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Frühe Ungleichheiten : Zugang zu Kindertagesbetreuung aus bildungs- und gleichstellungspolitischer Perspektive
Entstehung
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5.2 UNGEDECKTE KITA-BEDARFE UND ERWERBSWÜNSCHE NACH SOZIOÖKO­NOMISCHEN UND-DEMOGRAFISCHEN MERKMALEN DER FAMILIE Im nächsten Schritt werden ergänzend sozioökonomische und-demografische Merkmale der Familien in die Analyse von Erwerbswünschen der Mütter miteinbezogen. Die Analysen fokussieren sich dabei auf Mütter, die trotz Be­darfs keinen Kita-Platz für ihr Kind nutzen. Diese Analy­sen lassen Aussagen darüber zu, in welchen Gruppen Er­werbspotenziale möglicherweise durch fehlende Kita-Plät­ze nicht genutzt werden können. Darüber hinaus kann da­durch nachvollzogen werden, ob die in Kapitel 4 aufge­­zeigten Kita-Gaps sozioökonomische und-demografische Ungleichheiten in der Vereinbarkeit von Familien- und Er­werbsleben verstärken könnten(vgl. auch Kapitel 5.3). In Tabelle 1 zeigt sich, dass in der Gruppe der Mütter mit ungedeckten Betreuungsbedarfen die Erwerbsquoten bei Alleinerziehenden, Müttern in armutsgefährdeten Haushalten und Müttern aus Haushalten, in denen über­wiegend kein Deutsch gesprochen wird, signifikant gerin­ger ausfallen als in den jeweiligen Vergleichsgruppen. Rund jede vierte Mutter ist hier trotz ungedeckten Be­treuungsbedarfs erwerbstätig, während die Erwerbstätigen­quote in den Vergleichsgruppen zwischen 43 und 47 Prozent liegt. Dies könnte unter anderem daran liegen, dass diese Mütter weniger auf andere Betreuungsmöglichkeiten(wie Betreuung durch das andere Elternteil, Großeltern, Bekann­te oder bezahlte Betreuungshilfen) zurückgreifen können. Darüber hinaus haben nicht erwerbstätige Mütter aus potenziell benachteiligten Haushalten, die zeitgleich auch die größten ungedeckten Bedarfe aufweisen, insgesamt we­niger die Absicht, wieder in das Erwerbsleben einzusteigen: So wollen 79 Prozent der nicht erwerbstätigen Mütter aus Haushalten, die überwiegend kein Deutsch zu Hause spre­chen, und 85 Prozent der nicht erwerbstätigen Mütter aus armutsgefährdeten Haushalten, wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, im Vergleich zu 91 bzw. 92 Prozent in den Refe­renzgruppen. Die Erwerbsintentionen gestalten sich zudem bei diesen Müttern signifikant langfristiger als in den Ver­gleichsgruppen, das heißt, sie wollen seltener sofort, son­dern eher in naher Zukunft erwerbstätig sein. Insgesamt liegt der Anteil der Mütter, die nicht erwerbstätig sind und einen Erwerbswunsch haben, jedoch bei den armutsgefähr­deten Haushalten und den Alleinerziehenden signifikant über dem von Müttern in nicht armutsgefährdeten Haushal­ten bzw. Paarhaushalten. Dies ist auf den hohen Anteil der nicht erwerbstätigen Mütter in diesen Gruppen zurückzu­führen, wodurch in diesen Gruppen trotz der geringeren Erwerbsintentionen unter den nicht erwerbstätigen Müttern insgesamt ein großes Erwerbspotenzial besteht(vgl. auch Kapitel 5.3). Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine bessere Bedarfsdeckung zu höheren Erwerbsinten­tionen dieser Frauen führen würde. Betrachtet man den Anteil der Mütter mit Erwerbs­wunsch innerhalb der Gruppe von nicht erwerbstätigen al­leinerziehenden Müttern oder Müttern aus Familien ohne Studienabschluss ist dieser mit rund 90 Prozent ähnlich stark ausgeprägt wie in Paarfamilien oder Familien, bei de­nen mindestens ein Elternteil einen Studienabschluss hat. Darüber hinaus sind kaum Unterschiede im gewünsch­ten Erwerbsumfang der Mütter mit Erwerbswunsch zu be­obachten. Für Mütter aus armutsgefährdeten Familien und Alleinerziehende liegt er allerdings sogar um zwei bzw. fünf Wochenarbeitsstunden über dem von Müttern aus nicht armutsgefährdeten Familien oder Paarhaushalten. Zusammenfassend zeigt sich damit, dass die Erwerbs­beteiligung bei potenziell sozioökonomisch und-demo­grafisch benachteiligten Familien mit ungedeckten Bedar­fen signifikant geringer ist, teilweise jedoch auch die Er­werbswünsche schwächer ausgeprägt und langfristiger an­gelegt sind. 8 5.3 MÖGLICHE ERWERBSPOTENZIALE DURCH KITA-BEDARFSDECKUNG Abschätzungen zum möglichen Erwerbspotenzial durch eine bessere Deckung des Kita-Bedarfs können unter ge­wissen Annahmen auf Basis der vorangegangenen Analy­sen getroffen werden. Die zu erwartenden Erwerbsreaktio­nen werden anhand repräsentativer Befragungen aus den abgefragten Betreuungs- und Erwerbswünschen der Jahre 2018 bis 2020 abgeleitet. Auch in diesem Abschnitt bezie­hen sich die dargestellten Veränderungen in der Erwerbs­tätigkeit ausschließlich auf Mütter von Kindern im Alter von ein bis unter drei Jahren, da hier die ungedeckten Be­darfe besonders hoch sind und bisherige Studien zeigen, dass hauptsächlich Mütter ihre Erwerbstätigkeit an die Bil­dungs- und Betreuungssituation der Kinder anpassen. In Szenario 1 wird angenommen, dass für jede Familie mit Betreuungsbedarf und Kind im Alter von ein bis unter drei Jahren ein passender Kita-Platz geschaffen und damit der ungedeckte Bedarf für alle Kinder in dieser Altersgrup­pe geschlossen werden kann(in Analogie zu Bach et al. 2020, welche ein solches Szenario für den Ausbau der ganztägigen Betreuung für Grundschulkinder annehmen). Weiterhin wird angenommen, dass Mütter unter dieser Vo­raussetzung im erwünschten Umfang und zum geäußerten Zeitpunkt eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Im konservativeren Szenario 2 werden zusätzlich die Gründe einer Nichtinanspruchnahme(vgl. Kapitel 6 für eine ausführliche Diskussion der Gründe für die Kita­Gaps) berücksichtigt. Dabei wird angenommen, dass ledig­lich Mütter ihre Erwerbstätigkeit ausweiten, die als Vo­raussetzung für eine Kita-Nutzung Gründe auf der Angebot­sseite nennen, also etwa eine Kita nutzen wür­den, wenn sie einen Platz angeboten bekommen hätten, wohnortnahe Angebote bestehen würden oder die Betreu­8 Auch für Mütter mit Kindern, die eine Kita in Anspruch nehmen, sind diese Unterschiede in den Erwerbsquoten nach der zu Hause über­wiegend gesprochenen Sprache und der Armutsgefährdung zu beobachten(ohne Abbildung). Dies könnte darauf hindeuten, dass sich die geringeren Erwerbsintentionen für diese Gruppen auch in der Erwerbsbeteiligung widerspiegeln, wenn Betreuungslücken geschlossen werden. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 29