5. Förderprogramme Kommunen finanzieren ihre Investitionstätigkeit zu rund einem Viertel über Zuschüsse und Zuwendungen aus Förderprogrammen von Bund, Ländern und der EU(Raffer/ Scheller 2024; Brand et al. 2025). Insbesondere finanzschwächere Kommunen würden viele Investitionen wohl gar nicht oder nur mit größerer zeitlicher Verzögerung tätigen, wenn sie nicht die Chance hätten, Förderzuschüsse aus entsprechenden Programmen zu beantragen. Die Förderdatenbank des Bundes(BMWK 2025) weist inzwischen mehr als 1.000 Förderprogramme für Kommunen sowie Institutionen und Akteure aus, die im kommunalen Kontext tätig sind(Stand: Januar 2025). Diese Vielzahl an Förderprogrammen geriet in den letzten Jahren zunehmend in Kritik(Kunzmann et al. 2021; Hesse 2024; Scheller et al. 2021; Raffer 2022). Viele Kommunen weisen darauf hin, dass es immer schwerer werde, den Überblick über geeignete Fördermöglichkeiten zu behalten, entsprechende Antragsanforderungen fristgerecht zu erfüllen und die zeitliche Zuteilung von Fördertranchen mit den Leistungsphasen zur technischen Realisierung geförderter Investitionsvorhaben in Einklang zu bringen(Scheller et al. 2021). Auch die administrative Abwicklung von Fördermaßnahmen durch entsprechende Nachweisprüfungen ist oft komplex, da die unterschiedlichen Fördermittelgeber variierende Anforderungen stellen und nicht selten verschiedene Prüfinstanzen(Bundes- und Landesrechnungshöfe, Kommunalaufsichten und EU) dieselben Vorhaben kontrollieren(Hengstenberg 2023). Der Bund hat einen Teil der besonders bedeutsamen Programme zur Förderung strukturschwacher Regionen im Jahr 2020 im Gesamtdeutschen Fördersystem(GFS) zusammengeführt – auch wenn die Zuständigkeit für die einzelnen Programme bei den jeweiligen Fachministerien verblieben ist. Die so gebündelten Programme lassen sich zu drei Gruppen clustern. Zur ersten Gruppe zählen Programme, die ausschließlich strukturschwachen Regionen vorbehalten sind. Dazu zählen u. a. die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“(GRW), das ERP-Regionalprogramm, das Bundesbürgschaftsprogramm, das Programm„Innovation& Strukturwandel“ sowie das Förderprogramm Innovationskompetenz(INNO-KOM). Die zweite Gruppe bilden Programme, die bundesweit angeboten werden und die besondere Förderkonditionen einschließlich höherer Fördersätze für strukturschwache Regionen vorsehen. Dazu zählen u. a. die Programme ERP-Kapital für Gründung, Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand(ZIM), die Förderung überbetrieblicher Bildungsstätten und das Programm„Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Die dritte Programmgruppe setzt sich aus Programmen zusammen, die aufgrund besonderer Schwerpunktsetzungen einen überproportionalen Mitteleinsatz in strukturschwachen Regionen erzielen. Dazu zählen z. B. die Städtebauförderung, das Bundesprogramm„Mehrgenerationenhaus“ und„Lokale Partnerschaften für Demokratie“. Ziel der Zusammenführung der unterschiedlichen Förderprogramme im GFS war es, strukturschwachen Regionen und Kommunen im gesamten Bundesgebiet gemäß dem im Grundgesetz formulierten Postulat von der„Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ eine gebündelte und verzahnte, transparente und zielgerichtete Unterstützung aus verschiedenen Förderprogrammen anbieten zu können. Schwerpunkte der Förderung bilden Anreize zur Umsetzung von Investitionen, Innovationen, Gründungen und Fachkräfteinitiativen sowie zum Breitbandausbau und der digitalen Entwicklung, der Realisierung städtebaulicher Maßnahmen einschließlich sozialer Themen. Die Verteilung der Mittel im Rahmen des GFS, dargestellt in Pro-Kopf-Werten nach Kreisen im Jahr 2022, zeigt deutlich, dass es insbesondere die Landkreise in den ostdeutschen Ländern sind, die von Förderungen im Rahmen der unterschiedlichen Programme profitieren(siehe Abbildung 12). Schwerpunkte in diesen Regionen bilden wiederum die früheren„Zonenrandgebiete“, die Grenzkreise zu Polen und Tschechien sowie die bisherigen Braunkohleregionen, die inzwischen als anerkannte Strukturwandelregionen zusätzlich durch Zuschüsse im Rahmen des„Strukturstärkungsgesetzes“ und dem„Investitionsgesetz Kohleregionen“ (InvKG) besonders gefördert werden. In den westdeutschen Ländern erhalten lediglich einige Kreise im Saarland und Rheinland-Pfalz sowie Niedersachsen leicht höhere Zuschüsse im Rahmen der GFS-Förderprogramme. Diese regional sehr eindeutige Schwerpunktsetzung im GFS lässt sich darauf zurückführen, dass sich die Verteilung einer Vielzahl der im GFS zusammengefassten Programme an der indikatorenbasierten Ermittlung der regionalen„Strukturschwäche“ orientiert, aus der sich auch die von der EU notifizierte GRW-Fördergebietskulisse ergibt. 6 Diese sieht 6 Die Fördergebietskulisse und die Strukturschwäche von Regionen wird auf Basis einer regionalen Abgrenzung der 223 Arbeitsmarktregionen sowie des sogenannten GRWRegionalindikatorenmodells ermittelt. Zu dessen einzelnen Indikatoren zählen die„regionale Produktivität“(Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen 2018)(Gewichtung: 37,5 Prozent), die durchschnittliche Unterbeschäftigtenquote 2017 bis 2019(Gewichtung: 37,5 Prozent), die Entwicklung der Zahl der Erwerbsfähigen 2017 bis 2040(Gewichtung: 17,5 Prozent) und der sogenannte Infrastrukturindikator(Gewichtung: 7,5 Prozent). 22 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
Druckschrift
Kommunale Grundfinanzierung : für starke Kommunen und gerechte Lebensverhältnisse
Entstehung
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten