fragten führt dies dazu, dass der Anspruch, über die Lernzeiten gerechtere Bildungschancen zu ermöglichen, nicht oder kaum eingelöst werden kann. 4.1.6 Außerschulische Kooperationspartner*innen Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperations partner*innen wurde als zentraler Bestandteil des Ganztags hervorgehoben. Diese Partnerschaften ermöglichen es, den Schüler*innen ein breites Spektrum an Angeboten bereitzustellen, das über den klassischen Unterricht hinausgeht. Besonders der Einbezug des Sozialraums wird als Bereicherung angesehen, da durch die Kooperation mit Verei nen und anderen lokalen Akteur*innen neue Perspektiven eröffnet und Verbindungen zwischen Schule und Lebenswelt geschaffen werden. Die Bedeutung dieses ganzheitlichen Ansatzes wird deutlich:„Wir können Kinder nicht stärken, wenn wir nicht die Familien mitstärken.“(Cassatta, 2024, S. 12) Gleichzeitig tritt zutage, dass insbesondere Schulen im ländlichen Raum größere Herausforderungen haben, nachhaltige und langfristige Kooperationen aufzu bauen, da die Erreichbarkeit potenzieller Partner*innen oft eingeschränkt ist. Zudem erfordert eine stabile Zusammenarbeit intensive Abstimmung und Planung. Eine Schulleiterin betont, dass außerschulische Partner*innen wertvolle Kompetenzen einbringen, jedoch klare Absprachen und feste Strukturen notwendig sind, um die Qualität der Angebote zu sichern. Auch die Vielfalt der durch Kooperationen ermöglichten Aktivitäten wird hervorgehoben:„Also die Kinder haben wirklich von Graffiti-Sprühen über Jujutsu, also es sind wirklich vielfältige und tolle Angebote, die sich hier durch Kooperationspartner ergeben.“(Banksy-Schule, 2024, S. 4) Der Einbezug außerschulischer Partner*innen wird zudem als Möglichkeit gesehen, Bildungsgerechtigkeit zu fördern, da Kinder unabhängig von ihrem sozialen Hin tergrund Zugang zu kulturellen, sportlichen und künstlerischen Angeboten erhalten. Dies unterstreicht die zentrale Rolle von Kooperationen für eine chancengerechte Gestal tung des Ganztags. 4.1.7 Partizipation der Schüler*innen Die Förderung der Mitbestimmung von Schüler*innen wurde in den Interviews als wichtiges Element für einen erfolgreichen Ganztag diskutiert. Eine Befragte betont:„Da können sie[die Schüler*innen] dann auch quasi selbst aussuchen zwischen bestimmt bald dann 20 Angeboten an dem Nachmittag, worauf sie Lust haben. Da können sie sich dann auch quasi selbst aussuchen[…]“(Allegrain-Schule, 2024, S. 4) Dabei wurde deutlich, dass Partizipation nicht nur auf die Wahl von Angeboten beschränkt sein sollte, sondern auch Raum für echte Mitgestaltung erfordert. Eine pädagogische Fachkraft beschreibt diesen Ansatz folgendermaßen:„Kinder dürfen schon Wünsche äußern, wenn es irgendwie möglich, wenn man es möglich machen kann. Ich glaube, das wurde jetzt auch in der letzten SMV-Sitzung, wurde das, Alex, so angesprochen, dass die Kinder, wenn sie Wünsche haben für das Mittagsband oder für Betreuung, sich bei euch melden sollen und euch das persönlich sagen.“ (Fontaine-Schule, 2024, S. 6) An der Caravaggio-Schule geht die Mitbestimmung über die Auswahl von AGs hinaus und umfasst auch die Gestaltung gemeinsamer Zeiten:„Wo aber auch die Kinder mitentscheiden dürfen, was da passiert.“(Caravaggio-Schule, 2024, S. 4) Auch die Schaffung von Rückzugs- und Gestaltungsräumen für Kinder wurde als zentral angesehen, um individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen. Eine Interviewpartnerin hebt hervor:„[…] das Hauptding ist Bewegung und soziales Miteinander, Kommunikation, wie trete ich angemessen in Erscheinung, wie werde ich gehört, wie werde ich wahrgenommen.“(Fontaine-Schule, 2024, S. 4) Diese Ansätze tragen dazu bei, die Eigenver antwortung und das Gemeinschaftsgefühl der Kinder und Jugendlichen zu stärken. Inwiefern sich im Ganztag insbesondere vulnerable Gruppen – wie sozial benachteiligte Schüler*innen, Kinder mit Migrationshintergrund, Lern schwierigkeiten oder besonderem Förderbedarf – aktiv einbringen können, bleibt entlang der Daten unbeantwortet. 4.2 Chancen und Herausforderungen vor dem Hintergrund von Bildungsgerechtigkeit Die Analyse der sechs Interviews sowie des Gesprächs mit der Trägervertretung zeigt, dass Ganztagsschulen auch in der Perspektive der Befragten ein erhebliches Potenzial besitzen können, um Bildungsgerechtigkeit zu fördern. Im Mittelpunkt stehen dabei die Chancen, die sich durch multiprofessionelle Teams, eine enge Kooperation verschiede ner Akteur*innen, individuell gestaltete Lernzeiten und die Förderung sozialer Kompetenzen ergeben. 4.2.1 Chancen Multiprofessionelle Teams als Chance auf umfassende Förderung Ein zentraler Vorteil der Ganztagsschule liegt in der Zusammenarbeit von Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften und externen Partner*innen. Diese multiprofessionellen Teams ermöglichen eine ganzheitliche Förderung der Schüler*innen, da verschiedene Perspektiven und Expertisen zusammengeführt werden. Anhand einer Aussage einer Lehrperson kann dies exemplarisch illustriert werden:„Das sind wirklich die Kooperationen, ist eine organisatorische Kooperation.[…]. Und natürlich versuchen wir uns, wie gesagt, also so inhaltlich dann schon abzugleichen. Also, das geht um Hausaufgabenbetreuung, das geht um AGs. 8[...]“(EliotSchule, 2024, S. 14) Die Trägervertretung unterstrich zu sätzlich, dass diese Teams entscheidend für eine präzise Diagnostik und Förderung sind:„[…] ob ich mein Kind in den Hort gebe, in eine flexible Betreuung oder in eine Ganztagsschule,[…] das darf am Ende des Tages keinen Unterschied machen. Da sollte auch qualitativ das Gleiche drin sein. Da muss auch das Gleiche multiprofessionelle Teams links wie rechts zu finden sein.“(Cassatta, 2024, S. 6) Ganztag und Bildungsgerechtigkeit 15
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Ganztag und Bildungsgerechtigkeit : Ganztag und dessen Auswirkungen auf Bildungsgerchtigkeit aus der Perspektive von beteiligten Akteuren (GanzBiG) : eine explorative Studie im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung
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