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Junge Straftäter:innen vor Gericht : Forschungs- und Reformbedarfe im Jugendstrafrecht
Entstehung
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5. Fazit Die Kunst wirksamer Jugendkriminalpolitik liegt darin, straf­fällige junge Menschen, insbesondere bei wiederholten Straftaten, auf dem Weg aus der Kriminalität durch ent­sprechende Maßnahmen zu unterstützen und nicht durch ein rein hartes Zugreifen diesen Prozess übermäßig zu be­hindern. Seit über 100 Jahren bietet das Jugendgerichtsge ­setz hierfür eine tragfähige und empirisch bewährte recht­liche Grundlage. Trotz wiederkehrender öffentlicher und politischer Debatten hat es im Kern populistischen Forde­rungen standgehalten: Weder wurde bislang die Strafmün­digkeitsgrenze gesenkt noch die Heranwachsenden aus seinem Anwendungsbereich herausgenommen oder die mög­lichen Sanktionen substanziell verschärft. In Zeiten, in denen nach härteren Strafen gerufen wird, dürfte auch dieses Festhalten am Status quo als Ausdruck von Fortschritt zu werten sein. Die Praxis hat sogar einen zu diesen Forderun ­gen diametral entgegengesetzten Weg eingeschlagen, werden doch seit Mitte der 1990er Jahre mehr als 70 Prozent, heute sogar mehr als 80 Prozent aller anklagefähigen Ver ­fahren gegen straffällige junge Menschen ohne weitere for ­melle Maßnahmen eingestellt. Dennoch besteht nach langer Zeit gesetzgeberischer Zu­rückhaltung erheblicher Reformbedarf. Dies betrifft nicht nur die Bereinigung des JGG von ideologischen Altlasten, wie der überkommenen Begriffe derschädlichen Neigungen undSchwere der Schuld, sondern auch die Beseitigung der Inkongruenz der Zielsetzung von Jugendarrest und Ju­gendarrestvollzug, die Aufhebung der Rechtsmittelbe­schränkung sowie die Überarbeitung der Vorschriften zur Vermögensabschöpfung. Bei der Diskussion um eine grundsätzlich zu begrüßende Entkriminalisierung der Be­förderungserschleichung ein typisches Jugenddelikt müssen die Interessen der jungen Menschen in unserer Gesellschaft besonders berücksichtigt werden. Denn eine Herabstufung desSchwarzfahrens zu einer Ordnungswid­rigkeit würde diese durch die zweifacheBestrafung(er­höhtes Beförderungsentgelt und Geldbuße) angesichts der vielfach prekären Einkommensverhältnisse in dieser Alters­gruppe besonders hart treffen. Die Grundlage für eine effektive Jugendkriminalpolitik liegt nicht in einer von Law& Order dominierten Politik des har­ten Durchgreifens, sondern im Ausbau sozialpädagogischer Hilfsangebote(siehe auch Lohrmann/Möller 2025: 194f.). Selbst bei wiederholt straffällig gewordenen jungen Men ­schen ruhen die Hoffnungen auf ein zukünftig rechtstreues Verhalten auf den Wirkungen der Sanktionen und damit in den allermeisten Fällen auf dem Erfolg sozialpädagogi­scher Hilfsmaßnahmen seien sie ambulant oder stationär während des Jugendstrafvollzugs. Um die Wirkungen der Sanktionen besser einordnen zu können, bedarf es dringend mehr kriminologischer Forschung. Dagegen bislang wenig erfolgversprechend sind neue Modellprojekte ohne empirische Wirksamkeitsüberprüfung. Entscheidend ist vielmehr eine verlässliche, personell und finanziell gut ausgestattete Jugend­hilfe: vor allem kontinuierlich verfügbare Hilfeangebote und ausreichend Heimunterbringungsplätze. Eine solide Fi­nanzierung dieser Strukturen im Haushalt mag politisch weniger attraktiv sein, ist jedoch der eigentliche Schlüssel zu nachhaltigem Erfolg. Junge Straftäter:innen vor Gericht 29