Druckschrift 
Kommunale Grundfinanzierung : für starke Kommunen und gerechte Lebensverhältnisse
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

5. Förderprogramme Kommunen finanzieren ihre Investitionstätigkeit zu rund einem Viertel über Zuschüsse und Zuwendungen aus För­derprogrammen von Bund, Ländern und der EU(Raffer/ Scheller 2024; Brand et al. 2025). Insbesondere finanz­schwächere Kommunen würden viele Investitionen wohl gar nicht oder nur mit größerer zeitlicher Verzögerung täti­gen, wenn sie nicht die Chance hätten, Förderzuschüsse aus entsprechenden Programmen zu beantragen. Die För­derdatenbank des Bundes(BMWK 2025) weist inzwischen mehr als 1.000 Förderprogramme für Kommunen sowie In­stitutionen und Akteure aus, die im kommunalen Kontext tätig sind(Stand: Januar 2025). Diese Vielzahl an Förder­programmen geriet in den letzten Jahren zunehmend in Kritik(Kunzmann et al. 2021; Hesse 2024; Scheller et al. 2021; Raffer 2022). Viele Kommunen weisen darauf hin, dass es immer schwerer werde, den Überblick über geeig­nete Fördermöglichkeiten zu behalten, entsprechende An­tragsanforderungen fristgerecht zu erfüllen und die zeitli­che Zuteilung von Fördertranchen mit den Leistungspha­sen zur technischen Realisierung geförderter Investitionsvorhaben in Einklang zu bringen(Scheller et al. 2021). Auch die administrative Abwicklung von Förder­maßnahmen durch entsprechende Nachweisprüfungen ist oft komplex, da die unterschiedlichen Fördermittelgeber variierende Anforderungen stellen und nicht selten ver­schiedene Prüfinstanzen(Bundes- und Landesrechnungs­höfe, Kommunalaufsichten und EU) dieselben Vorhaben kontrollieren(Hengstenberg 2023). Der Bund hat einen Teil der besonders bedeutsamen Pro­gramme zur Förderung strukturschwacher Regionen im Jahr 2020 im Gesamtdeutschen Fördersystem(GFS) zu­sammengeführt auch wenn die Zuständigkeit für die einzelnen Programme bei den jeweiligen Fachministerien verblieben ist. Die so gebündelten Programme lassen sich zu drei Gruppen clustern. Zur ersten Gruppe zählen Pro­gramme, die ausschließlich strukturschwachen Regionen vorbehalten sind. Dazu zählen u. a. die Bund-Länder-Ge­meinschaftsaufgabeVerbesserung der regionalen Wirt­schaftsstruktur(GRW), das ERP-Regionalprogramm, das Bundesbürgschaftsprogramm, das ProgrammInnovati­on& Strukturwandel sowie das Förderprogramm Innova­tionskompetenz(INNO-KOM). Die zweite Gruppe bilden Programme, die bundesweit angeboten werden und die besondere Förderkonditionen einschließlich höherer För­dersätze für strukturschwache Regionen vorsehen. Dazu zählen u. a. die Programme ERP-Kapital für Gründung, Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand(ZIM), die Förderung überbetrieblicher Bildungsstätten und das Pro­grammDigital jetzt Investitionsförderung für KMU. Die dritte Programmgruppe setzt sich aus Programmen zu­sammen, die aufgrund besonderer Schwerpunktsetzungen einen überproportionalen Mitteleinsatz in strukturschwa­chen Regionen erzielen. Dazu zählen z. B. die Städtebau­förderung, das BundesprogrammMehrgenerationenhaus undLokale Partnerschaften für Demokratie. Ziel der Zu­sammenführung der unterschiedlichen Förderprogramme im GFS war es, strukturschwachen Regionen und Kommu­nen im gesamten Bundesgebiet gemäß dem im Grundge­setz formulierten Postulat von derHerstellung gleichwer­tiger Lebensverhältnisse eine gebündelte und verzahnte, transparente und zielgerichtete Unterstützung aus ver­schiedenen Förderprogrammen anbieten zu können. Schwerpunkte der Förderung bilden Anreize zur Umset­zung von Investitionen, Innovationen, Gründungen und Fachkräfteinitiativen sowie zum Breitbandausbau und der digitalen Entwicklung, der Realisierung städtebaulicher Maßnahmen einschließlich sozialer Themen. Die Verteilung der Mittel im Rahmen des GFS, dargestellt in Pro-Kopf-Werten nach Kreisen im Jahr 2022, zeigt deut­lich, dass es insbesondere die Landkreise in den ostdeut­schen Ländern sind, die von Förderungen im Rahmen der unterschiedlichen Programme profitieren(siehe Abbildung 12). Schwerpunkte in diesen Regionen bilden wiederum die früherenZonenrandgebiete, die Grenzkreise zu Polen und Tschechien sowie die bisherigen Braunkohleregionen, die inzwischen als anerkannte Strukturwandelregionen zusätz­lich durch Zuschüsse im Rahmen desStrukturstärkungs­gesetzes und demInvestitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) besonders gefördert werden. In den westdeutschen Ländern erhalten lediglich einige Kreise im Saarland und Rheinland-Pfalz sowie Niedersachsen leicht höhere Zu­schüsse im Rahmen der GFS-Förderprogramme. Diese regi­onal sehr eindeutige Schwerpunktsetzung im GFS lässt sich darauf zurückführen, dass sich die Verteilung einer Vielzahl der im GFS zusammengefassten Programme an der indikatorenbasierten Ermittlung der regionalenStruk­turschwäche orientiert, aus der sich auch die von der EU notifizierte GRW-Fördergebietskulisse ergibt. 6 Diese sieht 6  Die Fördergebietskulisse und die Strukturschwäche von Regionen wird auf Basis einer regionalen Abgrenzung der 223 Arbeitsmarktregionen sowie des sogenannten GRW­Regionalindikatorenmodells ermittelt. Zu dessen einzelnen Indikatoren zählen dieregionale Produktivität(Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen 2018)(Gewichtung: 37,5 Prozent), die durchschnittliche Unterbeschäftigtenquote 2017 bis 2019(Gewichtung: 37,5 Prozent), die Entwicklung der Zahl der Erwerbsfähigen 2017 bis 2040(Ge­wichtung: 17,5 Prozent) und der sogenannte Infrastrukturindikator(Gewichtung: 7,5 Prozent). 22 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.