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Ganztag und Bildungsgerechtigkeit : Ganztag und dessen Auswirkungen auf Bildungsgerchtigkeit aus der Perspektive von beteiligten Akteuren (GanzBiG) : eine explorative Studie im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung
Entstehung
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seekreis und der Region Stuttgart. Zudem wurde die Pers­pektive eines Vertreters oder einer Vertreterin eines überre­gionalen Trägers einbezogen. Auf dieser Grundlage wurden erste Erkenntnisse darüber gewonnen, wie Ganztagsschu­len zur Förderung von mehr Bildungsgerechtigkeit beitra­gen können. Gleichzeitig wird angestrebt, Debatten anzu­stoßen und Inhalte für(politische) Bildungs- und Bera­tungsmaßnahmen zu entwickeln, die politische Entscheidungsträger*innen in ihren Überlegungen unter­stützen können. Die Ergebnisse liefern damit nicht nur wis­senschaftlich fundierte Erkenntnisse, sondern es werden ebenso praxisnahe Handlungsempfehlungen für Entschei­dungsträger*innen und Bildungseinrichtungen abgeleitet. Darüber hinaus werden Perspektiven für zukünftige um­fangreichere Anschlussprojekt- und Forschungsvorhaben veranschaulicht. Die Studie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Dis­kussion über die Weiterentwicklung von Ganztagsangebo­ten in Deutschland. Sie bietet konkrete Impulse für die Qualifizierung von Fachkräften, die deren Perspektiven auf­greifen, und liefert erste Ansätze, wie Ganztagsschulen Bil­dungsgerechtigkeit fördern können. In diesem Bericht werden die Begriffe ,Bildungsgerechtig­keit und ,Chancengleichheit synonym verwendet, um die Diskussion verständlicher zu machen. Sie bietet konkrete Impulse für die Qualifizierung von Fachkräften, die deren Perspektiven aufgreifen, und liefert erste Ansätze, wie Ganztagsschulen Bildungsgerechtigkeit fördern können. Zudem knüpft die Studie an den Sammelband von Jung­kamp und Pfafferott(2020) Ein ganzer Tag Ganztag Auf der Suche nach Chancengleichheit der Friedrich-Ebert-Stif­tung an, der eine umfassende Perspektive auf Ganztagsan­gebote und ihre Potenziale bietet. 2. Theoretischer Rahmen und Überblick über die Forschung Welche Erkenntnisse liegen vor? 2.1 Rechtliche, begrifflich-theoretische Grund­lagen und Hintergründe 2.1.1 Zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung Rechtliche Grundlage Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben alle Kinder der Grund ­schule, beginnend bei Klassenstufe 1, einen Rechtsan­spruch auf Ganztagsbetreuung, wie er auf Bundesebene im Achten Sozialgesetzbuch(SGB VIII) verankert ist. Stufen­weise und sukzessive wird der Rechtsanspruch auf die wei­teren Klassenstufen ausgebaut. In Baden-Württemberg, wie im Ganztagsförderungsgesetz(GaFöG) festgelegt, sieht die Umsetzung im Endausbau vor, dass jedes Kind in der Grundschule von der ersten bis zur vierten Klasse einen Anspruch auf ganztägige Förderung hat. Diese umfasst eine Betreuung von acht Stunden an fünf Werktagen pro Woche und gilt auch während der Schulferien, mit Ausnah­me von bis zu vier Wochen. Es besteht keine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen. Der Rechtsanspruch be­deutet ferner nicht, dass jede Grundschule zwangsläufig zu einer Ganztagsschule wird. Vielmehr kann der Anspruch auch durch die Betreuung in einer Tageseinrichtung wie ei­nem Hort, einem kommunalen Angebot oder einer privaten Einrichtung erfüllt werden(MKJS BW, 2024). Dies hängt von den örtlichen Bedarfen und Möglichkeiten ab. Strebt eine Grundschule den Status einer Ganztagsschule an, muss der Schulträger hierfür einen Antrag stellen. Laut Kul ­tusministerkonferenz gilt eine Schule dann als Ganztags­schule, wenn an mindestens drei Wochentagen ein Ange­bot von täglich mindestens sieben Zeitstunden, einschließ­lich Mittagessen, bereitgestellt wird. Wenngleich auf diese Weise in formal-organisatorischer Hinsicht Kriterien bzgl. der Organisation von Ganztagsschulen gegeben sind, so bleiben Fragen der konkreten Gestaltung des Unterrichts und der Betreuungsangebote weitgehend offen(Rahm et al., 2015, S. 16). 2.1.2 Ganztag, Ganztagsbetreuung, Ganztags­bildung Begriffliche Annäherung Während im bildungspolitischen Kontext und so auch auf den offiziellen Seiten des Kultusministeriums Baden-Würt ­tembergs weitgehend von Ganztagsbetreuung gespro­chen wird, finden sich im(wissenschaftlichen und öffentli­chen) Diskurs auch die Begriffe ,Ganztag, ,Ganztagsbil­dung oder ,ganztägige Bildung. Dabei gilt es jedoch Abgrenzungen vorzunehmen. So fokussiert der Begriff der ganztägigen Bildung eine Institutionalisierungsform, die Bildung in ihrer Einheit aus Ausbildung und Identitätsbil­dung mittels Qualifikation und Partizipation ermöglichen soll(Coelen, 2005, S. 57). Damit steht der Begriff im Ge ­gensatz zur Bildungsdebatte, die auf Lernleistung oder die Ganztag und Bildungsgerechtigkeit 5