seekreis und der Region Stuttgart. Zudem wurde die Perspektive eines Vertreters oder einer Vertreterin eines überregionalen Trägers einbezogen. Auf dieser Grundlage wurden erste Erkenntnisse darüber gewonnen, wie Ganztagsschulen zur Förderung von mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen können. Gleichzeitig wird angestrebt, Debatten anzustoßen und Inhalte für(politische) Bildungs- und Beratungsmaßnahmen zu entwickeln, die politische Entscheidungsträger*innen in ihren Überlegungen unterstützen können. Die Ergebnisse liefern damit nicht nur wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse, sondern es werden ebenso praxisnahe Handlungsempfehlungen für Entscheidungsträger*innen und Bildungseinrichtungen abgeleitet. Darüber hinaus werden Perspektiven für zukünftige umfangreichere Anschlussprojekt- und Forschungsvorhaben veranschaulicht. Die Studie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Diskussion über die Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten in Deutschland. Sie bietet konkrete Impulse für die Qualifizierung von Fachkräften, die deren Perspektiven aufgreifen, und liefert erste Ansätze, wie Ganztagsschulen Bildungsgerechtigkeit fördern können. In diesem Bericht werden die Begriffe ,Bildungsgerechtigkeit‘ und ,Chancengleichheit‘ synonym verwendet, um die Diskussion verständlicher zu machen. Sie bietet konkrete Impulse für die Qualifizierung von Fachkräften, die deren Perspektiven aufgreifen, und liefert erste Ansätze, wie Ganztagsschulen Bildungsgerechtigkeit fördern können. Zudem knüpft die Studie an den Sammelband von Jungkamp und Pfafferott(2020) Ein ganzer Tag Ganztag – Auf der Suche nach Chancengleichheit der Friedrich-Ebert-Stiftung an, der eine umfassende Perspektive auf Ganztagsangebote und ihre Potenziale bietet. 2. Theoretischer Rahmen und Überblick über die Forschung – Welche Erkenntnisse liegen vor? 2.1 Rechtliche, begrifflich-theoretische Grundlagen und Hintergründe 2.1.1 Zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – Rechtliche Grundlage Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben alle Kinder der Grund schule, beginnend bei Klassenstufe 1, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, wie er auf Bundesebene im Achten Sozialgesetzbuch(SGB VIII) verankert ist. Stufenweise und sukzessive wird der Rechtsanspruch auf die weiteren Klassenstufen ausgebaut. In Baden-Württemberg, wie im Ganztagsförderungsgesetz(GaFöG) festgelegt, sieht die Umsetzung im Endausbau vor, dass jedes Kind in der Grundschule von der ersten bis zur vierten Klasse einen Anspruch auf ganztägige Förderung hat. Diese umfasst eine Betreuung von acht Stunden an fünf Werktagen pro Woche und gilt auch während der Schulferien, mit Ausnahme von bis zu vier Wochen. Es besteht keine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen. Der Rechtsanspruch bedeutet ferner nicht, dass jede Grundschule zwangsläufig zu einer Ganztagsschule wird. Vielmehr kann der Anspruch auch durch die Betreuung in einer Tageseinrichtung wie einem Hort, einem kommunalen Angebot oder einer privaten Einrichtung erfüllt werden(MKJS BW, 2024). Dies hängt von den örtlichen Bedarfen und Möglichkeiten ab. Strebt eine Grundschule den Status einer Ganztagsschule an, muss der Schulträger hierfür einen Antrag stellen. Laut Kul tusministerkonferenz gilt eine Schule dann als Ganztagsschule, wenn an mindestens drei Wochentagen ein Angebot von täglich mindestens sieben Zeitstunden, einschließlich Mittagessen, bereitgestellt wird. Wenngleich auf diese Weise in formal-organisatorischer Hinsicht Kriterien bzgl. der Organisation von Ganztagsschulen gegeben sind, so bleiben Fragen der konkreten Gestaltung des Unterrichts und der Betreuungsangebote weitgehend offen(Rahm et al., 2015, S. 16). 2.1.2 Ganztag, Ganztagsbetreuung, Ganztagsbildung – Begriffliche Annäherung Während im bildungspolitischen Kontext – und so auch auf den offiziellen Seiten des Kultusministeriums Baden-Würt tembergs – weitgehend von Ganztagsbetreuung gesprochen wird, finden sich im(wissenschaftlichen und öffentlichen) Diskurs auch die Begriffe ,Ganztag‘, ,Ganztagsbildung‘ oder ,ganztägige Bildung‘. Dabei gilt es jedoch Abgrenzungen vorzunehmen. So fokussiert der Begriff der ganztägigen Bildung eine Institutionalisierungsform, die „Bildung in ihrer Einheit aus Ausbildung und Identitätsbildung mittels Qualifikation und Partizipation ermöglichen soll“(Coelen, 2005, S. 57). Damit steht der Begriff im Ge gensatz zur Bildungsdebatte, die auf Lernleistung oder die Ganztag und Bildungsgerechtigkeit 5
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Ganztag und Bildungsgerechtigkeit : Ganztag und dessen Auswirkungen auf Bildungsgerchtigkeit aus der Perspektive von beteiligten Akteuren (GanzBiG) : eine explorative Studie im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung
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