len zu wollen(MDR 2025). Der zum Redaktionsschluss dieser Studie vorliegende Gesetzesentwurf überlässt die konkrete Mittelverteilung aber den Ländern(Deutscher Bundestag 2025). Aus Sicht der Kommunen ist es zentral, dass die Länder einen möglichst großen Teil mit möglichst wenigen Auflagen durchreichen – etwa als allgemeine Investitionszuwendungen über die kommunalen Finanzausgleichssysteme der Länder. Angesichts der enormen Investitionsherausforderungen muss darüber hinaus angemerkt werden, dass die Mittel jedoch kaum ausreichen werden, um bestehende Infrastrukturrückstände abzubauen und künftige Transformationsherausforderungen zu meistern. Vielmehr ist angesichts der aktuell dramatischen Finanzlage der Kommunen zu befürchten, dass die zusätzlichen Bundesmittel vor allem dazu genutzt werden, um das gegenwärtige Niveau der kommunalen Investitionen zumindest annähernd zu halten(Borghorst et al. 2025). An darüber hinausgehenden Expertenvorschlägen für Investitionsfonds des Bundes mangelte es zuletzt nicht (Geißler 2021). Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung(SVR) hat sich in seinem Jahresgutachten 2024 für die Bildung eines Infrastrukturfonds für den Bereich der Verkehrsinfrastruktur ausgesprochen(SVR 2024). Während sich die Bildung von Sondervermögen in Bundes- oder Landeshaushalten dem Kritikpunkt geringerer Haushaltstransparenz ausgesetzt sieht(Bundesrechnungshof 2023), hat dieses haushalterische Werkzeug den Vorteil, dass es die Mittel dauerhaft der alternativen, gegebenenfalls eher kurzfristig orientierten konsumtiven Mittelverwendung im Bundeshaushalt entzieht. Ein Beispiel dafür ist das auslaufende Kommunalinvestitionsfördergesetz, über das der Bund in den vergangenen Jahren – vermittelt über die Länder – finanzschwachen Kommunen insgesamt 7 Milliarden Euro an Investitionsfördermitteln zur Verfügung gestellt hat(Bundesministerium der Finanzen 2025c, 2025d). Diese Fördermittel speisten sich ebenfalls aus einem entsprechenden Sondervermögen des Bundes(Bundesrechnungshof 2023). Bewertung Kommunale Infrastrukturfonds zur Durchführung dringend benötigter Investitionen sind auf Landesebene bereits gängig. Auch auf Bundesebene gehören Sondervermögen schon lange zum Standardrepertoire in der Haushaltsführung – gegenwärtig existieren beim Bund insgesamt 29 davon, darunter das Sondervermö gen Bundeswehr, der Klima- und Transformationsfonds, der Fonds zum Kinderbetreuungsaufbau oder eben der Kommunalinvestitionsförderungsfonds(Bundesrechnungshof 2023). Da die Notwendigkeit der Un terstützung gerade finanzschwacher Kommunen in ihrer Investitionstätigkeit mittlerweile allgemein anerkannt ist, ist das Sondervermögen Infrastruktur der neuen Bundesregierung ein richtiges Signal. Aktuell werden die technischen Details zur Abwicklung des Sondervermögens ausgehandelt. Vor diesem Hintergrund können drei zentrale Empfehlungen gegeben werden: (1) Die Verteilung der Mittel auf die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel führt zwar einerseits dazu, dass die bedürftigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen einen guten Teil der Mittel erhalten werden. Gleiches gilt allerdings auch für die steuerkräftigen Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg. Die Kommunen in den ostdeutschen Bundesländern, aber auch in Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Teilen Hessens sollten abweichend vom Königsteiner Schlüssel relativ stärker berücksichtigt werden. Sie verfügen über eine im Schnitt relativ geringe Steuerkraft und sind angesichts der notwendigen Investitionen in besonderer Weise auf Hilfe angewiesen. (2) Innerhalb der Bundesländer müssen die Mittel bü rokratiearm an die Kommunen weitergereicht werden. Dies spricht gegen zusätzliche Förderprogramme. Denkbar wäre aber zum Beispiel eine Auszahlung als allgemeine Investitionszuweisungen im Rahmen der kommunalen Finanzausgleichssysteme oder als sogenannte Förderbudgets(siehe folgender Abschnitt). (3) Das Sondervermögen Infrastruktur löst nicht das Problem der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen in Deutschland. Außerdem erscheinen die in Aussicht gestellten Mittel mit Blick auf die gegenwärtig drohende Investitionszurückhaltung, auf die Höhe bestehender Investitionsrückstände bzw. transformativer Investitionsherausforderungen unzureichend. Die Länder sollten darum einen möglichst großen Teil der Mittel an die Kommunen weitergeben und den zusätzlichen Verschuldungsspielraum aufgrund der Reform der Schuldenbremse dazu nutzen, ihre Investitionen bzw. die ihrer Kommunen zu stärken. Eine Option sollte darüber hinaus die Fortführung und gegebenenfalls auch Aufstockung des Sonderfonds zum Kommunalinvestitionsfördergesetz des Bundes sein, mit dem in den letzten Jahren gute Erfahrungen gemacht worden sind(Bundesministerium der Finanzen 2025b). 32 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
Druckschrift
Kommunale Grundfinanzierung : für starke Kommunen und gerechte Lebensverhältnisse
Entstehung
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten