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Kommunale Grundfinanzierung : für starke Kommunen und gerechte Lebensverhältnisse
Entstehung
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len zu wollen(MDR 2025). Der zum Redaktionsschluss die­ser Studie vorliegende Gesetzesentwurf überlässt die kon­krete Mittelverteilung aber den Ländern(Deutscher Bun­destag 2025). Aus Sicht der Kommunen ist es zentral, dass die Länder ei­nen möglichst großen Teil mit möglichst wenigen Auflagen durchreichen etwa als allgemeine Investitionszuwendun­gen über die kommunalen Finanzausgleichssysteme der Länder. Angesichts der enormen Investitionsherausforde­rungen muss darüber hinaus angemerkt werden, dass die Mittel jedoch kaum ausreichen werden, um bestehende In­frastrukturrückstände abzubauen und künftige Transforma­tionsherausforderungen zu meistern. Vielmehr ist ange­sichts der aktuell dramatischen Finanzlage der Kommunen zu befürchten, dass die zusätzlichen Bundesmittel vor al­lem dazu genutzt werden, um das gegenwärtige Niveau der kommunalen Investitionen zumindest annähernd zu halten(Borghorst et al. 2025). An darüber hinausgehenden Expertenvorschlägen für In­vestitionsfonds des Bundes mangelte es zuletzt nicht (Geißler 2021). Auch der Sachverständigenrat zur Begut­achtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung(SVR) hat sich in seinem Jahresgutachten 2024 für die Bildung eines Infrastrukturfonds für den Bereich der Verkehrsinfrastruktur ausgesprochen(SVR 2024). Während sich die Bildung von Sondervermögen in Bundes- oder Landeshaushalten dem Kritikpunkt geringerer Haushaltstransparenz ausgesetzt sieht(Bundesrechnungshof 2023), hat dieses haushalteri­sche Werkzeug den Vorteil, dass es die Mittel dauerhaft der alternativen, gegebenenfalls eher kurzfristig orientierten konsumtiven Mittelverwendung im Bundeshaushalt ent­zieht. Ein Beispiel dafür ist das auslaufende Kommunalin­vestitionsfördergesetz, über das der Bund in den vergange­nen Jahren vermittelt über die Länder finanzschwachen Kommunen insgesamt 7 Milliarden Euro an Investitionsför­dermitteln zur Verfügung gestellt hat(Bundesministerium der Finanzen 2025c, 2025d). Diese Fördermittel speisten sich ebenfalls aus einem entsprechenden Sondervermögen des Bundes(Bundesrechnungshof 2023). Bewertung Kommunale Infrastrukturfonds zur Durchführung drin­gend benötigter Investitionen sind auf Landesebene bereits gängig. Auch auf Bundesebene gehören Son­dervermögen schon lange zum Standardrepertoire in der Haushaltsführung gegenwärtig existieren beim Bund insgesamt 29 davon, darunter das Sondervermö ­gen Bundeswehr, der Klima- und Transformations­fonds, der Fonds zum Kinderbetreuungsaufbau oder eben der Kommunalinvestitionsförderungsfonds(Bun­desrechnungshof 2023). Da die Notwendigkeit der Un ­terstützung gerade finanzschwacher Kommunen in ih­rer Investitionstätigkeit mittlerweile allgemein aner­kannt ist, ist das Sondervermögen Infrastruktur der neuen Bundesregierung ein richtiges Signal. Aktuell werden die technischen Details zur Abwicklung des Sondervermögens ausgehandelt. Vor diesem Hinter­grund können drei zentrale Empfehlungen gegeben werden: (1) Die Verteilung der Mittel auf die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel führt zwar einerseits dazu, dass die bedürftigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen ei­nen guten Teil der Mittel erhalten werden. Gleiches gilt allerdings auch für die steuerkräftigen Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg. Die Kommunen in den ostdeutschen Bundesländern, aber auch in Rhein­land-Pfalz, dem Saarland und Teilen Hessens sollten abweichend vom Königsteiner Schlüssel relativ stärker berücksichtigt werden. Sie verfügen über eine im Schnitt relativ geringe Steuerkraft und sind angesichts der notwendigen Investitionen in besonderer Weise auf Hilfe angewiesen. (2) Innerhalb der Bundesländer müssen die Mittel ­rokratiearm an die Kommunen weitergereicht werden. Dies spricht gegen zusätzliche Förderprogramme. Denkbar wäre aber zum Beispiel eine Auszahlung als allgemeine Investitionszuweisungen im Rahmen der kommunalen Finanzausgleichssysteme oder als soge­nannte Förderbudgets(siehe folgender Abschnitt). (3) Das Sondervermögen Infrastruktur löst nicht das Problem der strukturellen Unterfinanzierung der Kom­munen in Deutschland. Außerdem erscheinen die in Aussicht gestellten Mittel mit Blick auf die gegenwär­tig drohende Investitionszurückhaltung, auf die Höhe bestehender Investitionsrückstände bzw. transformati­ver Investitionsherausforderungen unzureichend. Die Länder sollten darum einen möglichst großen Teil der Mittel an die Kommunen weitergeben und den zusätz­lichen Verschuldungsspielraum aufgrund der Reform der Schuldenbremse dazu nutzen, ihre Investitionen bzw. die ihrer Kommunen zu stärken. Eine Option soll­te darüber hinaus die Fortführung und gegebenenfalls auch Aufstockung des Sonderfonds zum Kommunal­investitionsfördergesetz des Bundes sein, mit dem in den letzten Jahren gute Erfahrungen gemacht worden sind(Bundesministerium der Finanzen 2025b). 32 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.