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Kommunale Grundfinanzierung : für starke Kommunen und gerechte Lebensverhältnisse
Entstehung
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8. Fazit Im vorliegenden Gutachten wurde die These untersucht, inwieweit die allgemeine Finanzausstattung der Kommu­nen hinreichend im Sinne einer Erreichung des im Grund­gesetz formulierten Leitbildes gleichwertiger Lebensver­hältnisse im Bundesgebiet ist. Aus diesem Grund wurden in der Analyse die kommunalen Einnahmen den Ausgaben im Zeitverlauf gegenübergestellt, die Verschuldung der Städte, Landkreise und Gemeinden in ihrer regionalen Ver­teilung problematisiert und zudem die Entwicklung von fiskalischen Disparitäten in der kommunalen Landschaft analysiert. Die Zusammenschau aus Einnahmen- und Ausgabenseite führt zu dem Schluss, dass die allgemeine Finanzausstat­tung der Kommunen aufgrund einer unterdurchschnittli­chen Einnahmenbasis bei wachsenden Aufgaben- und Aus­gabenbelastungen aktuell und auch perspektivisch als un­zureichend bezeichnet werden muss. Hinzu kommt, dass sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten die Heterogeni­tät in der kommunalen Finanzsituation in manchen fiskali­schen Variablen verschärft hat und die Schere zwischen fi­nanzstärkeren und finanzschwächeren Kommunen in Deutschland dementsprechend auseinandergegangen ist. Ändert sich an der gegenwärtigen Finanzierungsstruktur nichts, dürfte sich diese haushalterische Heterogenität im interkommunalen als auch interregionalen Vergleich in den kommenden Jahren weiter verschärfen. Dies wird die Kom­munen jedoch erheblich dabei einschränken, sowohl ihren Beitrag zu gleichwertigeren Lebensverhältnissen zu leisten als auch ihren Transformationsaufgaben gerecht zu wer­den. Selbst der Abbau bestehender Infrastrukturrückstände dürfte damit zunehmend schwieriger werden. Aus diesen Befunden wurden Reformempfehlungen abge­leitet, die geeignet scheinen, die strukturelle Unterfinanzie­rung der Kommunen zu mindern. Als Fazit lässt sich fest­halten, dass weitergehende Reformen am System der kom­munalen Einnahmen, wie etwa eine Reform der Gewerbesteuer oder eine stärkere Berücksichtigung der Kommunen bei der Verteilung der Gemeinschaftssteuern, zwar wünschenswert, politisch aber nur schwer und vor al­lem nicht kurzfristig umzusetzen sein dürften. Um die Kommunen dennoch kurzfristig zu entlasten, erscheinen die Übernahme von Soziallasten durch den Bund, eine Be­teiligung des Bundes an den Entschuldungsprogrammen der Länder sowie eine möglichst bürokratiearme Umset­zung des Sondervermögens Infrastruktur als geeignete Ins­trumente, die im Sinne einer Reformkaskade zuerst ange­gangen werden sollten. Grundsätzlich ist und bleibt eine kritische Überprüfung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen als mittelfristige Handlungsempfehlung gleichwohl rele­vant und letztlich auch dringend geboten. Derartige Reformen befreien die Kommunen jedoch nicht davon, künftig auch selbst nach Möglichkeiten zu suchen, um sparsam mit den ihnen zur Verfügung stehenden Haus­haltsmitteln umzugehen und diese effizient einzusetzen. Damit halten sie selbst einen Hebel zum Umgang mit der angespannten Finanzsituation in Händen. Bevor sie sich komplett aus einzelnen freiwilligen Leistungen oder ganzen Investitionsprojekten zurückziehen, sollte z. B. zunächst da­rüber nachgedacht werden, welche freiwilligen Bestandteile pflichtiger Aufgaben notwendig sind oder an welcher Stelle sich einzelne Verwaltungsbereiche besser verzahnen und auch digitalisieren lassen. Letztlich bleibt damit die Auflö­sung der prekären finanziellen Situation der Kommunen in Deutschland eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Län­dern und Gemeinden. 34 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.