7 SCHLUSSFOLGERUNGEN AUS BILDUNGS- UND GLEICHSTELLUNGSPOLITISCHER SICHT Schon seit vielen Jahren weisen unterschiedliche wissenschaftliche Studien auf sozioökonomische und-demografische Unterschiede der Kita-Nutzung in Deutschland hin. Auch durch den massiven Kita-Ausbau und die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab dem zweiten Lebensjahr im Jahr 2013 hat sich daran kaum etwas verändert. Für Kinder im Alter zwischen ein und unter drei Jahren sind diese Nutzungsunterschiede besonders ausgeprägt: Kinder aus armutsgefährdeten Familien, Familien, in denen überwiegend kein Deutsch gesprochen wird, Familien ohne akademischen Hintergrund und Familien, in denen die Mutter nicht erwerbstätig ist, sind in KitaNutzungen deutlich unterrepräsentiert. Liegen mehrere Merkmale vor, die auf eine potenzielle Benachteiligung hinweisen, belaufen sich die Unterschiede in diesen Altersgruppen auf einen Faktor von 1:4, wonach nur zehn Prozent der Kinder einen Kita-Platz nutzen, und 40 Prozent der Eltern noch einen Bedarf haben, der nicht gedeckt ist. Für Kinder aus Familien, in denen überwiegend kein Deutsch gesprochen wird, und Kinder aus armutsgefährdeten Familien sind bedeutende Unterschiede in der Nutzung auch für ältere Kinder im Kita-Alter zu beobachten. Diese Unterschiede sind auch gerade vor dem Hintergrund relevant, dass der Bund spezifische Programme für bestimmte Kinder und Familien fördert, die aber nur dann den Kindern zugute kommen, wenn sie auch tatsächlich eine Kita besuchen. Hier ist beispielsweise an das Programm der „Sprach-Kitas“(Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2023a) zu denken. Außerdem hat sich die gegenwärtige Regierungskoalition darauf verständigt, die Chancen für alle Kinder gleichwertig auszugestalten, in ihrem Koalitionsvertrag ist ein eigener Abschnitt zur„Bildung und Chancen für alle“ ausgewiesen(Die Bundesregierung 2021: 74). Auch der Nationale Aktionsplan„Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ sieht eine Stärkung der frühen Bildung und Betreuung für Kinder(Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2023b: 39ff.) aus armutsgefährdeten und tatsächlich von Armut betroffenen Familien vor. Einige der im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen können jedoch nur dann Kinder aus armutsgefährdeten Haushalten unterstützen, wenn deren Betreuungswünsche gedeckt werden können. Hervorzuheben ist, dass Ungleichheiten in der Nutzung von Angeboten der frühen Bildung und Betreuung in Kitas nur zu einem geringen Teil auf Unterschiede in den Betreuungswünschen der Familien zurückzuführen sind. Insbesondere Betreuungswünsche der Familien, deren Kinder in Kitas unterrepräsentiert sind, werden nicht erfüllt, wodurch in diesen Familien hohe ungedeckte Bedarfe bestehen: Während insgesamt etwa jede fünfte Familie mit Kindern zwischen ein und unter drei Jahren keinen Betreuungsplatz trotz Bedarfs hat, ist es unter den armutsgefährdeten Haushalten etwa jede dritte Familie. In Familien, in denen überwiegend nicht Deutsch gesprochen wird, haben sogar etwa 40 Prozent einen ungedeckten Bedarf. Die Gründe für die fehlende Bedarfsdeckung in diesen Familien sind vielfältig und liegen sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite. Insgesamt deutet vieles darauf hin, dass diese Familien den Nutzen eines KitaPlatzes als geringer einschätzen und sowohl bei der Suche nach Kita-Plätzen größere Hürden wahrnehmen als auch auf Angebote treffen, die weniger ihren spezifischen Bedarfen entsprechen. So empfinden sie die Suche nach KitaPlätzen als schwieriger und bemängeln häufiger fehlende, wohnortnahe Betreuungsangebote sowie fehlende Ganztagsangebote. Die Ungleichheiten in der Bedarfsdeckung haben weitreichende Implikationen – sowohl aus bildungs- als auch aus gleichstellungspolitischer Perspektive. Auch vor dem Hintergrund der gesetzlich festgehaltenen Funktion und Aufgabe von Kitas sind diese Ungleichheiten kritisch zu hinterfragen. Unabhängig davon ist der Befund, dass von ungedeckten Bedarfen gerade Kinder betroffen sind, die besonders von einer Kita-Nutzung profitieren könnten, zu diskutieren, da dadurch nicht alle Potenziale der frühen Kindheit ausgeschöpft werden und die Teilhabechancen von Kindern bereits in den ersten Lebensjahren ungleich verteilt sind. Aus gleichstellungspolitischer Sicht zeigen die Analysen darüber hinaus, dass neun von zehn der derzeit nicht erwerbstätigen Mütter mit ungedecktem Betreuungsbedarf und Kindern im Alter von ein bis unter drei Jahren einen Erwerbswunsch haben. Eine vollständige Bedarfsdeckung könnte so – unter bestimmten Annahmen – zu einer Steigerung der gesamten Erwerbsquote von Müttern mit Kindern im Alter von ein bis unter drei Jahren um rund sieben bis elf Prozentpunkte führen, überwiegend in(erweiterten) Teilzeittätigkeiten. Dabei ist festzuhalten, dass die Erwerbsintentionen unter potenziell sozioökonomisch und-demografisch benachteiligten Müttern mit fehlender Bedarfsdeckung vorhanden sind, wenn auch diese etwas geringer und langfristiger als in den Vergleichsgruppen ausfallen. Da die Mütter aus potenziell benachteiligten Gruppen jedoch besonders häufig ungedeckte Bedarfe und geringe Erwerbsquoten aufweisen, ergeben sich insbesondere unter diesen erhebliche Erwerbspotenziale, die durch eine höhere Bedarfsdeckung gehoben werden könnten. Aus den Analysen dieser Studie lassen sich somit zahlreiche Ansatzpunkte ableiten, den Ursachen von Kita-Gaps zu FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 41
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Frühe Ungleichheiten : Zugang zu Kindertagesbetreuung aus bildungs- und gleichstellungspolitischer Perspektive
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