66 ckeln. Zwar schreibt der EG-Vertrag vor, dass die Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse betrachten und sie im Rat koordinieren sollen. Vorgesehen ist auch, jährlich auf Grundlage einer Empfehlung der Kommission die strategischen Grundlinien der Wirtschaftspolitik für die Union festzulegen. Eine wichtige Voraussetzung hierzu ist aber das Vorliegen einer einheitlichen und von allen geteilten Daten- und Analyse-Grundlage für den Euro-Raum. Auch hier hat die Europäische Union Neuland betreten und es ist in diesem Zusammenhang noch nicht klar ersichtlich, inwieweit es zu einer langfristig gültigen Annäherung der finanzpolitischen Ordnungsvorstellungen kommen wird. Gerade im Hinblick auf die Herstellung von Kompatibilität oder gar eine Annäherung von finanzpolitischen Ordnungsvorstellungen ist eine"Europäisierung" der politikorientierten Forschung von erheblichem Gewicht. Der Aufbau eines Systems der europäischen Politikberatung ist erst in den Anfängen und sollte zügig vorrangebracht werden. Ein guter Schritt hierzu ist die neue Begutachtungsform für das EU-Parlament. Dies ermöglicht zugleich die Schaffung von Transparenz im Rahmen einer vertieften europäischen(Fach-)Öffentlichkeit, die für die weitere wirtschaftspolitische Integration eine wesentliche Bedingung darstellt. 49 5.3 Zentralisierung der Finanzpolitik oder fiskalischer Föderalismus? Auch mit einer stärkeren europäischen Abstimmung und Koordination verbleibt die Finanzpolitik grundsätzlich in der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten, allerdings sind die Spielräume für eine eigene Gestaltung nationaler Finanzpolitik deutlich kleiner geworden. Mittelfristig wird die weitere Entwicklung der nationalen Finanzpolitik jedoch vor allem davon abhängen, inwieweit die Regelungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes tatsächlich dauerhaft greifen und auf lange Sicht die Politik des Haushaltsausgleichs sicherstellen werden. Dies ist keinesfalls gewährleistet, solange die nationalen Vorgaben keine entsprechenden Defizitregeln vorsehen. An den negativen Reaktionen an den Finanzmärkten und in der Öffentlichkeit läßt sich aber ablesen, dass auch durch die Märkte ein gewisser Druck auf die Mitgliedsländer zur Einhaltung der finanzpolitischen Grenzwerte ausgeübt wird. Deshalb ist es nicht von der Hand 49 Unionsweite Analysen und Prognosen im Auftrag des EU-Parlament werden nunmehr von einem Konsortium von sieben Forschungsinstitutionen vorgelegt(DIW, IfW, Prometeia, NIESR, ETLA, WiFo und OFCE).
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