8. Fazit Im vorliegenden Gutachten wurde die These untersucht, inwieweit die allgemeine Finanzausstattung der Kommunen hinreichend im Sinne einer Erreichung des im Grundgesetz formulierten Leitbildes gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet ist. Aus diesem Grund wurden in der Analyse die kommunalen Einnahmen den Ausgaben im Zeitverlauf gegenübergestellt, die Verschuldung der Städte, Landkreise und Gemeinden in ihrer regionalen Verteilung problematisiert und zudem die Entwicklung von fiskalischen Disparitäten in der kommunalen Landschaft analysiert. Die Zusammenschau aus Einnahmen- und Ausgabenseite führt zu dem Schluss, dass die allgemeine Finanzausstattung der Kommunen aufgrund einer unterdurchschnittlichen Einnahmenbasis bei wachsenden Aufgaben- und Ausgabenbelastungen aktuell und auch perspektivisch als unzureichend bezeichnet werden muss. Hinzu kommt, dass sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten die Heterogenität in der kommunalen Finanzsituation in manchen fiskalischen Variablen verschärft hat und die Schere zwischen finanzstärkeren und finanzschwächeren Kommunen in Deutschland dementsprechend auseinandergegangen ist. Ändert sich an der gegenwärtigen Finanzierungsstruktur nichts, dürfte sich diese haushalterische Heterogenität im interkommunalen als auch interregionalen Vergleich in den kommenden Jahren weiter verschärfen. Dies wird die Kommunen jedoch erheblich dabei einschränken, sowohl ihren Beitrag zu gleichwertigeren Lebensverhältnissen zu leisten als auch ihren Transformationsaufgaben gerecht zu werden. Selbst der Abbau bestehender Infrastrukturrückstände dürfte damit zunehmend schwieriger werden. Aus diesen Befunden wurden Reformempfehlungen abgeleitet, die geeignet scheinen, die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen zu mindern. Als Fazit lässt sich festhalten, dass weitergehende Reformen am System der kommunalen Einnahmen, wie etwa eine Reform der Gewerbesteuer oder eine stärkere Berücksichtigung der Kommunen bei der Verteilung der Gemeinschaftssteuern, zwar wünschenswert, politisch aber nur schwer und vor allem nicht kurzfristig umzusetzen sein dürften. Um die Kommunen dennoch kurzfristig zu entlasten, erscheinen die Übernahme von Soziallasten durch den Bund, eine Beteiligung des Bundes an den Entschuldungsprogrammen der Länder sowie eine möglichst bürokratiearme Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur als geeignete Instrumente, die im Sinne einer Reformkaskade zuerst angegangen werden sollten. Grundsätzlich ist und bleibt eine kritische Überprüfung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen als mittelfristige Handlungsempfehlung gleichwohl relevant und letztlich auch dringend geboten. Derartige Reformen befreien die Kommunen jedoch nicht davon, künftig auch selbst nach Möglichkeiten zu suchen, um sparsam mit den ihnen zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln umzugehen und diese effizient einzusetzen. Damit halten sie selbst einen Hebel zum Umgang mit der angespannten Finanzsituation in Händen. Bevor sie sich komplett aus einzelnen freiwilligen Leistungen oder ganzen Investitionsprojekten zurückziehen, sollte z. B. zunächst darüber nachgedacht werden, welche freiwilligen Bestandteile pflichtiger Aufgaben notwendig sind oder an welcher Stelle sich einzelne Verwaltungsbereiche besser verzahnen und auch digitalisieren lassen. Letztlich bleibt damit die Auflösung der prekären finanziellen Situation der Kommunen in Deutschland eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. 34 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
Druckschrift
Kommunale Grundfinanzierung : für starke Kommunen und gerechte Lebensverhältnisse
Entstehung
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten