Destatis 2024a) tätigen und deshalb maßgeblich für die sozialökologische Transformation der öffentlichen Infrastrukturnetze verantwortlich zeichnen. Fehlen ihnen dafür die Mittel, dürfte auch die Transformation insgesamt 1 Das Konnexitätsprinzip soll eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen sicherstellen, die ihre Ausgabenlast adäquat abbildet. Insbesondere bei der Übertragung von neuen oder zusätzlichen Aufgaben durch höhere Ebenen ist eine hinreichende Finanzierung zu regeln(„Veranlassungskonnexität“)(Schwarting 2019). 2 Eine solche Gegenüberstellung ist erforderlich, da der Gesetzgeber das Leitbild der gleichwertigen Lebensverhältnisse nicht abschließend durch spezifische Zielwerte und Indikatoren einfachgesetzlich konkretisiert hat. In politischen Diskussionen(BMI, BMELV, BMFSFJ 2021; Bundesministerium des Innern(BMI) 2019; Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat(BMI) 2020) und wissenschaftlichen Analysen(Akademie für Raumforschung und Landesplanung(ARL) 2016; Junkernheinrich 2019; Südekum/Rademacher 2024; Scheller 2005) wird deswegen auf unterschiedliche Sets an Indikatoren zurückgegriffen. 4 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
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Kommunale Grundfinanzierung : für starke Kommunen und gerechte Lebensverhältnisse
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