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Kommunale Grundfinanzierung : für starke Kommunen und gerechte Lebensverhältnisse
Entstehung
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7.2 Abbau der kommunalen Altschulden Fortschritte sind aktuell beim Abbau kommunaler Altschul­den zu beobachten. Alle besonders betroffenen Länder ha­ben in den vergangenen Jahren eine(Teil-)Entschuldung ih­rer Kommunen vorgenommen oder gehen diese aktuell an (Drammeh 2018; Boddenberg 2020). Letzteres trifft auf Nordrhein-Westfalen zu, das jüngst ein eigenes Programm aufgelegt hat. Dieses Programm kommt zur rechten Zeit, da die Kassenkreditbestände im bevölkerungsreichsten Bundesland besonders hoch sind. Mit gut 21 Milliarden Euro konzentrierten sich dort zuletzt zwei Drittel der ge­samtdeutschen kommunalen Altschulden(Destatis 2024d). Da eine Altschuldenlösung gezielt die Eigenfinanzierungs­kraft von finanzschwachen Kommunen stärkt, ist sie ein aktiver Beitrag zur Reduzierung fiskalischer Disparitäten. Dennoch erscheint es notwendig, dass auch die neue Bun­desregierung an der Zusage der Vorgängerregierung zur Beteiligung an einer Altschuldenlösung anknüpft und darü­ber hinaus sich mit weiteren Bundesländern ins Benehmen setzt, die bislang keine eigene Lösung auf den Weg ge­bracht haben. Die neue Bundesregierung hat im Koalitions­vertrag eine jährliche Beteiligung in Höhe von 250 Millio­nen Euro angekündigt(CDU et al. 2025). Allerdings sind die Kassenkreditbestände in den Bundesländern jenseits von Nordrhein-Westfalen vergleichsweise gering, sodass es den Landeshaushalten gegebenenfalls zugemutet werden kann, eigene Entschuldungsprogramme auf den Weg zu bringen. Ungeachtet der Frage, welche Bundesländer in den Blick genommen werden, muss ein Altschuldentil­gungsfonds so konzipiert sein, dass die Fähigkeit einer Kommune, Investitionskredite aufzunehmen, vom ersten Tag an wiederhergestellt ist und nicht erst nach Tilgung der Schuld gegenüber dem Fonds. Andernfalls vergeht un­ter Umständen eine längere Phase, in der die Kommune trotz des Schuldenschnitts nicht dazu in der Lage ist, Infra­strukturinvestitionen vorzunehmen. Kommunale Entschuldungsprogramme dürfen darüber hi­naus immer nur als Ultima Ratio im System der Kommu­nalfinanzierung angesehen und mit strikten Maßgaben für eine Neuverschuldung versehen werden. Denn ansonsten entfalten solcheBailouts wie in der Finanzwissenschaft hinlänglich beschrieben(Rodden 2002) negative Anreize für das künftige Ausgabeverhalten der Kommunen, da die­se nach einem Schuldenschnitt begründet davon ausgehen könnten, dass ihnen auch dann beigestanden würde, wenn sie in der Zukunft zu stark in die Verschuldung rutschten. Darüber hinaus liegt die Ursache für steigende Kassenkre­ditbestände in der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen angesichts wachsender Aufgabenlasten. Solan­ge also die Aufgaben- und/oder Finanzierungsstruktur der Kommunen nicht geändert wird, bleibt das Risiko eines er­neuten Aufwuchses der Kassenkredite in der Zukunft hoch. Bewertung Eine Bundesbeteiligung zur Reduzierung der Altschul­den scheint geboten und wäre eine zielgenaue fiskali­sche Entlastungsmaßnahme zur Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit, die zudem auch wesentlich zum Abbau der fiskalischen Heterogenität in der kommunalen Landschaft beitragen könnte. Ent­sprechend ist auch die Willensbekundung im Koaliti­onsvertrag der neuen Bundesregierung zur Unterstüt­zung der Länder mit 250 Millionen Euro pro Jahr zu begrüßen wenngleich die konkrete Umsetzung des Vorhabens erst noch erfolgen muss. Dies darf aber nicht die einzige Maßnahme sein. Parallel dazu muss die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen durch weitergehende Reformen behoben werden. 7.3 Rückführung von Investitionsrückständen sowie Bewältigung künftiger Investitions­bedarfe 7.3.1 Kommunale Investitionsfonds In den vergangenen Jahren haben die deutschen Kommu­nen einen erheblichen Investitionsrückstand aufgebaut (siehe oben). Mittlerweile haben erste Bundesländer damit begonnen, diesem durch kommunale Investitionsfonds auf Landesebene zu begegnen. So stellt das Bundesland Schleswig-Holstein seinen Kommunen für das Jahr 2025 insgesamt 70 Millionen Euro vorrangig als zinsvergünstigte Darlehen für kommunale Infrastrukturinvestitionen zur Ver­fügung(Schleswig-Holstein 2024). Ebenfalls über einen kommunalen Investitionsfonds wurden im Jahr 2024 in Hessen insgesamt 327 Millionen Euro als Darlehensförde­rung für kommunale Investitionen ausgereicht(Finanzmi­nisterium Hessen 2024). Beide Bundesländer finanzieren diese Fonds über Sondervermögen. Zuletzt hat auch die neue Bundesregierung ein umfassendes Sondervermögen zur Infrastrukturfinanzierung in Höhe von 500 Milliarden Euro über eine Laufzeit von zwölf Jahren auf den Weg ge­bracht(CDU et al. 2025). 100 Milliarden Euro davon sollen direkt an die Länder und Kommunen gehen, weitere 100 Milliarden Euro sollen dem Klima- und Transformations­fonds zugeführt werden, über den sie zumindest zum Teil wiederum als Fördermittel an Kommunen ausgereicht wer­den könnten, beispielsweise über die Nationale Klima­schutzinitiative. Die Details der Mittelverteilung waren zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Gutachtens lediglich in ih­ren Grundzügen bekannt. So haben sich die Finanzminister der Länder etwa am 12. Mai darauf verständigt, die 100 Milliarden Euro nach dem Königsteiner Schlüssel 15 vertei­15 Der Königsteiner Schlüssel regelt die Länderanteile bei gemeinsamen Finanzierungen und ist eine jährlich neu berechnete Verteilungsquote unter den Bundesländern. ­Sie basiert zu zwei Dritteln auf dem Steueraufkommen und zu einem Drittel auf der Bevölkerungszahl der Länder(GWK o. J.). Kommunale Grundfinanzierung 31