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Kommunale Grundfinanzierung : für starke Kommunen und gerechte Lebensverhältnisse
Entstehung
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1. Einleitung Städte, Landkreise und Gemeinden sind in Deutschland für die Bereitstellung umfassender Leistungen der öffent­lichen Daseinsvorsorge verantwortlich und bilden damit das Rückgrat des Gemeinwesens. Zugleich kommt ihnen eine wichtige Rolle bei der sozialökologischen Transfor­mation zu. Eine grundlegende Voraussetzung, um diesen Aufgaben gerecht zu werden, ist eine auskömmliche Fi­nanzausstattung. Seit jeher sind die finanziellen Möglich­keiten unter den deutschen Kommunen allerdings sehr heterogen verteilt. Finanzstärkeren stehen finanzschwa­che Kommunen gegenüber, die sich zudem regional, bei­spielsweise in Ostdeutschland, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz und dem Saarland, ballen. Zwar haben die wachstumsstarken Jahre bis 2020 dazu geführt, dass mit Blick auf einschlägige sozioökonomische Kernindika­toren wie Beschäftigung und Einkommen, aber auch fiska­lische Variablen wie Steuereinnahmen im Schnitt alle Kommunen eine allgemeine Niveauanhebung verzeichnen konnten. Die grundlegenden regionalen Ungleichheiten haben sich dadurch allerdings nur bedingt verringert (Gohla/Hennicke 2023). Hinzu kommt, dass Bund und Länder der kommunalen Ebene in den vergangenen Jahren zusätzliche Aufgaben übertragen haben, die allerdings nicht immer von einem entsprechenden Mittelzuwachs begleitet waren und damit faktisch das Konnexitätsprinzip 1 unterlaufen haben(stell­vertretend: Wieland 2017; Köppen 2022). Insgesamt ha­ben sich darum die finanziellen Spielräume der Kommu­nen eher verengt als erweitert. Die gegenwärtige und auch absehbare Konjunkturlage führt nicht nur dazu, dass die kommunalen Haushalte insgesamt eine starke An­spannung aufweisen im Jahr 2024 haben sie gemäß amtlicher Kassenstatistik ein Rekorddefizit von 24,8 Mil­liarden Euro verzeichnet(Destatis 2025b). Darüber hinaus dürften sich aufgrund dessen auch die regionalen Dispari­täten in weiten Teilen Deutschlands weiter verfestigen und die Verwirklichung des grundgesetzlich verankerten Leitbildes einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse (Art. 72 Abs. 2 GG, Art. 91a Abs. 1 GG und Art. 106 Abs. 3 GG) erschweren. Zusammengenommen begründen diese ersten Befunde die analyseleitende These, dass Kommunen in Deutschland im Sinne der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse struktu­rell unterfinanziert sind. Ihre allgemeine Finanzausstattung ist dauerhaft ungenügend, um mittel- und langfristig einen substanziellen Beitrag zur näherungsweisen Verwirklichung dieses Leitbildes leisten zu können. Zur empirischen Prü­fung dieser These hat das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) das vorliegende Gutachten im Auftrag der FES er­stellt. Methodisch werden dazu verschiedene Einnahme­arten der Städte, Landkreise und Gemeinden ins Verhältnis zu ihren zentralen Ausgabenverpflichtungen gesetzt und zudem eine Analyse der Heterogenität wesentlicher Fiskal­variablen im Zeitverlauf vorgenommen. 2 Die Zusammenschau aus Einnahmen- und Ausgabenseite lässt den Schluss zu, dass aufgrund einer unterdurch­schnittlichen Einnahmenbasis bei wachsenden Aufgaben­und Ausgabenbelastungen aktuell von einer unzureichen­den Finanzausstattung der Kommunen gesprochen werden kann. Hinzu kommt, dass sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten die Heterogenität in der kommunalen Finanz­ausstattung verschärft hat und die Schere innerhalb der kommunalen Landschaft in Deutschland damit auseinan­dergegangen ist. Ändert sich an der gegenwärtigen Finan­zierungsstruktur nichts, dürfte es in den kommenden Jah­ren immer schwieriger werden, interkommunale Disparitä­ten im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse abzubauen. Im Gegenteil: Im Vergleich zwischen den Regionen dürften sich die unterschiedlichen Haushaltsbelastungen der Ge­meinden, Städte und Landkreise eher noch verschärfen, wenn das Thema der allgemeinen kommunalen Finanzaus­stattung in der neuen Legislaturperiode nicht grundlegen­den Reformen unterzogen wird. Eine Verschärfung der dis­paraten Finanz- und Haushaltslage auf kommunaler Ebene wäre vor allem deshalb bedenklich, da die Kommunen in Deutschland über 50 Prozent aller öffentlichen Bauinvesti­tionen(Destatis 2024a) tätigen und deshalb maßgeblich für die sozialökologische Transformation der öffentlichen Infrastrukturnetze verantwortlich zeichnen. Fehlen ihnen dafür die Mittel, dürfte auch die Transformation insgesamt 1  Das Konnexitätsprinzip soll eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen sicherstellen, die ihre Ausgabenlast adäquat abbildet. Insbesondere bei der Übertragung von neuen oder zusätzlichen Aufgaben durch höhere Ebenen ist eine hinreichende Finanzierung zu regeln(Veranlassungskonnexität)(Schwarting 2019). 2  Eine solche Gegenüberstellung ist erforderlich, da der Gesetzgeber das Leitbild der gleichwertigen Lebensverhältnisse nicht abschließend durch spezifische Zielwerte und Indikatoren einfachgesetzlich konkretisiert hat. In politischen Diskussionen(BMI, BMELV, BMFSFJ 2021; Bundesministerium des Innern(BMI) 2019; Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat(BMI) 2020) und wissenschaftlichen Analysen(Akademie für Raumforschung und Landesplanung(ARL) 2016; Junkernheinrich 2019; Sü­dekum/Rademacher 2024; Scheller 2005) wird deswegen auf unterschiedliche Sets an Indikatoren zurückgegriffen. 4 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.