14 erlaubte(allen voran Irland), Budget-Überschüsse zu erzielen, so dass für das Jahr 2000 für den gesamten Euro-Bereich im Prinzip das Verschwinden des Finanzierungsdefizits festgestellt werden kann(Tabelle 2). Die Schuldenstandsquote wird allerdings noch längere Zeit über dem Stand der frühen siebziger Jahre sowie- für den Euro-Raum insgesamt- über dem für jedes Land geforderten Referenzwert von 60 vH liegen. Dies zeigt, dass für die Euro-Mitgliedsländer noch ein erheblicher Konsolidierungsbedarf existiert, der zwar in einer Phase der wirtschaftlichen Aufwärtsbewegungen keine übermäßigen Anstrengungen erfordert, jedoch in einem konjunkturellen Abschwung recht schnell wieder zu neuen Haushaltsungleichgewichten führen kann. Dies heißt: Konsolidierungsanstrengungen werden weiterhin erforderlich sein, allerdings ist offen und auch strittig, in welchem Tempo sich diese Konsolidierung vollziehen soll und ob die Anforderungen an alle Länder gleich sein sollen. 2.2 Das Ziel: Nachhaltige Haushaltspolitik in Europa Bereits die Vorbereitungsphase hatte massiven Einfluß auf die makroökonomischen Rahmendaten der potentiellen Teilnehmerstaaten der Währungsunion. In allen Länder wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, die Kriterien des Maastrichter Vertrages zu erfüllen. 8 Die Erfüllung der Bedingungen des Konvergenzprogrammes von Maastricht bedeutete- jeweils abhängig von der Ausgangslage- massive Veränderungen im Bereich der Fiskal-, Geld- und Einkommenspolitik, die schließlich die europäischen Institutionen zu einer positiven Beurteilung der Teilnahmefähigkeit veranlaßte. Auf dieser Entscheidungsgrundlage haben zum 1. Januar 1999 elf Mitgliedstaaten 9 der EU den Euro als einheitliche Europäische Währung eingeführt. 8 Dazu trug auch eine aktive Politik der kreativen Buchführung bei, die im Vorfeld der Währungsunion eine nicht unerheblich Rolle spielte(Kitterer und Wiese 1998: 29ff.). 9 Der Währungsunion beigetreten sind Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Irland, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Dänemark und Großbritannien hatten gemäß den vertraglichen Regelungen von ihrer Wahlmöglichkeit Gebrauch gemacht, der Währungsunion zunächst nicht beizutreten. Schweden hatte angekündigt, nicht sofort teilnehmen zu wollen, eine Option, die der Vertrag von Maastricht nicht vorsieht, die in formaler Hinsicht aber dadurch möglich wurde, dass dieses Land noch nicht dem Europäischen Währungssystem angehörte und damit das Wechselkurskriterium nicht erfüllte. Griechenland hat inzwischen die Konvergenzkriterien erfüllt und nimmt mit Beginn des Jahres 2001 ebenfalls an der Währungsunion teil. Für Mitgliedstaaten, die 1998 nicht die Voraussetzungen für die Einführung der Einheitswährung erfüllten, Schweden und zunächst Griechenland, müssen entsprechend der Konvergenzvorgaben von Artikel 122 Absatz 2(ex-Artikel 109 k Absatz 2) EG-Vertrag die Voraussetzungen für die Teilnahmen erneut geprüft werden. Mindestens einmal alle zwei Jahre bzw. auf Antrag eines Mitgliedstaats, für den eine Ausnahmeregelung gilt, legen dazu die Kommission und die Europäische Zentralbank (vormals das EWI) neue Konvergenzberichte über diese Mitgliedstaaten vor.
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