54 stehenden Haushaltsungleichgewichte erneut verschärfen und die in einigen Mitgliedstaaten ohnehin hohen Schuldenstände noch besorgniserregender erscheinen lassen. Um einen Aufbau übermäßiger Schulden aus den Alterssicherungssystemen zu vermeiden, wäre dementsprechend eine erhebliche Verbesserung der derzeitigen Primärsalden erforderlich. Ein Aufschub der notwendigen politischen Gegenmaßnahmen würde in späteren Jahren umso größere Anpassungen erfordern. Wenn alle diese künftigen Lasten berücksichtigt werden, ist die Aufgabe der Konsolidierung noch weit größer, als dies in den jetzigen Sparmaßnahmen zum Ausdruck kommt. Gerade die Sozialsysteme sind dabei der größte Posten mit der stärksten Belastungsdynamik, ein langfristig tragfähiges staatliches Finanzierungssystem muß deshalb in diesem Bereich zu grundsätzlichen Korrekturen gelangen, die zum einen von den öffentlichen Haushalten (einschließlich Parafisci) getragen werden können, und zum andern mit den Erfordernissen des politisch-ökonomischen Systems kompatibel sind. 42 4.4 Zusätzliche flankierende Strukturreformen Wenngleich insgesamt solide öffentliche Finanzen die sich aus der Alterung der Bevölkerung ergebenden finanziellen Belastungen abmildern würden, erscheinen auch zusätzliche Reformen der öffentlichen Transfersysteme und des Beschäftigungssystems erforderlich. In diesen Zusammenhang gehört auch ein Abbau der Verzerrungen auf den Arbeitsmärkten der EU, die durch die hohe Abgabenlast und die negativen Anreize, Arbeit anzubieten und nachzufragen, entstanden sind. Hier spielt die effiziente Gestaltung der Rahmenbedingungen durch den Staat eine wesentliche Rolle. Die implizite Staatsverschuldung ist nicht zuletzt eine Folge der mangelnden Leistungsfähigkeit der Arbeitsmärkte. Deshalb wird es eine entscheidende Aufgabe sein, die Beschäftigungsintensität des ökonomischen Wachstums zu erhöhen. Die Sozialsysteme benötigen einen grundlegenden Umbau und dies nicht nur aus Gründen ihrer zunehmenden Unfinanzierbarkeit, sondern vor allem wegen ihrer strukturellen Wirkungen. Die meisten politikberatenden Institutionen- der 42 Möglich sind Reformen innerhalb der bestehenden Systeme(etwa Anpassung der Regelaltersgrenzen und der Rentenniveaus, Veränderung der Rentenansprüche gegenüber den umlagefinanzierten gesetzlichen Altersversorgungssystemen); möglich sind aber Ergänzungen der bestehenden Systeme um kapitalgedeckte Elemente unter Beteiligung des privaten Sektors. In einer Reihe von Mitgliedstaaten wird dieser Weg inzwischen eingeschlagen(Europäische Kommission 2000g).
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