Hohe Kassenkreditbestände gelten gemeinhin als Indikator für eine angespannte Haushaltssituation(Deutsche Bundesbank 2021). Dies ist insofern gut nachvollziehbar, als dass der Kassenkredit dem Überziehungskredit der privaten Haushalte ähnelt und auf Liquiditätsprobleme in der Gestalt hindeutet. Das heißt, dass laufende Verpflichtungen ohne entsprechende Brückenfinanzierungen nicht termingerecht bedient werden könnten. Im übertragenen Sinn bedeutet dies, dass Kommunen mit hohen Kassenkreditbeständen zum Teil dauerhaft„in den Dispo gerutscht“ sind und sich aus eigener Kraft nur schwer daraus befreien können. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass es in der Vergangenheit immer wieder sogenannte Altschuldenprogramme gab, mit denen die Kassenkreditlast der Kommunen auf die jeweiligen Länder übertragen wurde. Dazu gehörte zuletzt etwa die sogenannte Hessenkasse (Boddenberg 2020). Auch Rheinland-Pfalz und das Saarland haben in der jüngeren Vergangenheit entsprechende Entschuldungsprogramme aufgelegt, um ihre Kommunen zu entlasten(Landesregierung Rheinland-Pfalz 2024; Drammeh 2018). Anfang 2025 hat nun auch das Land NordrheinWestfalen einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Entschuldung der Kommunen vorgelegt(Landtag NRW 2025). Abschließend lässt sich somit festhalten, dass angesichts ihres relativen Anteils an der gesamtstaatlichen Schuldenlast die Schulden der Kommunen zunächst wenig Anlass zur Sorge zu geben scheinen. Dass die langfristigen Kreditschulden in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, verweist auf die Investitionstätigkeit der Kommunen. Problematisch sind vielmehr die hohen Kassenkreditbestände, die sich in wenigen Bundesländern konzentrieren und am aktuellen Rand wieder ansteigen. Die betroffenen Länder – Saarland, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen – haben zuletzt jedoch eigene Programme zur Übernahme dieser„Altschulden“ aufgelegt. Zu einer Beteiligung des Bundes an diesen Programmen ist es bislang gleichwohl noch nicht gekommen. 2.6 Öffnet sich die Schere der finanziellen Leistungsfähigkeit? Das vorliegende Gutachten widmet sich auch der Frage, wie sich die Verteilung der fiskalischen Leistungsfähigkeit der Kommunen im Zeitverlauf entwickelt hat. Immer wieder findet sich in der öffentlichen Debatte das Argument, dass die Schere zwischen finanzschwachen und finanzstarken Kommunen weiter auseinandergehen würde(GStB RP 2019; Brand 2015; Garcia et al. 2020). Um diese Frage näher zu untersuchen, werden im Folgenden gängige Ungleichheitsmaße für eine Reihe zentraler Fiskalvariablen über einen längeren Zeitverlauf analysiert. Die betrachteten Maße zur Bewertung von Ungleichverteilung sind das Verhältnis des 90. und des 10. Perzentils der Verteilung(P90/10) sowie der Gini-Koeffizient. Zum besseren Verständnis des P90/10-Verhältnisses stelle man sich eine Gruppe von 100 Gemeinden vor, die aufsteigend nach der Höhe ihrer Verschuldung aufgereiht werden. Das P90/10-Verhältnis drückt nun aus, um wie viel höher die Verschuldung der Gemeinde auf Platz 90(90. Perzentil) ist als die Verschuldung der Gemeinde auf Platz 10(10. Perzentil). Beträgt das Verhältnis beispielsweise 5, so ist die Gemeinde des 90. Perzentils fünf Mal so hoch verschuldet wie die Kommune des 10. Perzentils. Ein Anstieg dieses Maßes würde auf das oben als Hypothese eingeführte Auseinandergehen der Schere hinweisen. Das zweite betrachtete Standardmaß zur Messung der Ungleichheit einer Verteilung ist der Gini-Koeffizient. Er kann Werte zwischen 0 und 1 annehmen. Je höher der Wert, umso stärker ist die gemessene Ungleichheit ausgeprägt(DIW o. J.; Heinemann 2008). Analysiert werden die Fiskalvariablen„soziale Leistungen“, „Sachinvestitionen“,„Verschuldung“ und„Liquiditätskredite“ des„Wegweiser Kommune“. Die Datenbank stellt basierend auf der amtlichen Kassenstatistik vergleichbare Daten für Tab. 2 Entwicklung regionaler Disparitäten bei kommunaler Verschuldung soz. Leistungen* Sachinvestitionen** Verschuldung** Liquiditätskredite** 2006 2014 2022 Gini P90/10 Mittel Gini P90/10 Mittel Gini P90/10 Mittel Euro pro Euro pro Euro pro Einwohner_in Einwohner_in Einwohner_in 0,25 4,55 368 0,27 4,98 495 0,26 4,93 670 0,34 5,02 257 0,38 6,82 302 0,36 5,60 475 0,42 9,96 829 0,48 16,79 981 0,49 20,69 957 0,58 37,56 126 0,57 38,00 268 0,63 82,19 162 * Soziale Leistungen – Ungleichheitsmaße berechnet auf Ebene der Kreise(als Summe der Kreise und aller kreisangehörigen Gemeinden) und kreisfreien Städte(N=369). Werte zur Berechnung: Euro pro Einwohner_in. ** Sachinvestitionen, Verschuldung und Liquiditätskredite – Ungleichheitsmaße berechnet auf Ebene der Gemeinden und Städte mit mehr als 5.000 Einwohner_innen(ohne Kreise)(N=3092). Quelle: Eigene Berechnungen, Datenquelle: Kommunale Haushaltsdaten aus dem Datenportal„Wegweiser Kommune“. Kommunale Grundfinanzierung 15
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Kommunale Grundfinanzierung : für starke Kommunen und gerechte Lebensverhältnisse
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