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Finanzpolitik in EURO-Land : Sachstand und Steuerungsprobleme
Entstehung
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21 Überprüfung der jeweiligen Daten muß der Einfluß von Konjunkturschwan­kungen auf die Haushaltsentwicklung festgestellt werden(Konjunkturbereini­gung). Um den erforderlichen Handlungsspielraum festzustellen, muß eine angemessene konjunkturelle Haushaltskomponente für den Fall einen kon­junkturellen Abschwungs festgelegt werden. Deshalb sollen die Haushaltsziele so formuliert werden, dass die Mitgliedsländern sie auch in den erwarteten Abschwungphasen bewältigen können. Auch hier bewegt sich die Überwa­chungspolitik noch im Ungewissen, denn es gibt noch keine verläßlichen Er­fahrungswerte zum Konjunkturverhalten in der neuen Währungsunion. Da die einheitliche Geldpolitik sich auf die im gesamten Euro-Gebiet herrschende Konjunkturlage ausrichtet, ist noch nicht klar ersichtlich, ob Umfang und Volati­lität der Konjunkturschwankungen in der Währungsunion sich signifikant ver­ändern werden. Es ist auch noch nicht abzusehen, ob sich die Konjunkturemp­findlichkeit der Haushalte erheblich ändern wird. Möglicherweise führen die verschiedenen Reformstränge in der EU(Steuerreformen, Reformen der Sozi­alversicherungssysteme) zu einer geringeren Konjunkturempfindlichkeit, aller­dings wird sich dies erst längerfristig auf die Konjunkturempfindlichkeit der Haushalte auswirken. Dies spricht dafür, dass sich die Konjunkturempfindlich­keit der Haushalte in den kommenden Jahren(noch) nicht sehr verändern wird. 2.4 Nationale Verantwortlichkeiten noch nicht klar definiert Auf nationaler Ebene ist jeweils der Gesamtstaat gegenüber der Europäischen Union zur Einhaltung der Vorgaben verpflichtet. Dies bedeutet für Länder mit einem mehrstufigen Staatsaufbau- wie etwa Deutschland und Österreich- mit jeweiliger Haushaltsautonomie eine Klärung der innerstaatlichen Abgrenzung der Verpflichtungen(insbesondere im Fall von Sanktionen). Anders als in der Wirtschafts- und Währungsunion besteht im nationalen föderalen System der Finanzbeziehungen kein Haftungsausschluss, vielmehr ein weitreichender ver­tikaler wie horizontaler Finanzausgleich, der die Finanzkraft stark nivelliert und zudem dafür sorgt, dass auch Sonderbelastungen von der Solidargemein­schaft mitgetragen werden. Zur praktischen Umsetzung der innerstaatlichen Verpflichtungen muss deshalb zwischen den staatlichen Ebenen geklärt wer­den, nach welchen Kriterien die für das jeweilige Land insgesamt zulässige öffentliche Verschuldung und eventuelle Sanktionen der Union auf Gebiets­körperschaften und Sozialversicherungen aufzuteilen sind. Im Fall der Bun-