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Ganztag und Bildungsgerechtigkeit : Ganztag und dessen Auswirkungen auf Bildungsgerchtigkeit aus der Perspektive von beteiligten Akteuren (GanzBiG) : eine explorative Studie im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung
Entstehung
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Vereinbarkeit von Familie und Beruf zielt. Coelen(2005, S. 58 ff.) unterscheidet darüber hinaus mehrere Ganztagskon ­zepte bzw. Typen und verbindet diese mit verschiedenen Begrifflichkeiten: Den Typus der klassischen, gebundenen ,Ganztagsschule zeichnet aus, dassnicht-formelle Bil­dungsbereiche in den weitgehendformellen Rahmen der schulischen Organisationinkorporiert(vgl. BMBF, 2004, S. 33) sind und beide Modi zeitlich unabhängig voneinan ­der rhythmisiert sind. Die Trägerschaft liegt bei diesem Typ weitgehend bei den Bundesländern. In Abgrenzung davon wird beim Begriff der Ganztagsbetreuung an die klassisch ,formell gestaltete Vormittagsschule eine ,nicht-formelle Nachmittagsbetreuung angehängt, was bedeutet, dass sie additiv erfolgt. Personelle und inhaltlich-methodische Be­rührungspunkte sind hier kaum gegeben. Die Trägerschaft wird in der Regel vom Bundesland und den Kommunen übernommen. Der Begriff bzw. Typus ,Ganztagsbildung knüpft einerseits an den Begriff der Ganztagsschule an, in­dem hier ,formelle und ,nicht-formelle Bildungsbereiche systematisch miteinander verzahnt werden und wie bei der Betreuung ihre Schwerpunkte im Vor- bzw. Nachmittag ha­ben. Über dieses Modell hinaus ist jedoch eine systema ­tisch angelegte personelle, inhaltliche und methodische Verschränkung der beiden Bereiche gegeben. Wenngleich die institutionelle Eigenständigkeit z. B. auch in räumlicher Hinsicht bestehen bleibt, so erfolgt Ganztagsbildung hier integrativ in der Regel über die Kommune. Da in der vor ­liegenden Untersuchung unterschiedliche Typen von Ganz­tagskonzepten integriert sind, wird hier zunächst auf den allgemeinen Begriff des ,Ganztags zurückgegriffen. 2.1.3 Hintergründe und Erwartungen Mit der Einführung und Umsetzung des Ganztags sind zahlreiche Erwartungen verbunden. Durch den Ganztag soll vor allem in bildungspolitischer Perspektive die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesteigert werden, in­dem eine verlässliche Betreuung der Kinder über den regu ­lären Unterricht hinaus geboten wird. Dies ermöglicht(bei­den) Elternteilen, ohne Sorge um die Betreuung ihrer Kin ­der einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen(Rahm et al., 2015, S. 56). Der Ganztag soll darüber hinaus zu den Sozia ­lisationsleistungen beitragen(Höhmann et al., 2005) und konzeptionell den Bildungsstand auf breiter Basis anheben sowie qualitativ hochwertige Bildung und Erziehung durch fachliche, fächerübergreifende und soziale Förderung bis ins Jugendalter ermöglichen(Kamski, 2009; Höhmann et al., 2007; StEG-Konsortium, 2019). Eine weitere Erwartung, die im Mittelpunkt der vorliegenden Studie steht, ist die Hoffnung der Kompensation von Bildungsungleichheiten und mehr Chancengerechtigkeit, insbesondere durch den Zugang zu zusätzlichen Lernressourcen und gezielten För­derprogrammen für sozial benachteiligte Kinder(Stötzel& Wagener, 2014, S. 62). Der Ganztag solleingeschränkte Teilhabe an anderen Lernerfahrungen oder Unterstützungs­systemen(wie Nachhilfeschulen)(Züchner& Fischer, 2014, S. 352) kompensieren, die schulischen Leistungen verbes ­sern(Holtappels& Rollett, 2009, S. 19) undoptimierte Chancen und Gelegenheiten individueller Förderung(Stöt­zel& Wagener, 2014, S. 57) sicherstellen. Dies wird vor dem Hintergrund zahlreicher Studien, die für Deutschland eine starke Koppelung von Herkunft und Bildungsleistungen be ­stätigen, nochmals betont(IQB-Bildungstrend, 2021). 2.1.4 Formen des Ganztags Differenzierung nach Verpflichtungsgrad und Zeitstruktur Analog zur Vielzahl begrifflicher Differenzierungen finden sich unterschiedliche Varianten der Gestaltung des Ganz­tags. Es können unterschiedliche Formen des Ganztags je nach Verpflichtungsgrad der Schüler*innen und/oder je nach Zeitstruktur vorgenommen werden. Mit der Differen­zierung nach Verpflichtungsgrad, sprich ob die gesamte Schüler*innenschaft oder nur ein Teil der Schüler*innen verpflichtend an den Angeboten teilnimmt, arbeitet auch die KMK in ihrer offiziellen Grundschulstatistik(KMK, 2016). Als Formen werden die voll gebundene, die teilweise gebundene und die offene Form des Ganztags unterschie­den(Standop, 2020): Voll gebundene Ganztagsschulen sind verpflichtend für alle Schüler*innen und umfassen ein ganztägiges Ange­bot an mehreren Tagen in der Woche. Bei dieser Gestal­tungsform werden die Unterrichtsinhalte am Vor- und Nachmittag und im Idealfall mittels vielfältiger Lernfor­men(Projektunterricht, kooperativer Unterricht etc.) ver ­mittelt. Der Tagesablauf wird in Passung zu entwick­lungspsychologischen Aspekten von Kindern und Ju ­gendlichen rhythmisiert, sodass ein Wechsel zwischen Freizeit-, Bildungsangeboten, Betreuung und Mittages­sen gegeben ist, der immer wieder An- und Entspannung im Tagesablauf ermöglicht. In der teilweise gebundenen Form verpflichtet sich ein Teil der Schüler*innen, an den ganztägigen Schulange­boten teilzunehmen. Häufig werden hierfür einzelne Klassenzüge oder Klassen gebildet, in denen diese Schü ­ler*innen zusammengefasst werden. Der andere Teil der Schüler*innen nimmt hingegen an der offenen Form teil, bei der sie frei entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie an den zusätzlichen Ganztagsangeboten teilnehmen. Die offene Form kennzeichnet, dass die Teilnahme an ganztägigen Angeboten optional ist. Diese Freiwilligkeit bietet den Vorteil, dass Familien flexibel entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie zusätzliche schulische Angebote nutzen möchten. Gleichzeitig kann dies jedoch dazu führen, dass insbesondere sozial be ­nachteiligte Kinder von den Angeboten weniger profitie ­ren, da sie möglicherweise nicht teilnehmen. Entschei­den sich Eltern und Kinder für ein ganztägiges Angebot, verpflichten sie sich hierfür verbindlich für mindestens ein Schulhalbjahr. Da nur ein Teil der Schüler*innen an ­wesend ist, hat die Nachmittagszeit vor allem die Funk­tion der Beaufsichtigung bzw. Hausaufgabenbetreuung. 6 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.